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Terrorismus

Norwegisches Gericht prüft Breivik-Antrag auf Haftentlassung

10 Jahre nach Terroranschlag: Gericht prüft Breiviks Antrag auf Haftentlassung

18.01.2022, 04:5218.01.2022, 12:18
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In Norwegen hat eine Gerichtsverhandlung über einen Bewährungsantrag des verurteilen Massenmörders Anders Behring Breivik begonnen. Entscheidende Frage für das Bezirksgericht Telemark ist dabei, ob der Rechtsterrorist weiterhin eine akute Gefahr darstellt und die Gesellschaft deshalb weiter vor ihm geschützt werden muss.

epa09691484 (FILE) - Anders Behring Breivik attends the last day of the appeal case in the Borgarting Court of Appeal at the Telemark prison gym, in Skien, Norway, 18 January 2017 (reissued 17 January ...
Anders Behring Breivik will aus dem Gefängnis.Bild: keystone

Zunächst richtete Staatsanwältin Hulda Karlsdottir einleitende Worte an das Gericht. Im Anschluss war die Verteidigung an der Reihe, ehe eine längere Erklärung Breiviks angesetzt war.

Nach norwegischem Recht durfte Breivik nach Ablauf der auf zehn Jahre angelegten Mindestdauer seiner Strafe eine Prüfung beantragen, ob er auf Bewährung freigelassen werden kann. Die Staatsanwaltschaft lehnt das ab und strebt an, dass er in der Haftanstalt Skien hinter Gittern bleibt. Verhandelt wird noch bis voraussichtlich Donnerstag. Es gilt als unwahrscheinlich, dass Breivik auf freien Fuss kommt.

Der heute 42-jährige Rechtsextreme nutzte den Auftakt der Verhandlung für rechte Propaganda. Als er die zum Gerichtssaal umfunktionierte Turnhalle der Haftanstalt Skien betrat, hielt er eine Laptoptasche mit einer rechtsextremen Botschaft vor sich in die Höhe. Kurz darauf zeigte er den Hitlergruss. Er nennt sich mittlerweile Fjotolf Hansen, wünschte sich vor Gericht aber, als Anders Behring Breivik bezeichnet zu werden. Während der Erklärung der Staatsanwältin forderte ihn der Vorsitzende Richter Dag Bjørvik auf, es zu unterlassen, Plakate mit seinen politischen Botschaften hochzuhalten.

Breivik tötete am 22. Juli 2011 bei Anschlägen im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen. Er nannte rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten. 2012 wurde er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt. Eine Verwahrungsstrafe - im Norwegischen «forvaring» - bedeutet im norwegischen Recht im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann. Es ist damit offen, ob Breivik jemals wieder aus dem Gefängnis entlassen wird. (sda/dpa)

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144 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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MRDL
18.01.2022 06:31registriert August 2020
77 Menschen ermorden und nach 10 Jahren wieder raus? Wohl kaum....
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Heimscheisser
18.01.2022 09:56registriert April 2021
Ich verstehe aufgrund dieser unvorstellbar abscheulichen Taten das Unverständnis der Kommentierenden über den Freilassungsantrag. Nichts wird diese Taten je ausreichend sühnen, auch ein Tod in Haft nicht. Was mich allerdings beschämt, sind die Rufe nach Selbstjustiz, nach einem "Unfall" bei einer Entlassung und Strafen, welche in Konflikt mit den relevanten Konventionen stehen. Rechtsstaatliche Prinzipien und Rechtsgleichheit sind unumstösslich. Der Wert, den ein Staat seiner Justiz einräumt, bemisst sich an dem Wert, den er den verurteilten Personen einräumt. Das macht den Unterschied!
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mMn
18.01.2022 08:37registriert September 2020
Ich glaub der würde in Freiheit innert Tagen erschossen. Für ihn ist es besser, wenn er bleibt wo er ist. Obwohl auch wir eigentlich nicht alle 5 Jahre von ihm hören wollen.
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