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Panama Papers: Schweizer bei erstem deutschen Prozess angeklagt

Schweizer bei erstem deutschen «Panama Papers»-Prozess angeklagt

04.03.2026, 13:3404.03.2026, 13:34

Am Landgericht Köln hat der erste Prozess auf deutschem Boden infolge der Veröffentlichung der sogenannten «Panama Papers» begonnen.

epa05247058 A general view shows boats cruising the Panama Bay, in Panama City, Panama, 06 April 2016. Panamanian President Juan Carlos Varela has announced a committee of experts to assess 'the  ...
Panama gilt als Steueroase.Bild: EPA EFE

Angeklagt ist ein 56-jähriger Schweizer, der auch im Kölner Raum vielen Menschen dabei geholfen haben soll, Steuern zu hinterziehen. Er gestand seine Mitschuld und gab an, diese zu bedauern. Laut Anklage geht es um 13 Millionen Euro, der Tatzeitraum liegt zwischen 2002 und 2019. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem in der Schweiz wohnhaften Angeklagten die Bildung krimineller Vereinigungen und Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen vor. Er soll gemeinsam mit weiteren gesondert Verfolgten Mitglied einer Firmengruppe gewesen sein, die gegen Bezahlung weltweit sogenannte Offshore-Gesellschaften mit Sitz in Panama oder anderen als «Steueroasen» bekannten Staaten an Privatpersonen vermittelt habe.

Wesentlicher Bestandteil der angebotenen Dienstleistungen sei die Verschleierung der wirtschaftlich Berechtigten dieser Gesellschaften gewesen, heisst es in der Anklage. Die Firmen hätten kein operatives Geschäft betrieben, sondern nahezu ausschliesslich der Verschleierung von Zahlungsflüssen und Kapitalanlagen gedient.

Steuerschaden von rund 13 Millionen Euro

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wurden die Gesellschaften von den wirtschaftlich Berechtigten zur Begehung verschiedener Wirtschafts- und Steuerstraftaten genutzt, bei deutschen Kunden überwiegend zur Steuerhinterziehung. Die Offshore-Gesellschaften sollen als Inhaber von Bank- und Depotkonten fungiert haben, deren Kapitalerträge in Deutschland nicht ordnungsgemäss versteuert worden seien.

Der in der Anklage im Zusammenhang mit 50 Offshore-Gesellschaften bezifferte Steuerschaden beläuft sich demnach auf rund 13 Millionen Euro (rund 11,8 Millionen Franken).

In einer von seiner Verteidigung vorgetragenen Einlassung zeigte sich der Angeklagte einsichtig und gestand eine Mitschuld an den Geschehnissen. Er habe diese billigend in Kauf genommen; schliesslich habe er gewusst, dass Straftaten stattfinden könnten. Er bedauere seine Mitschuld.

«Panama Papers» vor 10 Jahren offengelegt

Im Frühjahr 2016 hatten die «Süddeutsche Zeitung» und weitere Medien des Netzwerks investigativer Journalisten (ICIJ) die Geschäfte der in Panama gegründeten Briefkastenfirmen offengelegt. Durch ein riesiges Datenleck waren der Zeitung 11,5 Millionen Dokumente zugespielt worden. Fast 400 Reporter aus mehr als 80 Ländern beteiligten sich an den Recherchen.

Dabei tauchten unter anderem die Namen von 140 Politikern und engen Vertrauten auf. In Island führte die Veröffentlichung zum Rücktritt des Ministerpräsidenten Sigmundur Gunnlaugsson. In Pakistan wurde Ministerpräsident Nawaz Sharif des Amtes enthoben.

Das ICIJ erhielt für die Enthüllungen der «Panama Papers» 2017 die höchste Auszeichnung im US-Journalismus, den Pulitzer-Preis. Die Enthüllungen lösten in vielen Ländern Steuerermittlungen aus und führten in der Folge auch in Deutschland zu zusätzlichen Steuereinnahmen in Millionenhöhe. (hkl/sda/dpa)

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