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Anwalt Landmann verrät: Spion Daniel M. will gegen die Schweiz aussagen

Valentin Landmann über den Schweizer Spion: «Daniel M. ist eine Front-Sau»

Anwalt Valentin Landmann verrät im Interview mit der «Schweiz am Wochenende» seine Strategie: Der aufgeflogene Spion wird gegen die Schweiz aussagen.
13.05.2017, 10:4613.05.2017, 17:50
Andreas Maurer und Pascal Ritter / Schweiz am Wochenende
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Der Anwalt Valentin Landmann beantwortet Fragen der Medien vor dem Zuercher Bezirksgericht am Mittwoch, 13. April 2016. Heute Mittwoch steht der Bankangestellte zur Urteilseroeffnungt vor dem Zuercher ...
Die Biografie über Valentin Landmann wird als Altherren-Buch in Altherren-Sprache kritisiert. Sein Kommentar: «Na und? Natürlich sind wir alte Herren.» (Archivbild)Bild: KEYSTONE

Valentin Landmann (66) kultiviert seine Klischees. Er trägt seine berühmte Uhrenkrawatte und präsentiert seine Totenköpfe im Büro. Mit der Symbolik will der Zürcher Strafverteidiger sagen: Er verkürzt Bankern und Gangstern die Zeit im Gefängnis. Beim in Deutschland verhafteten Schweizer Spion wird das besonders schwierig. Nun erklärt Landmann, wie er in dieser Staatsaffäre vorgehen wird.

Jetzt auf

Herr Landmann, Ihr deutscher Anwaltskollege hat den Spion Daniel M. im Gefängnis besucht. Wie geht es ihm? 
Valentin Landmann: Daniel M. ist keineswegs ein gebrochener Mann. Er ist eine Frontsau. Das bleibt er auch.

Wird er auch im Strafverfahren als Frontsau auftreten?
Er steht vor folgender Situation: Die Schweiz, beziehungsweise der Nachrichtendienst des Bundes, hat ihm Aufträge erteilt. Er hat sich zerrissen, um diese zu erfüllen. Dann liefert die Bundesanwaltschaft ihn ans Messer, indem sie die Unterlagen über ihn ungeschwärzt einer geheimdienstnahen Person in Deutschland zukommen lässt. Als er den Nachrichtendienst fragen lässt, ob dieser die Prozesskosten in Deutschland übernimmt, fertigt dieser ihn mit einem Leck-mich-am-Arsch-Brief ab.

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Landmann im September 2012 in seinem Büro. Bild: KEYSTONE

Daniel M. könnte nun ebenfalls nach diesem Motto handeln.
Er muss sich seine Situation vergegenwärtigen; wie man ihn missbraucht hat. Daniel M. ist ein Schweizer, der grundsätzlich zur Schweiz steht. Doch nun hat ihn die Schweiz fallen gelassen.

Im «Blick» sagten Sie, es sei eine Überlegung wert, dass Daniel M. als Kronzeuge gegen die Schweiz aussagt. Wissen Sie schon mehr?
Ja. Soeben habe ich eine Nachricht von meinem deutschen Anwaltskollegen erhalten. Daniel M. drängt nun darauf, vorwärts zu machen und auch gegen die Schweiz auszusagen.

Könnte er sich damit in der Schweiz wegen des Verrats von Staatsgeheimnissen strafbar machen?
In diesem Fall nicht. Viele Informationen befinden sich bereits in den Akten der Deutschen, weil die Abteilung Staatsschutz der Bundesanwaltschaft die Unterlagen ungeschwärzt weitergereicht hat. Sogar die Israeli haben sie erhalten, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Deshalb kann man Daniel M. nun sicher nicht Geheimnisverrat vorwerfen.

