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Niederlande

28 Jahre Haft für Mord an niederländischem Reporter de Vries

Mord an niederländischem Reporter: hohe Strafen – offene Fragen

12.06.2024, 12:3512.06.2024, 14:52
Annette Birschel / dpa
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Es ist der 6. Juli 2021: Der Kriminalreporter Peter R. de Vries verlässt ein TV-Studio in Amsterdam. Von hinten nähert sich ihm ein dunkel gekleideter Mann. Er schiesst. De Vries bricht zusammen. Neun Tage später stirbt er. Er ist 64 Jahre alt.

epa09327837 (FILE) - Dutch crime reporter Peter R. de Vries, spokesperson for the Verstappen parents, arrives at the court in Maastricht, the Netherlands, 08 March 2019 (reissued 07 July 2021). Accord ...
Peter R. de Vries.Bild: keystone

Die Bluttat auf offener Strasse schockt die Niederlande und löst auch international Entsetzen aus. Am Mittwoch, knapp drei Jahre später, hat das Strafgericht in Amsterdam das Urteil gegen die neun Angeklagten gesprochen: hohe Haftstrafen von bis zu 28 Jahren.

Die Schuld der drei Hauptangeklagten am Mord sei zweifelsfrei erwiesen, stellten die Richter im Hochsicherheitsgericht in Amsterdam fest. Sie hätten «keinerlei Respekt vor dem menschlichen Leben gezeigt», sagte der Vorsitzende Richter Gert Oldekamp und sprach von «ungeheurer Skrupellosigkeit und Gewissenslosigkeit».

Die Hauptverdächtigen sind der Schütze Delano G. (24) und der Fahrer des Fluchtautos, Kamil E. (38). Beide waren schnell nach der Tat festgenommen worden, und wurden nun zu 28 Jahren Gefängnis verurteilt. Der dritte Haupttäter Krystian M. (29) gilt als «Mordmakler», er wurde mit 26 Jahren Haft bestraft. Nur M. hatte eine Mitschuld zugegeben und sich bei den Angehörigen des Opfers entschuldigt.

Vier weitere Angeklagte wurden zu Haftstrafen von bis zu 14 Jahren Haft verurteilt, zwei weitere wurden freigesprochen. Die Verurteilten können noch Berufung einlegen. Das erwägt auch die Staatsanwaltschaft. Sie hatte für die Hauptangeklagten lebenslange Haft gefordert und das auch damit begründet, dass es um eine terroristische Tat gehe. Doch dafür gab es nach Ansicht der Richter keine Beweise, dass «mit dem Mord der Bevölkerung grosse Angst eingejagt werden sollte.»

Tatsächlich war der Schock nach dem Mord gross, König Willem-Alexander hatte von einem Angriff auf den Rechtsstaat gesprochen, Premier Mark Rutte von einem «Anschlag auf den freien Journalismus».

Die Angeklagten hatten sich während des Prozesses auf ihr Schweigerecht berufen. Auch das wurde ihnen von den Richtern angelastet. Doch an ihrer Schuld konnte es keinen Zweifel geben: Die Beweislast war gross. Es gab dutzende Zeugen, Kamera-Bilder, Tonaufnahmen, im Fluchtauto wurde die Tatwaffe sichergestellt und die Ermittler hatten im Auto ein Handy mit belastenden Text-Nachrichten gefunden. So hatte Auftraggeber M. Fotos von de Vries geschickt: «Den Hund müsst Ihr haben.» Delano G. antwortete: «Ich finish das.» Kurz nach der Tat meldete G.:

«Die Kugel ging quer durch seinen Kopf.»

Nur die Frage nach dem Motiv bleibt unbeantwortet. Peter R. de Vries war äusserst populär und ein unerschrockener Kämpfer für Gerechtigkeit und gegen das organisierte Verbrechen. Das wurde ihm zum Verhängnis.

Für die Anklage war klar: Der Mord geht auf das Konto der Drogenbande des berüchtigten Kriminellen Ridouan Taghi. De Vries war Vertrauensperson des Kronzeugen, der im umfangreichen Strafprozess gegen Taghi und seine Komplizen ausgesagt hatte. Zuvor waren bereits der Bruder und der Verteidiger des Kronzeugen ermordet worden.

Die drei Morde zeigten vielen das Ausmass des Drogen-Terrors in den Niederlanden, sie veränderten das Land. Seither stehen Anwälte und Reporter unter Personenschutz, zeitweilig wurde sogar Kronprinzessin Amalia bedroht, sie verliess das Land und studierte ein Jahr lang in Madrid. Prozesse werden so streng gesichert, wie man es sonst nur von Mafia-Prozessen in Italien kennt.

Taghi wurde im Februar zu lebenslanger Haft verurteilt, aber für andere Morde. Bisher gibt es keine Beweise, dass er auch für den Mord an dem Reporter verantwortlich ist, stellten die Richter fest. Vermutlich gebe es Auftraggeber, sagte Richter Oldekamp.

«Doch die stehen nun nicht vor Gericht.»

(saw/sda/dpa)

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