Die Jugendstaatsanwaltschaft hat Ali (Name geändert), heute 15 Jahre alt, der einfachen Körperverletzung und der Tätlichkeit schuldig gesprochen. Der syrische Schüler aus Möriken hatte Ende Juni 2019 im Gebäude der Pavillonschule Hellmatt seine Lehrerin geschlagen und sie dabei verletzt: Die Frau erlitt einen Kieferbruch und Hämatome am Oberkörper.
Zur Gewalteskalation war es so gekommen: Als die Lehrerin Ali aufforderte, seinen Schulsack zu öffnen und seine Hosentaschen zu kehren, weil er in der Vergangenheit mehrfach mit Messer zur Schule gekommen war, rastete Ali aus. Er schlug der Frau nach deren Aussagen wiederholt gegen den Kopf und den Oberkörper. Gegenüber der Polizei behauptete er später, sie habe ihn zuerst geohrfeigt und erst dann habe er zurückgeschlagen – einmal und mit der offenen Hand.
Das glaubt ihm die Staatsanwaltschaft aber offensichtlich nicht. Denn vor wenigen Tagen hat die Jugendstaatsanwaltschaft in der Sache einen Strafbefehl ausgestellt, wie Sprecherin Fiona Strebel gegenüber der AZ sagt. Er ist noch nicht rechtskräftig. Was darin steht, darf die Öffentlichkeit nicht wissen. «Die eidgenössische Gesetzgebung – Jugendstrafgesetz und Jugendstrafprozessordnung – lässt aufgrund des Prinzips des Ausschlusses der Öffentlichkeit von Jugendstrafverfahren nicht zu, dass die Jugendanwaltschaft über den Inhalt dieses Strafbefehls Auskunft gibt», so Strebel.
Deshalb darf sie auch nicht sagen, wie der junge Syrer bestraft wird. Nur so viel: «Grundsätzlich sind alle Jugendstrafverfahren darauf ausgerichtet, straffällige Jugendliche erzieherisch weiterzuentwickeln und Rückfälle zu vermeiden. Das ist selbstverständlich auch im vorliegenden Fall so: Die Jugendanwaltschaft hat zur Strafe zusätzlich Massnahmen angeordnet.»
Ist das normal in der Rechtssprechung?
Liegt es an meinem Wohnort oder an meinem Alter, dass ich solch' ein Szenario damals in der Primarschule nicht mal für möglich gehalten habe?`
Müssen wir wirklich langsam die Lehrer bewaffnen?