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Prozess gegen Meta in USA wegen Förderung von Sucht

FILE - Meta CEO Mark Zuckerberg speaks during an event at the Biohub Imaging Institute in Redwood City, Calif., Wednesday, Nov. 5, 2025. (AP Photo/Jeff Chiu, File)
Mark Zuckerberg,Priscilla Chan
Mark Zuckerberg muss vor Gericht aussagen.archivBild: keystone

Prozess gegen Google und Meta: «Sie haben die Gehirne von Kindern abhängig gemacht»

In den Vereinigten Staaten hat ein Prozess wegen des Vorwurfs der Förderung von Social-Media-Sucht begonnen. Angeklagt sind zwei marktbeherrschende US-Techkonzerne.
10.02.2026, 07:4710.02.2026, 11:13
Christoph Cöln / t-online
Ein Artikel von
t-online
«Instagram und YouTube haben nichts anderes als Suchtmaschinen entwickelt.»
Kläger-Anwalt

In den USA hat ein womöglich wegweisender Prozess gegen mehrere Internetriesen wegen des Vorwurfs der Förderung von Social-Media-Sucht begonnen.

Die Anwälte der gegnerischen Seiten hielten am Montag ihre Eröffnungsplädoyers vor einer Geschworenenjury in Los Angeles. Der Anwalt der Klägerseite, Mark Lanier, warf Meta und YouTube beim Prozessauftakt vor, sie hätten bei minderjährigen Usern «Sucht erzeugt».

Beklagt sind der Google-Mutterkonzern Alphabet und Meta – die Tech-Giganten hinter YouTube, Facebook und Instagram. Die vom Konzern Bytedance betriebene Videoplattform TikTok hatte kurz vor Prozessbeginn eine aussergerichtliche Einigung erzielt. Den US-Konzernen wird vorgeworfen, ihre Plattformen gezielt suchtfördernd für Kinder und Jugendliche gestaltet zu haben.

Die Zeugenaussage von Meta-Chef Mark Zuckerberg steht in der kommenden Woche an, Instagram-Chef Adam Mosseri soll frühestens am Mittwoch befragt werden. Und es wird erwartet, dass auch Neal Mohan, der Chef von YouTube, vorgeladen wird.

Wie bei der Tabakindustrie

Im Mittelpunkt des Verfahrens unter dem Vorsitz von Richterin Carolyn Kuhl steht der Fall einer 19-jährigen Frau, deren Name mit K.G.M. abgekürzt wird. Sie wirft den Betreibern von Social-Media-Netzwerken vor, sie abhängig gemacht und schwere psychische Schäden bei ihr verursacht zu haben.

Die Anwälte der Kläger greifen bei dem Prozess auf Strategien zurück, die in den 1990er- und 2000er-Jahren gegen die Tabakindustrie angewendet wurden. Bei der damaligen Klagewelle wurde unter anderem argumentiert, dass die Unternehmen ein schädliches Produkt verkauften.

Es geht in dem anstehenden Prozess nicht um einzelne Vorwürfe wie Online-Bullying, also das gezielte Einschüchtern und Diskriminieren von Personen in sozialen Netzwerken, um Stalking, also das digitale Nachstellen von Personen oder der konkreten Online-Manipulation – bis hin zum Suizid. Es geht vielmehr um die dahinterliegenden digitalen Strukturen.

Zuckerberg forderte wohl höhere Verweildauer

Die Kläger argumentieren, die Social-Media-Plattformen seien mithilfe von Algorithmen derart gestaltet, dass die User von den Inhalten süchtig werden müssen – und die Plattformbetreiber dies nicht nur in Kauf nehmen, sondern ihre Produkte ganz bewusst so konzipieren, dass die User abhängig werden.

Mark Lanier, einer der Kläger-Anwälte, sagte in seinem Eröffnungsplädoyer vor der Jury: «Instagram und YouTube haben nichts anderes als Suchtmaschinen entwickelt». In einer E-Mail aus dem Jahr 2015, die Lanier den Geschworenen präsentierte, forderte Meta-CEO Mark Zuckerberg von seinen Angestellten, dass die durchschnittliche Verweildauer in den Apps des Konzern innerhalb eines Jahres um 12 Prozent erhöht werden müsse.

«In diesem Fall geht es um zwei der reichsten Unternehmen der Geschichte, die die Gehirne von Kindern abhängig gemacht haben», sagte Lanier. Und:

«Ich werde Ihnen die Suchtmaschine erklären, die sie gebaut haben, mit Hilfe interner Dokumente, die normalerweise niemand zu sehen bekommt, und E-Mails von Mark Zuckerberg und Führungskräften von YouTube.»

Meta verweist auf «Einsatz für junge Menschen»

Meta hat die Vorwürfe im Vorfeld zurückgewiesen. Ein YouTube-Sprecher nannte die Anschuldigungen «schlichtweg falsch». In einem Statement hiess es:

«Wir weisen die Vorwürfe entschieden von uns und vertrauen darauf, dass die Beweisführung unseren langjährigen Einsatz für das Wohl junger Menschen zeigen wird»

Von YouTube hiess es in einer Stellungnahme:

«Jugendlichen eine sichere und gesunde Umgebung zu bieten, zählte schon immer zu unseren Grundwerten.»

Sollte die Richterin tatsächlich ein Urteil gegen die beiden Internetkonzerne sprechen, könnte dies als Präzedenzfall in die Rechtsgeschichte eingehen. Dann drohen den Konzernen sehr wahrscheinlich weitere Klagen. Snapchat und TikTok wurden in der Klage als Beklagte genannt, schlossen jedoch vor Beginn des Verfahrens Vergleichsvereinbarungen ab. Die Inhalte der Vereinbarungen wurden nicht öffentlich.

Zeitgleich mit der Klage in Los Angeles sind zahlreiche ähnliche Verfahren gegen die Internetriesen bei verschiedenen Bundesgerichten der USA, unter anderem in Kalifornien, anhängig.

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