Die portugiesische Staatsanwaltschaft, die im Fall der verschwundenen Madeleine McCann ermittelt, hat eine Person zum «arguido» erklärt – also einem formellen Verdächtigen.
Es ist das erste Mal seit 15 Jahren, dass die portugiesische Staatsanwaltschaft einen Verdächtigen im Fall «Maddie» benennt. Damals waren Madeleines Eltern, Kate und Gerry McCann, tatverdächtig. Sie wurden später freigesprochen.
Madeleine McCann verschwand 2007 spurlos aus einer Ferienwohnung ihrer Familie in Praia da Luz in der portugiesischen Algarve – wenige Tage vor ihrem vierten Geburtstag. Ihr Verschwinden löste eine der grössten Suchaktionen der Geschichte aus.
Die Behörden nannten den Namen der Person nicht, sagten aber, dass sie auf Ersuchen der deutschen Behörden handelten. Darum ist davon auszugehen, dass es sich beim «arguido» um den 44-jährigen Deutschen Christian B. handelt. Denn die deutsche Polizei erklärte im Juni 2020, dass sie Madeleine für tot halte und dass B. mutmasslich der Täter sei.
Die «Bild»-Zeitung schreibt zudem, dass sie «exklusiv erfahren» habe, dass es sich beim «arguido» tatsächlich um B. handle. Die neuesten Entwicklungen könnten dazu führen, dass B. zur Befragung nach Portugal ausgeliefert wird.
B. lebte zwischen 1995 und 2007 in der portugiesischen Algarve und verübte mehrere Verbrechen. So brach er zum Beispiel in Hotels und Ferienwohnungen ein, fälschte Pässe und wurde beim Diebstahl von Diesel in einem Hafen erwischt.
Zurzeit verbüsst B. eine Haftstrafe wegen Drogendelikte und sitzt zudem seit 2019 eine 7-jährige Haftstrafe im Gefängnis von Oldenburg in Norddeutschland ab. Verurteilt wurde er für die Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin im Jahr 2005. Die Tat hat in derselben Gegend der portugiesischen Algarve-Region stattgefunden, in der Madeleine später verschwunden ist.
Die britischen Beamten behandeln den Fall weiterhin als Vermisstenfall, und Madeleines Eltern «hoffen immer noch», dass ihr Kind noch lebt, wie der britische Guardian schreibt.
Die deutsche «Bild»-Zeitung berichtete, dass B.s Anwalt, Friedrich Fülscher, die portugiesische Entscheidung als «prozessualer Kunstgriff» bezeichne:
Denn in Portugal verjähren Verbrechen mit einer Höchststrafe von 10 Jahren oder mehr nach 15 Jahren. Da Madeleine am 3. Mai 2007 verschwand, jährt sich das Verschwinden von Madeleine nächsten Monat zum 15. Mal.
Nach portugiesischem Recht wäre es dann nicht mehr möglich, den Mann anzuklagen. Die portugiesische Staatsanwaltschaft erklärte jedoch, dass die jetzige Anklage nicht vom Zeitpunkt abhänge, sondern von «starken Hinweisen» auf die Ausübung eines Verbrechens.
B. bestreitet weiterhin, etwas mit dem Verschwinden von Madeleine zu tun zu haben.
(yam)
Hoffentlich wird dieser Fall bald aufgeklärt.