Im Prozess gegen eine Gruppe von Staatsverweigerern ist in Österreich die Präsidentin des «Staatenbunds Österreich» zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Graz gegen die 42-Jährige erging am Freitag unter anderem wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat und Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung.
Damit wurden laut Landgericht erstmals seit 1945 in Österreich Angeklagte wegen eines Hochverrats-Delikts verurteilt. Die Richterin sprach von einem «deutlichen Signal, dass staatsfeindliche Taten nicht toleriert werden».
Ein 71 Jahre alter pensionierter Polizist muss für zehn Jahre hinter Gitter. Die anderen zwölf Angeklagten erhielten Haftstrafen von neun Monaten bis drei Jahren. Die Chefin des «Staatenbunds» wollte mit selbst geschriebenen Haftbefehlen das Bundesheer dazu bringen, Regierungsmitglieder zu verhaften. Anschliessend wollte sie selbst eine Regierung bilden und Staatsoberhaupt werden.
Sie hatte Erfahrungen bei den deutschen «Reichsbürgern» gesammelt und setzte deren Ideen teilweise in Österreich um. Vor Gericht erklärte sie, einen Staat von «Menschen aus Fleisch und Blut» gründen zu wollen. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, die Pläne der Angeklagten nur als «groben Unfug, aber nicht gefährlich» einzustufen.
Staatsverweigerer wie die sogenannten Reichsbürger in Deutschland, deren Zahl auf 18'000 geschätzt wird, erkennen die Gesetze nicht an. Teile der Szene werden vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. In Österreich hat der «Staatenbund» laut Verfassungsschutz etwa 2700 Anhänger.
In die Umsturzpläne wollte die Organisation auch Russland einbeziehen. Die Präsidentin hatte in einem Brief Präsident Wladimir Putin gebeten, in Österreich einzumarschieren und ihr dann die Macht zu übergeben.
Darüber hinaus verkaufte der «Staatenbund» zu seiner Finanzierung auch Fantasieurkunden. Angeboten wurden Autokennzeichen, Gewerbescheine und Landbucheintragungen. Den Käufern wurde versichert, dass sie mit dem Erwerb die bisherige Auto-Haftpflicht, Steuerabgaben und dergleichen nicht mehr leisten müssen. Viele meldeten ihre Autos ab und gaben den echten Gewerbeschein zurück.
«Dass bestimmte Dinge irrsinnig wirken, ist strafrechtlich irrelevant», meinte eine Sprecherin des Gerichts. Die Angeklagten, meist Arbeitslose und Rentner, seien alle für schuldfähig befunden worden. (whr/sda/dpa)