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US-Autorin Carroll geht wegen Beleidigung erneut gegen Trump vor

US-Autorin Carroll geht wegen Beleidigung erneut gegen Trump vor

Knapp zwei Wochen nach der Verurteilung Donald Trumps zu einer Entschädigung in Millionenhöhe wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung geht die US-Autorin E. Jean Carroll erneut gerichtlich gegen den ehemaligen US-Präsidenten vor.
23.05.2023, 04:0223.05.2023, 04:02

Grund dafür seien Beleidigungen, die Trump am Tag nach dem Urteil im Sender CNN gegen die Schriftstellerin ausgesprochen hatte, berichteten US-Medien übereinstimmend am Montag (Ortszeit) unter Berufung auf die Unterlagen, die Carroll bei einem Gericht in New York eingereicht hatte. Demnach fordert sie nun eine weitere «sehr substanzielle» Summe.

E. Jean Carroll walks out of Manhattan federal court, Tuesday, May 9, 2023, in New York. A jury has found Donald Trump liable for sexually abusing the advice columnist in 1996, awarding her $5 million ...
E. Jean Carroll nach dem Urteil vor zwei Wochen – weil Trump sie danach erneut beleidigt haben soll, geht sie erneut gegen ihn vor. Bild: keystone

Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es am 9. Mai als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Die Jury ordnete auch wegen Verleumdung an, dass Trump (76) insgesamt fünf Millionen Dollar (rund 4.56 Millionen Euro) an die heute 79-Jährige zahlen muss. Trump legte Berufung gegen das Urteil ein.

Am Tag nach dem Urteil leugnete Trump bei CNN laut Berichten erneut Carrolls Darstellung des Vorfalls und warf der Autorin vor, es handle sich um eine «erfundene Geschichte». Trump behauptete zudem, er habe Carroll niemals getroffen und nannte sie eine «Verrückte». In den nun bei Gericht eingereichten Unterlagen heisst es den Berichten zufolge, Trumps Verhalten müsse eine «sehr substanzielle» Schadenersatzzahlung nach sich ziehen, auch um den Ex-Präsidenten davon abzuhalten, weitere Beleidigungen auszusprechen.

Die Schriftstellerin Carroll hatte Trump vorgeworfen, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück. Der damals noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer hatte alle Anschuldigung stets von sich gewiesen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand der heute 79-jährigen Carroll der Rechtsweg jedoch offen. (sda/dpa)

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