Die sehr exklusive Birkin-Bag von Hermès wurde von der Modeikone, Schauspielerin und Sängerin Jane Birkin inspiriert. Die Taschen werden von Hand und in tiefen Stückzahlen angefertigt und kosten ab ungefähr 8'000 bis weit über 200'000 Franken. Die seltensten Exemplare gehen sogar für knapp 2 Millionen Franken über den Ladentisch.
Um sich so ein Statussymbol zu ergattern, muss man jedoch zur guten Kundschaft gehören. Sprich: schon sehr viel Geld für Hermès-Produkte wie Schmuck, Schuhe und Kosmetika ausgegeben haben. Die beiden Kläger Tina Cavalleri und Mark Glinoga werfen Hermès aufgrund dieser Handhabung unlautere Geschäftspraktiken vor. Diese würde gegen das «US-Wettbewerbsgesetz verstossen».
So konnte Tina Cavalleri dank ihrer überschwänglichen Einkaufs-Eskapaden von Zehntausenden von Dollar zwar eine Birkin ergattern, als sie jedoch nach einer weiteren Tasche fragte, wurde sie abgewiesen. Dies mit der Begründung, die Taschen seien «reserviert für Kundinnen, die das Unternehmen immer unterstützt» hätten.
Mark Glinoga versuchte 2023 verzweifelt, eine der ikonischen Handtaschen zu erwerben – und scheiterte. Jedes Mal sei er von den Verkäuferinnen angehalten worden, andere Artikel zu kaufen.
In der Klage wird festgehalten, dass die Verkäuferinnen der französischen Hochpreis-Marke eine Provision von 3 Prozent erhielten, was sie dazu verleite, das System weiterhin zu unterstützen.
Bei der am Dienstag in San Francisco eingereichten Klage handelt es sich um eine Sammelklage – es könnten sich also noch weitere Personen anschliessen.
(anb)