Ein Bundesrichter in West Palm Beach (Florida) hat am Freitag ein bisher geheim gehaltenes Dokument publiziert, das Einblick in die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den abgewählten Präsidenten Donald Trump gibt. Das 32 Seiten zählende Dokument zeigt auf, warum die Ermittlungsbehörden im vorigen Monat zum Schluss kamen, dass Trump in seinem Anwesen Mar-a-Lago in Palm Beach immer noch Regierungsdokumente und Erinnerungsgegenstände horte.
Das Dokument, das nach einem längeren Hin und Her zwischen dem Justizministerium und Bundesrichter Bruce Reinhart veröffentlicht wurde, ist allerdings stark zensiert. Das Justizministerium, die vorgesetzte Behörde des FBI, liess ganze Seiten einschwärzen. Das Ministerium begründete diesen Schritt in einem Memorandum unter anderem mit der Sicherheit von «zivilen Zeuginnen und Zeugen», die Vergeltungsmassnahmen ausgesetzt sein könnten.
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— Josh Wingrove (@josh_wingrove) August 26, 2022
Der Richter genehmigte diese Zensur. Das Dokument, das die historisch einmalige Durchsuchung des Hauptwohnsitzes eines Ex-Präsidenten begründet, ist deshalb nicht besonders aussagekräftig – vor allem was die Beweise angeht, über die das Justizministerium aktuell verfügt. Einzelne Passagen geben aber immerhin Einblick in die Vorgeschichte der Ermittlungen gegen Trump.
"WE GAVE THEM MUCH," Trump says, in a case that of course hinges on the suspicion that he gave only some of the documents being sought. pic.twitter.com/WoRHnUrhKm
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Trump nennt die Untersuchung gegen ihn eine politisch motivierte Hexenjagd. Er behauptet (unter anderem), das Justizministerium nutze ein Gesetz über die Archivierung von präsidialen Dokumenten und Erinnerungsgegenständen, um ihn zu schikanieren und zu bestehlen.
Für diese Behauptungen hat der Ex-Präsident bisher keine stichhaltigen Beweise vorgelegt. Und seine Anwälte tun sich schwer damit, die Ermittlungen gegen ihren Klienten auf dem Rechtsweg zu stoppen. So verlangten sie diese Woche, vor einer anderen Bundesrichterin im Süden Floridas, die Einsetzung eines unabhängigen Schiedsrichters. Diese Person solle die Befugnis haben, sich sämtliches durch das FBI sichergestellte Material zu begutachten, und private Gegenstände Trumps dem Ex-Präsidenten zurückzugeben.
Die Richterin, die ihren Posten notabene dem ehemaligen Präsidenten verdankt, scheint diesem Begehren bisher ablehnend gegenüberzustehen. Trump wiederum scheint der Meinung zu sein, dass sämtliche Dokumente und Gegenstände, die er in den letzten chaotischen Tagen seiner Präsidentschaft von Washington in sein Anwesen in Palm Beach (Florida) transportieren liess, ihm gehören.
Deshalb brach der Ex-Präsident im Frühjahr die Kooperation mit dem Justizministerium und der bundesstaatlichen Archivbehörde NARA ab – nachdem er sich im Januar bereit erklärt hatte, mehr als ein Dutzend Kisten mit wertvollem Material zurückzugeben. In diesen Kisten sollen sich auch 117 geheime und streng geheime Dokumente befunden haben, vermischt mit Zeitungsartikeln und persönlichen Notizen, geht aus Gerichtsdokumenten hervor. Solche Papiere, die auch Auskunft über verdeckte Quellen der Geheimdienste geben könnten, haben in der Privatresidenz eines Ex-Präsidenten eigentlich nichts verloren.
Erstaunt über diesen Fund, leitete die Archivbehörde bereits im Februar beim Justizministerium ein juristisches Verfahren gegen Trump ein – um Trump dazu zu zwingen, sämtliche Papiere und Erinnerungsgegenstände der öffentlichen Hand zurückgeben. Dieses Verfahren löste fast ein halbes Jahr später die Hausdurchsuchung in Florida aus, nachdem das Justizministerium (zurecht) den Verdacht hegte, der Ex-Präsident werde der NARA-Aufforderung nicht Folge leisten. Trump solle vor Vertrauten mehrmals gesagt haben, die restlichen Dokumentenkisten, die er in einem Lagerraum in seinem Anwesen bunkern liess, «gehören mir» und er bewahre sie für ein künftiges Präsidentenmuseum auf, berichteten amerikanische Medien.
Verbündete des Republikaners argumentieren, dass Trump – als er noch im Weissen Haus lebte – die Befugnis gehabt habe, sämtliche Geheimdokumente freizugeben, quasi per Federstrich. Experten bestreiten dies. Auch verweisen die Trump-Verbündeten auf ein zehn Jahre altes Urteil einer Bundesrichterin in Washington, wonach NARA laut den geltenden Archivgesetzen nicht die Kompetenz besitze, sich präsidiale Dokumente anzueignen. Ironischerweise waren es 2012 konservative Kreise, die forderten, dass sich die Archivbehörde Tondokumente aneigne, die der ehemalige Präsident Bill Clinton zu seinem Privatbesitz erklärt hatte.
Wie es nun in den Ermittlungen gegen Trump weitergehen wird, ist deshalb vollständig offen. Das Justizministerium schweigt, so wie das in solchen Verfahren üblich ist. (aargauerzeitung.ch)
Juristisch ist er erledigt, aber wenn er sagt er werde schickaniert werden es die Jünger nachbeten.