Nach mehrtägigen Beratungen sahen sie es als erwiesen an, dass Weinstein einst schwere Sexualverbrechen an einer Frau begangen habe. In einem weiteren Anklagepunkt der schweren Sexualverbrechen gegen eine zweite Frau befand ihn die Jury für nicht schuldig. In einem dritten Anklagepunkt der Vergewaltigung einer dritten Frau konnten sich die zwölf Geschworenen nicht einigen.
Der Richter bat sie daraufhin, in diesem Punkt weiter zu beraten. In den vergangenen Tagen hatte es immer wieder Berichte über Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Jury gegeben.
Ein Berufungsgericht im Bundesstaat New York hatte den ursprünglichen Schuldspruch gegen Weinstein von 2020 wegen Vergewaltigung und kriminellen sexuellen Handlungen und die Haftstrafe von 23 Jahren im vergangenen Jahr überraschend kassiert - wegen erheblicher Verfahrensfehler.
Zentraler Kritikpunkt war die Zulassung mehrerer Zeugenaussagen, die nicht Gegenstand der formellen Anklage waren und damit das Urteil der Geschworenen unrechtmässig beeinflusst hätten.
Der Prozess wurde daraufhin neu aufgerollt und griff erneut die zentralen Anklagepunkte auf. Die Anklage stützte sich in dem etwa sechs Wochen laufenden Verfahren auf die Aussagen von drei Frauen. Zwei der Frauen hatten auch schon im ersten Prozess ausgesagt, zudem kam diesmal eine dritte Hauptzeugin hinzu. (dab/sda/dpa)