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Deutsche Lokführergewerkschaft GDL darf laut Gericht streiken

Deutsche Lokführergewerkschaft darf laut Gericht streiken

09.01.2024, 00:40
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Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn am Montag in erster Instanz abgelehnt, wie es am Abend mitteilte. Millionen Bahnreisende dürften in den nächsten Tagen die Leidtragenden sein.

Der bundeseigene Konzern ist mit seinem Versuch somit zunächst gescheitert, den Arbeitskampf im Rahmen des Tarifstreits mit der Gewerkschaft juristisch stoppen zu lassen. Die Bahn kündigte allerdings noch am Montagabend an, vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG) in Berufung zu gehen.

08.12.2023, Nordrhein-Westfalen, K
Mitglieder der GDL mit Masken des GDL-Vorsitzenden Weselsky bei der zentralen Streikkundgebung für Nordrhein-Westfalen vor dem Kölner Hauptbahnhof.Bild: keystone

«Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage», teilte Verhandlungsführer Florian Weh mit. Im «Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern.» Das Streikrecht sei aus gutem Grund ein hohes Gut. «Aber dieser Streik ist keine Ultima Ratio, sondern eine Zumutung, die auf Sand gebaut ist», ergänzte Weh.

Der Gang vors Landesarbeitsgericht Hessen steht auch dem Eisenbahnunternehmen Transdev offen, das zuvor in einem parallelen Verfahren ebenfalls vor dem Arbeitsgericht gescheitert war. Urteile der zweiten Instanz sind voraussichtlich für Dienstag zu erwarten.

Sollte die Bahn auch vor dem Landesarbeitsgericht scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen.

Der Streik der GDL soll von Mittwochmorgen um 02.00 Uhr bis Freitagabend um 18.00 Uhr Deuschland-weit andauern. Betroffen wäre nicht nur die Deutsche Bahn, sondern unter anderem auch der Wettbewerber Transdev. Die Auswirkungen dürften wie bei den bisherigen Arbeitskämpfen auch schon in den Stunden davor und danach zu spüren sein.

Bisher längster Arbeitskampf

Vorbehaltlich der Entscheidung des LAG ist es der dritte und bisher längste Arbeitskampf im laufenden Tarifkonflikt. Seit Anfang November streitet die GDL mit der Bahn und weiteren Unternehmen auch um mehr Geld.

Knackpunkt ist aber vielmehr die Forderung der Gewerkschaft nach einer Arbeitszeitreduktion für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich. Die Verhandlungen mit der Bahn hat die GDL bereits für gescheitert erklärt.

Zwei Mal kam es dabei bisher zu Warnstreiks von maximal 24 Stunden. Im Dezember stimmten die Gewerkschaftsmitglieder per Urabstimmung mit einer Mehrheit von 97 Prozent unbefristeten Streiks zu. Seither sind längere Arbeitskämpfe möglich. GDL-Chef Claus Weselsky hatte den fast dreitägigen Ausstand am Montag als verhältnismässig bezeichnet.

Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Fahrgäste trifft. Wie schon bei den bisherigen Arbeitskämpfen in der laufenden Tarifrunde will sie einen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot anbieten. (sda/dpa)

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