Non-binäre deutsche Person Maja T. in Budapest verurteilt
Das Budapester Stadtgericht hat die non-binäre deutsche Person Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos, der das Urteil verlas, sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige Person aus der linken Szene in Deutschland an blutigen Angriffen auf mutmassliche Rechtsextremisten beteiligt war. Der Verdacht der politischen Einflussnahme und Bedenken wegen der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn überschatteten das Verfahren, das sich über ein knappes Jahr hinzog.
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch berufen werden. Es stellt die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sos. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidigung einen Freispruch.
Letzte Worte: Bekenntnis zum Antifaschismus
T. hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäussert. Am Mittwoch, unmittelbar vor der Urteilsverkündung, erhielt die non-binäre Person die Gelegenheit für ein letztes Wort: «Antifaschismus ist die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften. (...) Da ist kein Wunsch zu verletzen und zu töten.» Isolationshaft, erniedrigende Zwangsmassnahmen und Schlafentzug hätten sie zermürben sollen. «Auch ein Mensch braucht das Sonnenlicht.» Sie habe sich aber nicht zermürben lassen, fügte T. hinzu. Nicht-binäre oder non-binäre Menschen ordnen sich nicht oder nur teilweise in die Kategorie Frau oder Mann ein.
Im grossen Saal des Budapester Stadtgerichts lauschte eine kleine, vom Gericht zugelassene Gruppe von Unterstützern – Menschen aus der linken Szene in Deutschland, Geschwister und allen voran T.s Vater Wolfram Jarosch – gebannt den Worten einer Person, die zuvor an der Leine und in Handschellen in den Gerichtssaal geführt worden war. Am Ende des Tages, beim Verlassen des Saals, riefen sie «Free Maja!» und hielten ein Transparent hoch.
Es lägen gar keine Beweise für eine Schuld seines Kindes vor, hatte Vater Jarosch noch vor der Verhandlung in einer improvisierten Pressekonferenz auf der Strasse beim Gerichtsgebäude beteuert. Danach zeigte er sich enttäuscht. «Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt», teilte er nach der Urteilsverkündung über eine Presseaussendung mit.
Rund 20 deutsche und andere mutmassliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar.
Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten «Tag der Ehre» teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.
Karlsruhe: Auslieferung an Ungarn war rechtswidrig
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 vom Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft, befand das höchste deutsche Gericht. Politiker der Linken, der Grünen und der SPD fordern die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland.
Im Verlauf des Prozesses legte die Anklagebehörde wenig Beweise auf den Tisch. Weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren belasteten die angeklagte Person. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette, die sich auf das Bildmaterial einer Sicherheitskameras in der Nähe von einem der Tatorte stützte. Auf diesen Bildern sei Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass die Person, die T. gewesen sein soll, sichtlich keine Tatwaffe bei sich gehabt habe.
Ministerpräsident Orban forderte harte Bestrafung
Der Fall hatte in Ungarn für grosses Aufsehen gesorgt. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orban und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung nach einer harten Bestrafung geäussert. Orban stufte ausserdem die «Antifa-Gruppierung» als Terrororganisation ein.
Linken-Politiker spricht von «Schauprozess»
Politiker mehrerer deutscher Parteien verurteilten den Richterspruch, das Strafmass, die Umstände des Verfahrens und die Auslieferung T.s durch Deutschland. Martin Schirdewan, Co-Vorsitzender der Linksfraktion im Europaparlament, bezeichnete das Urteil als «Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen». Es füge sich «nahtlos in die autoritäre Inszenierung» von Orbans Regierung ein, die mit Härte gegen politische Gegner und Gegnerinnen punkten wolle und dabei die Justiz missbrauche.
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, sagte der «Welt»: «Das Urteil steht am Ende eines Verfahrens, in dem wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien infrage stehen.» Mit Blick auf die Bewertung der Auslieferung T.s durch das Bundesverfassungsgericht fügte sie hinzu: «Es muss nun geprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine Überstellung von Maja T. nach Deutschland zu ermöglichen.»
Daniel Freund von der Fraktion der Grünen im Europaparlament schrieb in einer Mitteilung: «Ich weiss nicht, ob Maja T. schuldig oder unschuldig ist. Aber ich weiss, dass Ungarns Justiz die rechtsstaatlichen, europäischen Standards nicht erfüllt.» Mit der Auslieferung T.s nach Ungarn hätten sich die zuständigen deutschen Behörden «zu Komplizen des korruptesten Staatschefs Europas» – von ihm gemeint ist Orban – gemacht. (sda/dpa)
