Nach Urteil die Übersicht verloren? Diese US-Zölle gelten jetzt
Donald Trump musste am Freitag vor dem Supreme Court eine herbe Niederlage einstecken. Das oberste Gericht der Vereinigten Staaten argumentierte, dass viele von Trumps Zöllen, die er unter einem Gesetz aus dem Jahr 1971 verhängt hatte, illegal seien.
Am Samstag kündigte Trump dann einen neuen, weltweiten Zollsatz von 15 Prozent auf Importe in die USA an. Seither herrscht wieder Unsicherheit auf dem Weltwirtschaftsmarkt. Diese Erhöhung gilt allerdings erst, wenn auch diese regulär verankert wird. Das dürfte aber nicht lange auf sich warten lassen.
Was für Zölle gelten nun? Und für wen? Und in welcher Industrie? Die «New York Times» hat dafür verschiedene Daten der Regierung analysiert.
Diese Zölle sind ungültig
Als Trump im Frühjahr anlässlich des «Liberation Day» seine reziproken Zölle ankündigte, war die Welt geschockt – auch die Schweiz. Plötzlich mussten Schweizer Exportunternehmen einen der höchsten Zollsätze der Welt zahlen.
Die Zollpolitik, normalerweise eine Aufgabe des Parlaments, stütze sich dabei auf ein Gesetz aus den 1970er-Jahren, konkret auf den International Emergency Economics Powers Act (IEEPA). In diesem Gesetz kommt das Wort «Zoll» allerdings nicht ausdrücklich vor. Trump war der erste US-Präsident, der das Gesetz so auslegte.
Trump verhängte einen allgemeinen Zollsatz von zehn Prozent und passte diesen je nach Land jeweils noch an. «Dies war das wesentliche Element seiner Handelsstrategie», schreibt die «New York Times».
Doch gegen die Strategie wurde geklagt. Und am Freitag wurde sie vom Supreme Court verworfen. Die Zölle, die er anlässlich des «Liberation Day» und auf Grundlage des IEEPA verkündet hat, gelten nicht mehr.
Diese Zölle bleiben weiterhin bestehen
Der Supreme Court hat nicht alle Zölle, die Trump verhängt hat, als illegal taxiert. Bei Zöllen auf Waren wie zum Beispiel ausländischen Stahl, Holz, Autos oder andere Waren gilt weiterhin der alte Zollsatz.
Grundsätzlich lassen sich Trumps Zölle in zwei Kategorien aufteilen:
- Steuern auf Importe aus bestimmten Ländern
- Zölle auf bestimmte Produkte, oft unabhängig von deren Herkunft
Die letzte Kategorie war dabei nicht von der Entscheidung des Supreme Court betroffen. Die Liste für bestimmte Produkte mit solchen Zöllen ist dabei in den letzten Monaten immer länger geworden.
Dabei stützt sich Trump auf ein Bundesgesetz, das zur Bewältigung von Handelsproblemen gedacht ist, bei dem «eine Gefahr für die nationale Sicherheit besteht», schreibt die «New York Times».
Und Trump will noch mehr branchenspezifische Zölle, zum Beispiel auf Halbleiter oder auf die Windkraftbranche.
Aber: Nicht überall kommen diese branchenspezifischen Zölle zu den anderen Zöllen hinzu. Bei Ländern, mit denen Trump einen «Deal» abgeschlossen hat (also auch der Schweiz), gelten jeweils die Abmachungen aus den Vereinbarungen.
Was passiert mit den ausgehandelten Deals?
Nicht nur die Schweiz hat ein Zolldeal abgeschlossen, auch die EU, Japan oder Südkorea haben unter anderem einen Deal mit der US-Regierung ausgehandelt.
Doch wie es mit diesen Deals weitergeht, ist ungewiss. Der aktuelle Zusatzzoll von 15 Prozent stützt sich auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974, das besagt, dass solche Zölle für 150 Tage Gültigkeit haben. Danach braucht es die Zustimmung des Kongresses.
