Der Aargauer Heimatschutz hat beim Regierungsrat Beschwerde gegen die vom Stadtrat Baden erteilte Abbruchbewilligung für das alte Hauptgebäude des Kantonsspitals Baden eingereicht. Laut Heimatschutz soll das 1978 errichtete Gebäude als bedeutender Zeitzeuge erhalten bleiben.
Das alte Hauptgebäude des Kantonsspitals erfülle alle gesetzlich geforderten Eigenschaften, um als Denkmal eingestuft zu werden, teilte der Aargauer Heimatschutz (AHS) am Dienstag mit. Es besitze sowohl historischen als auch architektonischen Wert und solle daher als Baudenkmal im Sinne des Aargauer Kulturgesetzes anerkannt werden.
Bereits bei seiner Eröffnung 1978 wurde das Spital nach Angaben des AHS als Symbol modernen Fortschritts gefeiert. Es verkörpere den Geist einer Epoche des Aufbruchs. Das mache es zu einem wirtschafts- und baugeschichtlichen Zeitzeugen, der nicht achtlos beseitigt werden dürfe.
Bislang scheiterten alle Bemühungen, den Abbruch des alten, nicht mehr genutzten Hauptgebäudes zu verhindern. Auch ein Komitee «kein Abbruch auf Vorrat» wehrte sich. Der Stadtrat Baden erteilte im Juni die Abbruchbewilligung. (nib/sda)