Schweiz
Aargau

Kanton Aargau zieht Gerichtsentscheid zum Fall Rupperswil weiter

Therapie für den Vierfachmörder von Rupperswil? Kanton zieht Gerichtsentscheid weiter

20.10.2025, 13:0120.10.2025, 13:01

Das Bundesgericht wird sich mit der Frage beschäftigen, ob der Vierfachmörder von Rupperswil AG im Strafvollzug eine freiwillige Therapie absolvieren kann. Der Kanton Aargau legt Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts ein, wonach der Kanton Abklärungen abschliessen müsse.

ARCHIV -- ZUM GERICHTSPROZESS GEGEN DEN VIERFACHMOERDER VON RUPPERSWIL STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 13. DEZEMBER 2018, FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG -- QUALITY REPEAT --- Thomas N., left,  ...
Der Vierfachmörder von Rupperswil beschäftigt weiterhin die Schweizer Justiz.Bild: KEYSTONE

Angesichts der aussergewöhnlichen Schwere des Falles und der Bedeutung der öffentlichen Sicherheit hätten sich die beteiligten Stellen darauf verständigt, den Entscheid des Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht anzufechten, hielt die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage fest. Sie bestätigte eine Meldung der «Aargauer Zeitung».

Die Beschwerde wird laut Oberstaatsanwaltschaft fristgerecht eingereicht. Man sei sich bewusst, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts sehr ausführlich begründet sei und der rechtliche Spielraum entsprechend eng sei. «Gleichwohl erachten wir es als notwendig, die bundesgerichtliche Überprüfung in diesem aussergewöhnlichen Fall zu veranlassen», hält die Oberstaatsanwaltschaft fest.

Das Verwaltungsgericht hatte die Beschwerde des wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten Mannes teilweise gutgeheissen. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) müsse den bereits begonnenen Prüf- und Abklärungsprozess des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes vollständig abschliessen und dann erneut entscheiden.

Das Verwaltungsgericht hob den ablehnenden Entscheid des DVI auf. Es verzichtete jedoch darauf, selbst eine freiwillige Therapie anzuordnen. Es lässt sich laut Verwaltungsgericht vorläufig nicht sagen, beim Beschwerdeführer sei bei realistischer Betrachtung «kein signifikanter Resozialisierungserfolg zu erwarten». Das kantonale Amt für Justizvollzug habe den Abklärungsprozess vorzeitig abgebrochen, in der unzutreffenden Annahme, dass eine freiwillige Therapie von vornherein ausscheide.

Der heute 42-jährige Schweizer hatte im Dezember 2015 in Rupperswil eine Frau, deren beiden Söhne und die Freundin des älteren Sohnes brutal ermordet. Den jüngeren Sohn nötigte er vorher zu sexuellen Handlungen, die er auf seinem Mobiltelefon aufnahm. Nach den Morden versuchte er das Haus der Opfer mit Fackelöl in Brand zu stecken. Der Mörder wohnte im gleichen Quartier wie die Opferfamilie. (dab/sda)

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29 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chrisbe
20.10.2025 15:12registriert Oktober 2019
Frage:
Hat so ein "Mensch" die gleichen Menschenrechte wie "du und ich"?
Nach meiner Meinung hat er es nicht verdient, auch nur einen Funken Hoffnung auf Freiheit zu haben.
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redeye70
20.10.2025 14:20registriert Mai 2016
Hoffentlich hat das Bundesgericht mehr gesunden Menschenverstand als das Verwaltungsgericht.
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