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Josef Fritzl: Haftbedingungen werden gelockert – wegen seiner Erkrankung

epa01670112 Defendant Josef F. during the fourth day of his trial for incest on 19 March 2009, at the provincial courthouse in St. Poelten. Josef F., the Austrian father on trial for imprisoning and r ...
Ist schwer krank: Josef Fritzl.Bild: EPA

Josef Fritzl: Haftbedingungen vom Inzest-Vater werden gelockert

Inzesttäter Josef Fritzl kommt in den normalen Vollzug. Der Grund: Er ist schwer erkrankt.
14.05.2024, 14:1014.05.2024, 14:10
Amir Selim / t-online

Der Inzesttäter Josef Fritzl wird versetzt: Er kommt vom Massregel- in den normalen Vollzug. Das berichtet das Nachrichtenportal «20 Minuten». Eine Anhörung dazu fand bereits am 30. April vor dem zuständigen Senat des Landgerichts Krems an der Donau, wie jetzt bekannt wurde.

Grund sei die Demenzerkrankung des 90-Jährigen, so die Richter. Demnach bestehe keine Gefährlichkeit mehr. Deshalb sei eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nicht erforderlich. Das haben nach Angaben von «20 Minuten» ein gerichtsmedizinisches und psychiatrisches Sachverständigengutachten erklärt. Dazu seien aktuelle medizinische Befunde vor der Anhörung ergänzt worden.

«Auf Grund einer umfassenden, fortschreitenden dementiellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau ist die beim Strafgefangenen vorliegende kombinierte Persönlichkeitsstörung, die die Einweisung erforderlich machte, derart ‹begraben›, sodass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut wurde und mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen is»t, erklärt das Gericht.

Keine Freiheit in Sicht für Fritzl

Ebenso wurde entschieden, dass eine Entlassung Fritzls in Freheit nicht möglich ist, «angesichts der beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten», heisst es vom Gericht weiter.

In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Er habe Macht über eine Frau und ihre allzeitige Verfügbarkeit gewollt, so die damalige Gerichtsgutachterin zum Motiv.

Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Sollten Verteidigung oder Staatsanwaltschaft gegen den aktuellen Beschluss nicht akzeptieren, müsste das Oberlandesgericht Wien über das Vorgehen entscheiden.

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9 Kommentare
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RichiZueri
14.05.2024 10:29registriert September 2019
Ich weiss, das Rechtssystem steht über allem und ich bin rationell betrachtet auch froh, in einem Rechtsstaat zu leben. Dennoch wünsche ich mir auf emotionaler Ebene für gewisse Straftäter/innen keinerlei Recht Haftlockerungen oder -Erlass.
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