Schweiz
Aargau

SVP-Nationalrat will Freilassung des Rupperswil-Mörders erschweren

ARCHIV -- ZUM GERICHTSPROZESS GEGEN DEN VIERFACHMOERDER VON RUPPERSWIL STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 13. DEZEMBER 2018, FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG -- QUALITY REPEAT --- Thomas N., left,  ...
Hat mit seiner Forderung nach einer Therapie eine Debatte ausgelöst: Vierfachmörder Thomas N. Bild: KEYSTONE

Aargauer SVP-Nationalrat will Freilassung des Rupperswil-Mörders erschweren

Thomas Burgherr stört sich daran, dass der Vierfachmörder Thomas N. gestützt auf ein einziges psychiatrisches Gutachten aus dem Gefängnis entlassen werden könnte. Er kündigt einen Vorstoss an, mit dem er fünf Gutachten fordert.
11.10.2025, 11:4111.10.2025, 11:41
Noemi Lea Landolt / ch media

Dass einer wie Thomas N., der vier Menschen auf brutalste Weise ermordet hat und dem Psychiater eine Persönlichkeitsstörung und Pädophilie attestiert haben, wieder frei kommen könnte, beschäftigt den Aargauer SVP-Nationalrat Thomas Burgherr. «Das geht nicht, ich werde dazu einen Vorstoss einreichen!», schreibt er auf Facebook.

Aus dem Eintrag geht hervor, dass sich Burgherr an zwei Dingen stört: Einerseits kann er nicht verstehen, weshalb Thomas N. nicht lebenslänglich verwahrt wurde. Ein Vierfachmörder müsse «zum Schutze unserer Bevölkerung» mit diesem Urteil belegt werden, schreibt er. Andererseits stört ihn, dass die Freilassung «am Ende einzig und alleine vom Gutachten eines Therapeuten abhängt».

Nationalrat Thomas Burgherr, SVP-AG, spricht bei der Debatte "24.096 Bundesgesetz ueber die Allgemeinverbindlicherkl
SVP-Nationalrat Thomas Burgherr findet den heutigen Umgang mit Entlassungen «zu lasch».Bild: keystone

Thomas N. wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die ordentliche Verwahrung an. Das Urteil bedeutet, dass der Vierfachmörder erst freikommt, wenn er nicht mehr als Gefahr für die Gesellschaft eingestuft wird. Bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wird die Gefährlichkeit erstmals nach 15 Jahren überprüft. Liegt keine günstige Prognose vor, bleibt ein Täter im Gefängnis.

Vierfachmörder will zum Therapeuten

Thomas N. scheint fast zehn Jahre nach der Tat die Hoffnung auf ein Leben in Freiheit nicht verloren zu haben. Er kämpft darum, eine deliktorientierte Therapie machen zu können – und erzielte mit dieser Forderung vor dem Aargauer Verwaltungsgericht einen Erfolg. Das Gericht kritisierte in seinem Urteil, das Amt für Justizvollzug habe den Abklärungsprozess vorzeitig abgebrochen – «in der unzutreffenden Annahme, dass eine freiwillige Therapie von vornherein ausscheide».

Für das Gericht hingegen ist klar: Thomas N. muss «trotz eingeschränkter Behandelbarkeit» eine Therapie angeboten werden, die ihm – wenn sie erfolgreich ist – eine realistische Perspektive auf eine Wiedererlangung der Freiheit bietet. Eine solche Therapie müsse über die psychiatrische Grundversorgung hinausgehen und auf «eine Verbesserung der Legalprognose» ausgerichtet sein.

Während sich die Justiz damit beschäftigen muss, ob Thomas N. zum Therapeuten darf oder nicht, überlegt sich Burgherr, wie sich dessen Freilassung auf politischem Weg erschweren lässt. Die AZ erreicht den SVP-Nationalrat am Freitagvormittag in den Ferien. Was genau er fordern wird, ist noch nicht klar. Er hat den Vorstoss, den er in der Wintersession einreichen möchte, noch nicht formuliert. Zuerst mache er jetzt rechtliche Abklärungen. «Mir ist wichtig, dass der Vorstoss am Schluss fundiert ist, damit er im Parlament auch eine Chance hat.»

Mehr Gutachten sollen Freilassung erschweren

Bereits klar ist aber die Stossrichtung: Der heutige Umgang mit Entlassungen sei «zu lasch», kritisiert Burgherr. «Ich will einfach, dass es nicht mehr möglich ist, dass ein Vierfachmörder freikommt.» Er findet es falsch, dass ein Gutachten so viel Gewicht hat und am Ende die Grundlage dafür ist, ob ein Verwahrter rauskommt. «Ich möchte mindestens fünf Gutachten», sagt er. «Und nur, wenn mindestens drei der fünf übereinstimmen, soll eine Entlassung möglich sein.»