Er ist aus Ihrer Sicht das Opfer.
Er hat mit Sicherheit nichts gemacht, was bei ihm nicht in Auftrag gegeben worden ist. Die Deutschen führen im Haftbefehl sechs Leute des Nachrichtendienstes auf, die ihm Aufträge erteilt, seine Arbeit überprüft und Zahlungen ausgeführt haben. Ich würde diesen Schweizer Nachrichtendienstangehörigen, die sich vielleicht über alles erhaben fühlen, raten, wenn sie in nächster Zeit Ferien in Deutschland machen, eine längere Zeit einzuplanen. Ich kann mir vorstellen, dass der Haftbefehl erweitert wird.

Sie kritisieren, dass die Bundesanwaltschaft die Akten ungeschwärzt nach Deutschland weitergereicht hat. Gehen Sie von einem Missgeschick oder von Absicht aus?
Ich halte es bei der Bundesanwaltschaft nicht für ausgeschlossen, dass man sich gar nichts überlegt hat. Bei der vorhergehenden Affäre, die zu einem Verfahren in der Schweiz geführt hat, hat sie bei einer Agent-Provokateur-Aktion des deutschen Agenten Werner Mauss aktiv mitgemacht. Sie hat von der UBS laufend Informationen, Protokolle und Filme entgegengenommen und nachher so getan, als hätte sie all diese Informationen erst am Tag vor der Verhaftung erhalten.

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Landmann im April 2016 vor dem Zürcher Bezirksgericht.Bild: KEYSTONE

Wollte Daniel M. echte Schweizer Bankdaten verkaufen?
Daniel M. lieferte nur Fakes. Ob er das wusste, muss er selber sagen. Klar ist, dass die Aktion keinen anderen Sinn hatte, als Daniel M. zu versenken. Wenn man tatsächlich geheime Daten kaufen wollte, würde man nicht jedes Treffen filmen und protokollieren. Geheimdienst läuft aber nie einspurig, sondern immer zwei- oder dreispurig. Ich bin überzeugt: Hätte Daniel M. tatsächlich echte Daten über deutsche Kunden der russischen Gazprom geliefert, dann hätte Herr Mauss sicher Verwendung dafür gehabt. Er wusste aber, dass er von Daniel M. nur gefakte Daten erhalten wird. Deshalb hatte er arrangiert, dass dieser bei der Übergabe verhaftet wurde.

Daniel M. ging nicht geschickt vor.
Er fiel auf die Falle herein.

Der Fall zeigt Ihr Vorgehen: Mit einer Medienoffensive stellen Sie einen Täter als Opfer dar. Jetzt stehen die Bundesanwaltschaft und der Nachrichtendienst am Pranger.
Der Schweiz würde es gut anstehen, den Deutschen zu sagen: Sorry Jungs und Mädels – Angela Merkel ist ja ein Mädel –, wir haben gepfuscht.

Das hilft Ihrem Klienten im deutschen Verfahren aber nichts.
Die Deutschen werden das mit viel Grinsen zur Kenntnis nehmen.

Sie werben stets für Mitgefühl für Ihre Angeklagten. Nützt Mitleid etwas vor Gericht?
Es geht darum, zu erklären. Der Richter muss in den Angeklagten hineinsehen können. Zum Beispiel bei einem Wirtschaftsdelikt. Wenn jemand seine Firma zu retten versucht und dabei Mist baut, ist das anders zu bewerten, als wenn er mit voller Absicht betrügt.

Anwalt Valentin Landmann posiert am Freitag, 21. September 2012, in seinem Buero in Zuerich. Landmann nimmt Stellung zur sofortigen Freistellung Christoph Moergelis als Konservator des Medizinhistoris ...
Bild: KEYSTONE

Sie haben seit Jahren Akteneinsicht in grosse Gerichtsfälle. Haben Sie den Eindruck erhalten, dass das Justizsystem gut funktioniert?
Ich sehe Tendenzen, die mir Angst machen. Ich nenne es den «Kalte Füsse»-Effekt. Es wird immer schwieriger, einen Gutachter zu finden, der einem Häftling eine gute Prognose stellt. Denn wenn der Häftling nach der Entlassung wieder eine Tat verübt, fallen alle über die Gutachter her. Das führt dazu, dass Leute im Zweifel weggesperrt werden. Nehmen wir an, bei einem Verbrecher besteht zehn Prozent Rückfallgefahr, nachdem er seine Strafe verbüsst hat. Wenn wir solche Personen wegsperren, um die Gesellschaft zu schützen, sperren wir im Prinzip neun Unschuldige weg.

