In Österreichs Gaststätten darf ab Mai 2018 nicht mehr «gepafft» werden. Das am Mittwoch vom Parlament in Wien mit der klaren Mehrheit beschlossene Rauchverbot gilt dann auch für Wasserpfeifen und E-Zigaretten.
Bislang dürfen grössere Gaststätten in der Alpenrepublik noch separate Raucherräume haben, solange im «Hauptraum» ein bereits früher verhängtes Verbot durchgesetzt wird. In kleinen Lokalen ist Rauchen noch erlaubt, zudem gelten einige Ausnahmegenehmigungen.
Mit der neuen Regelung wird das Verbot weiter gefasst: Es gilt für alle öffentlichen Orte, an denen Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet oder konsumiert werden – demnach auch bei Versammlungen in Pfarrsälen oder in Festzelten.
Gastronomiebetriebe, die schon bis 1. Juli 2016 auf völlige Rauchfreiheit umstellen und zuvor Geld für Raucherräume ausgegeben haben, sollen Entschädigungen erhalten. In Studien der europäischen Krebsliga (ECL) hat Österreich im internationalen Vergleich sowohl beim Nichtraucherschutz als auch bei Angeboten zur Rauchentwöhnung bislang schlecht abgeschnitten. (whr/sda/dpa)