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EU-Kommission will mehr Transparenz für Kleinanleger

EU-Kommission will mehr Transparenz für Kleinanleger

24.05.2023, 15:21
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Mit strengeren Transparenzvorschriften und mehr Regeln für den Verkauf von Finanzprodukten auf Provision will die EU-Kommission Kleinanleger stärker schützen. Verbraucher sollen nach Willen der Kommission etwa leichter Zugang zu wichtigen und leicht verständlichen Informationen bei Geldanlage-Produkten bekommen, wie aus der am Mittwoch in Brüssel vorgestellten Kleinanlegerstrategie hervorgeht.

Weiterhin sehen die Vorschläge ein Provisionsverbot bei bestimmten Käufen ohne Beratung vor. Die neuen Regeln müssen nun von den EU-Ländern und dem Europäischen Parlament verhandelt werden.

Bislang bekämen europäische Verbraucher noch nicht das beste Angebot, wenn es um ihre Investitionsentscheidungen gehe, sagte Kommissionsvize Valdis Dombrovskis. Das sei aber wichtig, wenn private Investitionen zur Finanzierung der EU-Wirtschaft insgesamt angeregt werden sollten. «Deshalb legen wir heute die Messlatte höher, was die fachkundige, unvoreingenommene und unkomplizierte Beratung für Anlageprodukte angeht, damit die Menschen die beste Rendite für ihr Geld bekommen.»

Kein allgemeines Provisionsverbot

Ein zuvor lange diskutiertes allgemeines Provisionsverbot plant die Kommission dem Vorschlag nach zunächst nicht. Drei Jahre nach Annahme der Vorschläge zum Schutz von Kleinanlegern will sie aber den Erfolg überprüfen und gegebenenfalls alternative Massnahmen vorschlagen, «einschliesslich einer weiteren Ausweitung des Provisionsverbots», heisst es im Gesetzesvorschlag.

Bei Verkäufen auf Provision erhalten etwa Versicherungsvertreter prozentual Geld von den Versicherungen und Banken für die Vermittlung von Finanzprodukten. Je teurer das Produkt, desto mehr Provision bekommt in der Regel der Vertreter. Verbraucherschützer sehen dadurch die Gefahr von Interessenskonflikten.

Darüber hinaus möchte die Kommission hohe Standards für die berufliche Qualifikation von Finanzberatern beibehalten. Zudem sollen Kleinanleger vor «irreführendem Marketing» geschützt werden. Das gelte auch für Werbung in sozialen Medien oder mithilfe von Prominenten und Influencern. (sda/awp/dpa)

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