Aargauer SVP-Nationalrat will Freilassung des Rupperswil-Mörders erschweren
Dass einer wie Thomas N., der vier Menschen auf brutalste Weise ermordet hat und dem Psychiater eine Persönlichkeitsstörung und Pädophilie attestiert haben, wieder frei kommen könnte, beschäftigt den Aargauer SVP-Nationalrat Thomas Burgherr. «Das geht nicht, ich werde dazu einen Vorstoss einreichen!», schreibt er auf Facebook.
Aus dem Eintrag geht hervor, dass sich Burgherr an zwei Dingen stört: Einerseits kann er nicht verstehen, weshalb Thomas N. nicht lebenslänglich verwahrt wurde. Ein Vierfachmörder müsse «zum Schutze unserer Bevölkerung» mit diesem Urteil belegt werden, schreibt er. Andererseits stört ihn, dass die Freilassung «am Ende einzig und alleine vom Gutachten eines Therapeuten abhängt».
Thomas N. wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die ordentliche Verwahrung an. Das Urteil bedeutet, dass der Vierfachmörder erst freikommt, wenn er nicht mehr als Gefahr für die Gesellschaft eingestuft wird. Bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wird die Gefährlichkeit erstmals nach 15 Jahren überprüft. Liegt keine günstige Prognose vor, bleibt ein Täter im Gefängnis.
Vierfachmörder will zum Therapeuten
Thomas N. scheint fast zehn Jahre nach der Tat die Hoffnung auf ein Leben in Freiheit nicht verloren zu haben. Er kämpft darum, eine deliktorientierte Therapie machen zu können – und erzielte mit dieser Forderung vor dem Aargauer Verwaltungsgericht einen Erfolg. Das Gericht kritisierte in seinem Urteil, das Amt für Justizvollzug habe den Abklärungsprozess vorzeitig abgebrochen – «in der unzutreffenden Annahme, dass eine freiwillige Therapie von vornherein ausscheide».
Für das Gericht hingegen ist klar: Thomas N. muss «trotz eingeschränkter Behandelbarkeit» eine Therapie angeboten werden, die ihm – wenn sie erfolgreich ist – eine realistische Perspektive auf eine Wiedererlangung der Freiheit bietet. Eine solche Therapie müsse über die psychiatrische Grundversorgung hinausgehen und auf «eine Verbesserung der Legalprognose» ausgerichtet sein.
Während sich die Justiz damit beschäftigen muss, ob Thomas N. zum Therapeuten darf oder nicht, überlegt sich Burgherr, wie sich dessen Freilassung auf politischem Weg erschweren lässt. Die AZ erreicht den SVP-Nationalrat am Freitagvormittag in den Ferien. Was genau er fordern wird, ist noch nicht klar. Er hat den Vorstoss, den er in der Wintersession einreichen möchte, noch nicht formuliert. Zuerst mache er jetzt rechtliche Abklärungen. «Mir ist wichtig, dass der Vorstoss am Schluss fundiert ist, damit er im Parlament auch eine Chance hat.»
Mehr Gutachten sollen Freilassung erschweren
Bereits klar ist aber die Stossrichtung: Der heutige Umgang mit Entlassungen sei «zu lasch», kritisiert Burgherr. «Ich will einfach, dass es nicht mehr möglich ist, dass ein Vierfachmörder freikommt.» Er findet es falsch, dass ein Gutachten so viel Gewicht hat und am Ende die Grundlage dafür ist, ob ein Verwahrter rauskommt. «Ich möchte mindestens fünf Gutachten», sagt er. «Und nur, wenn mindestens drei der fünf übereinstimmen, soll eine Entlassung möglich sein.»
Über Thomas N. sind seit seiner Festnahme im Jahr 2016 zwei Gutachten erstellt worden. Das war nötig, weil Staatsanwältin Barbara Loppacher eine lebenslängliche Verwahrung des Vierfachmörders gefordert hatte. Im Unterschied zur ordentlichen Verwahrung findet bei der lebenslänglichen keine regelmässige Überprüfung der Gefährlichkeit statt. Ein Täter kann nur entlassen werden, wenn «neue, wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass der Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt».
Damit eine lebenslängliche Verwahrung angeordnet werden kann, müssen zwei Gutachter zum Schluss kommen, dass ein Täter «dauerhaft nicht therapierbar» ist. Im Fall von Thomas N. war das nicht so. Beide Gutachter konnten einen Therapieerfolg oder zumindest Therapiefortschritt nicht ausschliessen.
Änderungen bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Es ist nicht das erste Mal, dass im Zusammenhang mit dem Fall Rupperswil politische Forderungen nach strengeren Gesetzen für schwere Straftäter laut werden. In der Herbstsession hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat einer Änderung des Strafgesetzbuches zugestimmt. Neu soll bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen zum ersten Mal nach 17 und nicht bereits nach 15 Jahren eine bedingte Entlassung geprüft werden.
Die Gesetzesänderung hat ihren Ursprung in zwei Postulaten aus dem Jahr 2018 – jenem Jahr, als der erst- und zweitinstanzliche Prozess gegen Thomas N. stattfand. Ob die neue Regel auch ihn betreffen wird, ist noch offen. Geht es nach dem Ständerat, soll das neue Regime auch für jene gelten, die ihre lebenslängliche Freiheitsstrafe bereits angetreten haben. Die Mehrheit des Nationalrats hingegen will, dass die neuen Regeln nur für jene Täter gelten, die nach dem neuen Recht verurteilt wurden. (aargauerzeitung.ch)