Bankgeheimnis

Sie picken sich immer die medienwirksamen Fälle heraus. Brauchen Sie das Rampenlicht?
Sie haben mich durchschaut. Es fasziniert mich, wenn etwas explodiert. Ich befürworte ein offenes Verhalten gegenüber den Medien, weil ich sehe, dass es sich nicht lohnt, der Öffentlichkeit etwas vorzumachen. Aber von neunzig Prozent der Fälle, die ich übernehme, erfahren die Medien nichts.

Soeben ist eine Biografie über Sie erschienen. Der Autor gibt an, Ihnen ein Denkmal setzen zu wollen. Haben Sie das nötig?
Das freut mich natürlich. Der Verlag wollte zuerst, dass ich eine Autobiografie schreibe. Das habe ich abgelehnt, aber mein Archiv zur Verfügung gestellt.

Die Biografie enthält viel Lobhudelei. Der «Tages-Anzeiger» schreibt, es sei ein Altherren-Buch in Altherren-Sprache.
Was ist dagegen einzuwenden? Natürlich sind wir alte Herren. Ich konnte die Biografie aber bis heute nicht zu Ende lesen, weil es auch um Dinge ging, an denen ich fast zerbrochen wäre. Es ist keine Lobhudelei. Auch meine Schwächen kommen zur Sprache. Sogar ein psychiatrisches Gutachten wird zitiert.

Dort steht: «Zwanghaft liebt er das Makabre, das Kranke, das Randständige. Er ist in die Laster verliebt, die er selber nicht hat, er frönt gewissermassen den Lastern der anderen.»
Ein Teil davon stimmt. Wahrscheinlich ein grösserer Teil, als ich zugeben würde. Natürlich interessiert mich der Mensch, der scheiterte oder etwas Schreckliches angestellt hat. Zentral ist: Mich interessieren die Menschen. Ich will hinter die Fassade schauen.

Was fasziniert Sie am Laster von Daniel M.?
Daniel M. ist ein Informationsbeschaffungs-Freak. Er ist schaurig gut im Kontakte-Schmieden. Das kann auch zu einer Manie werden. Man muss im richtigen Zeitpunkt seinem Auftraggeber sagen: «Jetzt könnt ihr euren Dreck selber machen.»

Der Doppelagent, der die Schweiz blamiert
Daniel M. (54) ist ein ehemaliger Polizist und UBS-Sicherheitsspezialist, der sich als Wirtschaftsspion selbstständig gemacht hat. 2015 flog er auf. Die Bundesanwaltschaft verhaftete ihn in Zürich, als er vermeintliche Schweizer Bankdaten nach Deutschland verkaufte.

In den Einvernahmen gab der gebürtige Solothurner breitwillig Auskunft. Er legte auch einen anderen Auftrag offen. Als freier Mitarbeiter des Nachrichtendienstes des Bundes habe er deutsche Steuerfahnder ausspioniert, die gegen die Schweiz ermittelten. Die Bundesanwaltschaft reichte die Protokolle nach Deutschland weiter. Am 28. April wurde der Doppelagent in Frankfurt verhaftet.

Nun laufen zwei Verfahren gegen ihn: Beide Staaten werfen ihm sinngemäss vor, für das jeweils andere Land Wirtschaftsspionage betrieben zu haben. Mit derartigen Praktiken soll nun Schluss sein. Gemäss der «Süddeutschen Zeitung» haben die Schweiz und Deutschland Anfang Jahr ein No-Spy-Abkommen unterschrieben. Sie wollen sich nicht mehr gegenseitig ausschnüffeln.

(aargauerzeitung.ch)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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cucaita
13.05.2017 14:48registriert Juni 2015
Gibt es eigentlich keine anderen Anwälte mehr in der Schweiz?
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7
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