Der Inzesttäter Josef Fritzl wird versetzt: Er kommt vom Massregel- in den normalen Vollzug. Das berichtet das Nachrichtenportal «20 Minuten». Eine Anhörung dazu fand bereits am 30. April vor dem zuständigen Senat des Landgerichts Krems an der Donau, wie jetzt bekannt wurde.
Grund sei die Demenzerkrankung des 90-Jährigen, so die Richter. Demnach bestehe keine Gefährlichkeit mehr. Deshalb sei eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nicht erforderlich. Das haben nach Angaben von «20 Minuten» ein gerichtsmedizinisches und psychiatrisches Sachverständigengutachten erklärt. Dazu seien aktuelle medizinische Befunde vor der Anhörung ergänzt worden.
«Auf Grund einer umfassenden, fortschreitenden dementiellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau ist die beim Strafgefangenen vorliegende kombinierte Persönlichkeitsstörung, die die Einweisung erforderlich machte, derart ‹begraben›, sodass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut wurde und mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen is»t, erklärt das Gericht.
Ebenso wurde entschieden, dass eine Entlassung Fritzls in Freheit nicht möglich ist, «angesichts der beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten», heisst es vom Gericht weiter.
In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Er habe Macht über eine Frau und ihre allzeitige Verfügbarkeit gewollt, so die damalige Gerichtsgutachterin zum Motiv.
Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Sollten Verteidigung oder Staatsanwaltschaft gegen den aktuellen Beschluss nicht akzeptieren, müsste das Oberlandesgericht Wien über das Vorgehen entscheiden.