Japan will nach Hinrichtung von zum Tode verurteilten Straftätern die Angehörigen ihrer Opfer über die Vollstreckung informieren. Wie das Justizministerium am Mittwoch bekanntgab, wird den Familien der Hinterbliebenen oder ihren Anwälten künftig auf Wunsch die vollzogene Hinrichtung der Täter, das Datum und der Ort der Vollstreckung mitgeteilt. Den Todeskandidaten selbst wird in Japan der Zeitpunkt ihrer Hinrichtung durch Erhängen nicht vorab mitgeteilt. Die Verurteilten warten manchmal Jahrzehnte auf ihre Hinrichtung. Wenn dann schliesslich der Exekutionsbefehl vom Justizministerium eintrifft, haben die meisten nur noch wenige Stunden zu leben.
Japan ist eines der wenigen Industrieländer, in denen die Todesstrafe noch vollstreckt wird. Menschenrechtsorganisationen und die EU prangern seit Jahren Japans Umgang mit Hinrichtungen sowie die Haftbedingungen in dem Land an. Die Regierung in Tokio beruft sich jedoch seit langem auf Umfragen, wonach sich ein Grossteil der Bevölkerung angeblich für Todesstrafen bei besonders brutalen Mordfällen ausspricht. Derzeit sitzen Medienberichten zufolge mehr als 100 Verurteilte in Japans Todeszellen. (aeg/sda/dpa)