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Nord-Stream-Sabotage: Ukrainer wird nicht ausgeliefert

FILE - In this picture provided by Swedish Coast Guard, a leak from Nord Stream 2 is seen, on Sept. 28, 2022. Danish Maritime Authority said Thursday that it was removing a sailing ban in the Baltic S ...
Nach der Sabotage an der Pipeline Nord Stream 2 sollte ein Verdächtiger eigentlich nach Deutschland ausgeliefert werden.Bild: keystone

Nord-Stream-Sabotage: Ukrainer wird nicht ausgeliefert

17.10.2025, 14:1317.10.2025, 14:15

Drei Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee darf einer der mutmasslichen Beteiligten nicht von Polen nach Deutschland ausgeliefert werden. Ein Gericht in Warschau lehnte die Überstellung des 46 Jahre alten Ukrainers Wolodymyr Z. an die deutschen Behörden ab und hob seine Untersuchungshaft auf, wie die Agentur PAP meldete. Erst am Mittwoch hatte das höchste italienische Gericht die Auslieferung eines weiteren, in Italien gefassten Verdächtigen gestoppt.

Der von Deutschland mit europäischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer Wolodymyr Z. war in Pruszkow bei Warschau festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt es sich bei dem 46-Jährigen um einen ausgebildeten Taucher, der mutmasslich Mitglied der Gruppe war, die im Herbst 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Nord-Stream-Gaspipelines platzierte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.

Bei dem Anschlag beschädigten die Sprengungen die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe von Bornholm registriert. Wenig später entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.

Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland, allerdings nicht mehr zum Zeitpunkt des Anschlags. Nord Stream 2 war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine noch gar nicht in Betrieb. (sda/dpa)

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36 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Rivka
17.10.2025 14:31registriert April 2021
Und mit welcher Begründung wird er nicht nach Deutschland ausgeliefert? Das würde mich noch interessieren. 🤔👀
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Tubel vom Dienst
17.10.2025 16:22registriert Januar 2021
Deutschland und Polen sind beides Länder der EU. In der EU gibt es ein Abkommen das die Auslieferung regelt. Grundsätzlich ist ein EU-Land verpflichtet eine gesuchte Person auszuliefern, das gilt auch für die eigenen Staatsbürger. Es gibt nur wenige Aussnahmen, die eine Auslieferung verhindern. Der Entscheid der nicht Auslieferung ist rein politisch. Wenn die Politik sich über das Recht hinwegsetzt, kommt es in der Regel nicht gut, worauf will man sich dann noch verlassen? Das ist reine Willkür.

Quelle: EUR-Lex 32002F0584
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