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Europäische Gerichtshof: Kündigung wegen privater Internetnutzung nicht rechtens

ARCHIVBILD ZUM URTEIL DES EUROPAEISCHEN GERICHTSHOFS FUER MENSCHENRECHTE GEGEN DIE SCHWEIZ IM FALL EINES AUSGESCHAFFTEN TAMILEN -- A general view shows the Grand Chamber of the European Court of Human ...
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in StrassburgBild: KEYSTONE

Europäischer Gerichtshof: Kündigung wegen privater Internetnutzung nicht rechtens

05.09.2017, 10:3805.09.2017, 11:13
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Entlassung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz für nicht rechtens erklärt. Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers bedeute eine Verletzung seiner Privatsphäre.

Dies urteilte das Gericht am Dienstag in Strassburg. Geklagt hatte ein rumänischer Ingenieur, der wegen der privaten Nutzung seiner beruflichen E-Mail-Adresse gefeuert worden war.

In Rumänien hatte der 38-Jährige vergeblich gegen seine Entlassung geklagt: Die rumänische Justiz stellte fest, das Unternehmen habe im Rahmen des geltenden Arbeitsrechts gehandelt, und der Ingenieur sei über die Regeln informiert gewesen.

Dieser Auffassung hatte sich eine kleine Kammer des Strassburger Gerichts im Januar 2016 weitgehend angeschlossen und die Klage abgewiesen. Der Rumäne legte dagegen Berufung ein. Die Klage wurde daraufhin von den 17 Richtern der Grossen Kammer des EGMR überprüft.

Deren Entscheidung ist rechtskräftig und könnte die Rechtsprechung in den 47 Mitgliedsländern des Europarats - darunter auch die Schweiz - massgeblich beeinflussen. (sda/afp)

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