Ob damit auch Schweizer Importgüter betroffen sind, die bislang unter dem Prozentsatz von 15 gelegen hätten, ist unklar. Am Sonntag sagte Staatssekretärin Helene Budliger Artieda dem «Sonntagsblick», dass dies momentan Gegenstand von Abklärungen sei. Sie vermutet, dass man sich mit den Zöllen abfinden müsse.
Mit einer Erhöhung auf 15 Prozent würden für Produkte aus der Industrie allerdings dann rund 20 Prozent anfallen. Denn das SECO geht davon aus, dass die neuen Prozentsätze auf jene aufgeschlagen werden, die vor dem April 2025 galten – und das waren für viele Industrieprodukte 5 Prozent. Würde sich das bewahrheiten, lägen die Zölle über der Obergrenze, die im November vereinbart worden war, berichtet die NZZ am Sonntag.
Bereits einen Schritt weiter ist die EU gegangen. Das Europäische Parlament hat die Umsetzung des Zollabkommens zwischen den USA und der EU am Montag formell auf Eis gelegt. Hintergrund sind die neu von US-Präsident Donald Trump angekündigten Zölle, wie der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange (SPD), mitteilte.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump hatten sich im vergangenen Sommer darauf verständigt, dass für die meisten EU-Importe in die USA ein maximaler Zoll nicht überschritten werden soll. Der daraufhin mit den USA ausgearbeitete rechtlich bindende Deal muss noch vom EU-Parlament angenommen werden.
Einige Länder müssen plötzlich mehr bezahlen
Für einige Länder ist der neue Zollsatz gleichbedeutend mit dem alten Zollsatz, für einige Länder gelten aber nun plötzlich höhere Zölle, wie diese Karte zeigt.
Wenn man sich das Importvolumen der Güter aus den verschiedenen Ländern anschaut, fällt auch auf, dass die neuen Sätze vor allem für Länder wie Kanada und Mexiko deutlich besser ausfallen, da auch das Importvolumen dieser Länder viel grösser ist, als es zum Beispiel bei Australien der Fall ist. Solche Ländern (in der Karte grün gezeichnet) profitieren am meisten vom Urteil des Supreme Courts.
Viele Länder (in violett gezeichent) Zahlen mit dem Urteil aber plötzlich einen höheren Zollsatz. Bei vielen afrikansichen Ländern zum Beispiel spielt das aber eine eher untergeordnete Rolle, da diese Länder wenig in die USA expportieren.
Die folgende Karte zeigt, wie gross das Exportvolumen der einzelnen Länder in die USA ist. Die Exportdaten stammen dabei aus dem Jahr 2024.
Vergleich mit den neuen Zollsätzen nach Exportvolumen in die USA
Neu höhere Sätze
Gleiche Sätze
Neu tiefere Sätze
Grafik: watson • Quelle: New York Times / U.S. Census Bureau
Unternehmen fordern Geld zurück, aber...
Bereits kurz nach dem Urteil des Supreme Court fordern erste Schweizer Unternehmen das Geld für zu viel bezahlte US-Zölle zurück, zum Beispiel Swatch oder auch Läderach und Breitling.
«Was die Chancen auf Rückforderungen und das notwendige Vorgehen betrifft, ist derzeit noch vieles offen», ordnete indes Noé Blancpain vom Industrieverband Swissmem ein. Der Supreme Court habe die Frage der Rückforderung der Zölle nicht entschieden, sodass nun untergeordnete Instanzen darüber urteilen müssten.
Blancpain erläuterte, dass die Zölle technisch vom Importeur in den USA bezahlt worden seien – dies könne der Kunde selbst, eine Vertriebsfirma oder eine Tochterfirma des Schweizer Herstellers sein. Entsprechend müsse der Importeur die Rückforderungen stellen.
In der Praxis hätten Schweizer Industriefirmen in den meisten Fällen durch eine Preisanpassung einen Teil der Zollkosten übernommen. Deshalb müssten sie sich mit ihren Kundinnen und Kunden einigen.
(Mit Material der sda)