ARCHIVBILD ZUR ANKLAGE DER STAATSANWALTSCHAFT GEGEN DEN 34-JAEHRIGEN SCHWEIZER IM FALL RUPPERSWIL, AM DONNERSTAG, 7. SEPTEMBER 2017 - Eine Kriminaltechnikerin unterwegs auf der Lenzhardstrasse in Rupp ...
Am 21. Dezember 2015 rückten Feuerwehr und Polizei zu einem Brand in Rupperswil aus und fanden vier Leichen. Thomas N. wurde am 12. Mai 2016 festgenommen.Bild: KEYSTONE

Über Thomas N. sind seit seiner Festnahme im Jahr 2016 zwei Gutachten erstellt worden. Das war nötig, weil Staatsanwältin Barbara Loppacher eine lebenslängliche Verwahrung des Vierfachmörders gefordert hatte. Im Unterschied zur ordentlichen Verwahrung findet bei der lebenslänglichen keine regelmässige Überprüfung der Gefährlichkeit statt. Ein Täter kann nur entlassen werden, wenn «neue, wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass der Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt».

Damit eine lebenslängliche Verwahrung angeordnet werden kann, müssen zwei Gutachter zum Schluss kommen, dass ein Täter «dauerhaft nicht therapierbar» ist. Im Fall von Thomas N. war das nicht so. Beide Gutachter konnten einen Therapieerfolg oder zumindest Therapiefortschritt nicht ausschliessen.

Änderungen bei lebenslanger Freiheitsstrafe

Es ist nicht das erste Mal, dass im Zusammenhang mit dem Fall Rupperswil politische Forderungen nach strengeren Gesetzen für schwere Straftäter laut werden. In der Herbstsession hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat einer Änderung des Strafgesetzbuches zugestimmt. Neu soll bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen zum ersten Mal nach 17 und nicht bereits nach 15 Jahren eine bedingte Entlassung geprüft werden.

Die Gesetzesänderung hat ihren Ursprung in zwei Postulaten aus dem Jahr 2018 – jenem Jahr, als der erst- und zweitinstanzliche Prozess gegen Thomas N. stattfand. Ob die neue Regel auch ihn betreffen wird, ist noch offen. Geht es nach dem Ständerat, soll das neue Regime auch für jene gelten, die ihre lebenslängliche Freiheitsstrafe bereits angetreten haben. Die Mehrheit des Nationalrats hingegen will, dass die neuen Regeln nur für jene Täter gelten, die nach dem neuen Recht verurteilt wurden. (aargauerzeitung.ch)

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102 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Raki
11.10.2025 12:33registriert Januar 2024
Da bin ich jetzt ausnahmsweise Mal der Meinung der SVP. In so einem schweren Fall darf die Entscheidung nicht nur zwei Therapeuten überlassen werden, sondern es sollte ein Gremium sein, welches bei einem Rückfall auch zur Verantwortung gezogen werden soll, so wie jeder andere Berufsstand für seine Fehler einstehen muss bzw sollte. Ein Pädo, welcher 4 Menschen brutalst ermordet ist ein Prädator und er wird dies auch immer bleiben, denn dies lässt sich im Wesen des Menschen nicht ändern, egal welche Therapien man anwendet. Die Gesellschaft muss vor ihm geschützt werden, das hat Priorität.
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AdiB
11.10.2025 12:33registriert August 2014
Wenn der frei kommt, bitte ich um Mäldepflichten von Gemeinden wenn irgendwo hinzieht und am besten eine Brandmarkung die man gut sieht. Er hat einer der eckelhaftesten Morde begangen von dennen ich je gelesen habe. Den Jungen noch vorher misshandelt vor den Augen der Fanilie. Erwischt wurde er per Zufall auf dem Weg zu den nächsten Opfer.
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Berner in Zürich
11.10.2025 12:29registriert August 2016
Für einmal bin ich der selben Meinung, dass ein einziges Gutachten zuwenig ist. Denn über all die Jahre der Zusammenarbeit, kann auch ein noch so guter Psychiater, ohne es zu bemerken die Neutralität und Objektivität verlieren. Ob es gleich fünf Gutachter sein müssen kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls müssten, egal wie viele es sind alle Gutachten einstimmig sein und zum selben Schluss kommen. Man wurde ja nicht wegen Banalitäten verwahrt.
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