Nach einer Serie von Bombendrohungen gegen zahlreiche Einrichtungen in Österreich ist ein tatverdächtiger 20-jähriger Schweizer im Zuge einer Razzia vorläufig festgenommen worden. Der Mann wurde danach laut Angaben der Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuss gesetzt.
Eine Untersuchungshaft wurde nicht beantragt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Gallen der österreichischenNachrichtenagentur APA am Mittwoch sagte. Der Mann wird von den Schweizer Behörden nicht an Österreich ausgeliefert. «Als Schweizer Staatsbürger müsste er zustimmen, das hat er nicht», sagte der Sprecher.
Bei dem 20-Jährigen führten die St. Galler Behörden eine Hausdurchsuchung durch. Die «ersuchten Verfahrenshandlungen» habe man erledigt. Nun müssten die Österreicher reagieren.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Linz meint hingegen, die Schweizer müssten den Fall übernehmen. Falls der Mann nicht ausgeliefert werden könne, müsse das Verfahren von diesen übernommen werden, sagte eine Sprecherin gegenüber der APA. Laut der Sprecherin ist das ein Teil des Rechtshilfeersuchens.
Die österreichischen Behörden ermitteln seit dem 30. September wegen insgesamt österreichweit 27 anonymen Bombendrohungen, die dabei stets per E-Mail eingegangen waren. Insbesondere Bahnhöfe waren stark betroffen, jedoch gingen zuletzt auch Drohungen gegen Schulen und Einkaufszentren ein. Die darauffolgenden Polizeieinsätze hatten mitunter zu Räumungen geführt.
Laut den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) waren allein von den ersten fünf Bombendrohungen an Bahnhöfen rund 450 Züge sowie Tausende Fahrgäste betroffen. Insgesamt sei es dabei zu Unterbrechungen des Zugverkehrs im Ausmass von rund acht Stunden gekommen, erklärten die Bundesbahnen.
Der Staatsschutz in Österreich ermittelte den 20-jährigen Schweizer als «dringend» Tatverdächtigen. Gegen ihn war ein europäischer Haftbefehl erlassen worden. (sda/apa)
Die Regel ist total daneben. Wir könnten doch froh sein, wenn 1. ein anderes Land den Strafprozess führt; 2. dort die Kosten für den Strafvollzug entstehen; 3. die Täter/innen ausser Landes sind.
Man könnte die Auslieferung einschränken auf EU Staaten.