
Der Bund sagt Nein: Deutschland darf keine Munition aus Schweizer Beständen an die Ukraine für die Marder-Schützenpanzer weiter geben. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE
Deutschland wollte die Ukraine mit Munition für Panzer beliefern, die ursprünglich aus der Schweiz stammt. Der Bund hat dies verboten. Hintergrund ist das Kriegsmaterialgesetz.
Deutschland wollte Kriegsmaterial in die Ukraine exportieren, das ursprünglich aus der Schweiz kommt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung der «SonntagsZeitung». Beim Seco seien zwei Anfragen aus Deutschland eingegangen. Dabei ging es um die Weitergabe von zuvor aus der Schweiz erhaltener Munition an die Ukraine.
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Allerdings war die Anfrage aus Deutschland vergeblich: Das Seco hat die Weitergabe der Munition verboten. Dabei ging es gemäss Seco um «Munition für die übliche Primär- und Sekundärbewaffnungen des Marder Schützenpanzers». Diese gelte als Kriegsmaterial und die Ausfuhr unterliege entsprechend der Bewilligungspflicht.
Schweiz verbietet Lieferungen in Konfliktgebiete
Allerdings verbietet das Gesetz die Ausfuhr von Kriegsmaterial, wenn das Empfängerland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. «Aufgrund der Dauer und der Intensität der Kampfhandlungen zwischen Russland und der Ukraine liegt bei beiden Ländern eine solche Verwicklung in einen internationalen bewaffneten Konflikt vor», heisst es beim Seco. Folglich seien Kriegsmaterialausfuhren in beide Länder «von Gesetzes wegen zwingend abzulehnen».
Der Bund verlangt von anderen Staaten eine sogenannte Nichtwiederausfuhr-Erklärung, wenn sie Kriegsmaterial von der Schweiz beziehen. Dabei verpflichten sich diese, das aus der Schweiz importierte Kriegsmaterial nicht ohne Erlaubnis der Schweiz weiterzugeben. (abi) (aargauerzeitung.ch)
Dann muss es halt das «DATAllion» richten:
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