Um das blockierte Rahmenabkommen mit der EU zu retten, hat der frühere Schweizer Topdiplomat Michael Ambühl den Abschluss eines Interimsvertrags mit der EU vorgeschlagen. Dieser soll helfen, die bilateralen Beziehungen zu erhalten und eine Eskalation zu verhindern.
Der Ex-Staatssekretär im Aussendepartement, der die Bilateralen II ausgehandelt hatte, schreibt in einem Gastkommentar in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Montag, dass mit einer Zwischenvereinbarung negative Entwicklungen abgefedert und die Verhandlungen des Rahmenabkommens später wiederaufgenommen werden könnten. Den Beitrag verfasste der ETH-Professor für Verhandlungsführung gemeinsam mit der Wissenschaftlerin Daniela Scherer.
Als Form für ein mögliches Interimsabkommen kommt den Autoren zufolge eine Absichtserklärung («Memorandum of Understanding») in Frage. Darin könnten die Schweiz und die EU vereinbaren, dass einerseits die Aufdatierung bestehender Verträge im gewohnten Rahmen weitergeführt werde. Andererseits solle die Schweiz bis auf weiteres auf Forderungen nach neuen Marktzugangsabkommen verzichten.
Ambühl und Scherer regen an, dass die Schweiz mehr Geld an die EU zahlt. Als Zeichen des guten Willens und zur Entkoppelung der politischen Konditionalitäten könne sich die Schweiz beim Kohäsionsbeitrag «klar grosszügiger» zeigen. «Dies kommt die Schweiz immer noch günstiger zu stehen als ein nicht ausgewogenes Rahmenabkommen oder unvorhersehbare Nadelstiche der EU.» Weiter liesse sich die Absicht festhalten, die Verhandlungen fortzuführen, sobald die Zeit dafür reif sei.
Ein Interimsvertrag wäre nach Einschätzung der Autoren allerdings nicht ohne Risiken. Unter anderem könne der Eindruck entstehen, dass die Debatte über die «echten» inhaltlichen Fragen gescheut werde, nämlich jene über den EU-Beitritt. In der Bilanz halten die Autoren allerdings fest: «Die EU dürfte ein Interimsabkommen einem Scheitern des Rahmenabkommens in einer Volksabstimmung vorziehen.»
Die Schweiz verhandelt mit der EU seit 2014 über ein Abkommen zur Reglung der künftigen Beziehungen, hat den seit vergangenem Jahr vorliegenden Vertragsentwurf bislang aber nicht unterschrieben. Das Parlament in Bern verlangt mehr Zeit und insbesondere Präzisierungen beim Lohnschutz, bei den staatlichen Beihilfen und der Unionsbürgerrichtlinie.
Die EU-Kommission lehnte Nachverhandlungen bislang ab und erhöhte den Druck auf die Schweiz, indem sie die Anerkennung für die Schweizer Börse im Sommer auslaufen liess. Die Neubesetzung der EU-Kommission und der andauernde Brexit-Streit überschatten die Gespräche zusätzlich. (sda)