Am heutigen Mittwochnachmittag werden die Schweizer Sirenen getestet. Zum ersten Mal wird heuer auch über die App Alertswiss alarmiert.
Das soll dann tatsächlich ähnlich ohrenbetäubend klingen wie der Alarmton von den Dächern. Also so:
Neben den Sirenentests werden Alarmmeldungen erstmals auch als Push-Meldung über die Alertswiss-App auf Smartphones sowie als Online-Publikation auf der Alertswiss-Website verbreitet. Parallel zur ersten Auslösung des Allgemeinen Alarms werden sämtliche Kantone über die Alertswiss-Kanäle eine Test-Alarmmeldung verbreiten.
Mit den neuen Alertswiss-Dienstleistungen könne sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen, schreibt das VBS.
Die Bevölkerung wird daher aufgefordert, die neuen Alarmierungs- und Informationskanäle zu nutzen und insbesondere die Alertswiss-App auf ihren täglich genutzten Smartphones zu installieren. Die Alertswiss-App ist kostenlos downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantone, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden. Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz von rund 5000 stationären sowie rund 2200 mobilen Sirenen.
Am 6. Februar wird um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm ausgelöst. Es handelt sich dabei um einen regelmässig auf- und absteigenden Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden.
Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je zehn Sekunden.
Wenn der Allegmeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies eine mögliche Gefährdung. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren, wie das VBS weiter schreibt.
Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
(dsc/sda)