Im Mai 2009 stürmte die Sondereinheit Argus in Wohlen die Wohnung eines damals 30-jährigen Serben. Dabei wurde dieser durch zwei Kugeln und einen Taser niedergestreckt. Nach jahrelangen Ermittlungen wurde erst im November 2015 gegen drei Polizisten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und schwerer Körperverletzung sowie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung Anklage erhoben. Heute kommt es zum Prozess vor dem Bezirksgericht Bremgarten.
Die Situation spielte sich gemäss Anklageschrift nun wie folgt ab: Die sechs Männer dringen in die Wohnung ein, der vorderste Argus-Polizist mit gezückter Dienstwaffe. Hinter ihm, an dritter oder vierter Stelle, befindet sich der Kollege mit einem Taser.
In diesem Moment geht der Angetrunkene mit gezücktem Messer auf die Argus-Männer zu. Der vorderste Mann fühlt sich bedroht und schiesst dem Serben aus einer Distanz von 1,7 Metern in den Unterbauch.
Praktisch im selben Moment setzt ein anderer Polizist den Taser ein, aus einer Distanz von 55 Zentimetern. Er trifft den Serben in den Rücken, der zu Boden geht und den Einsatz schwerverletzt überlebt.
Der Serbe verstirbt am 10. April 2015. Gemäss Anklageschrift steht die Todesursache nicht in Zusammenhang mit den vormaligen Verletzungen, das hätten rechtsmedizinische Untersuchungen ergeben.
Vor Gericht stehen der damals verantwortliche Pikettoffizier der Kantonspolizei, der Argus-Gruppenleiter, sowie der Schütze der Argus-Einheit. Diesem wird vorgeworfen, geschossen zu haben, obwohl er gewusst habe, dass der Taser zum Einsatz kommen sollte.
Hier der Ablauf jenes Abends, wie er in der Anklageschrift dargestellt wird, in gekürzter Fassung.
25. Mai 2009, 19:55 Uhr: Bei der Einsatzzentrale geht die Meldung einer Mutter aus Wohlen ein. Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt mit ihrem dreijährigen Kind nicht mehr in ihrer Wohnung. Dort sei nun ihr Ehemann. Er habe ein langes Messer in der Hand. Gemäss Anklageschrift rief die Frau nicht an, weil sie Angst vor ihrem Mann – einem 30-jährigen Serben – hatte, sondern weil sie in Sorge um diesen war, hatte er doch getrunken. Er soll dort «alles gebrochen» haben.
20:48 Uhr: Der verantwortliche Pikettoffizier P. der Kantonspolizei Aargau, wird von der Einsatzzentrale kontaktiert. Die Regionalpolizei Wohlen sei zu einer «häuslichen Gewalt» ausgerückt. Dabei sei es zu einem Zwischenfall gekommen. Ein Regionalpolizist sei unter der Türe «mit einem Messer» bedroht worden, danach sei die Türe wieder geschlossen worden. Jemand habe sich zudem auf dem Balkon der betreffenden Wohnung selbst mit einem Messer verletzt.
P. erfährt, dass von der Regionalpolizei nach der Sondereinheit Argus verlangt wird. Zehn Minuten später ist er vor Ort und übernimmt die Verantwortung als Gesamtleiter.
21:05 Uhr: P. teilt der Einsatzzentrale nach Beurteilung der Lage mit, dass er gerne die Sondereinheit Argus vor Ort hätte, dass «die reingehen und den holen. Punkt Schluss».
21:10 Uhr: P. berichtet dem eingetroffenen Argus-Gruppenleiter G., dass der Mann in der Wohnung «total betrunken» sei, sich mit einem Messer selbst verletzt habe und vielleicht auch ein Messer nach draussen geworfen habe. Meier fragt zurück, ob man nicht bis zum nächsten Morgen warten könne. Huber verneint: «Wir können hier nicht während 4 Stunden gugus machen. Nein, diesen müssen wir abräumen.» Ob es dazu einen Taser brauche, überlässt er der Einschätzung von Meier.
21:12 Uhr: Gruppenleiter G. hält mit dem stellvertretenden Kommandanten der Kantonspolizei Aargau Rücksprache. Seine Angaben: häusliche Gewalt, Messerattacke, Selbstmordandrohung, Frau sei geflüchtet, keine Hinweise auf Schusswaffen, Volksauflauf der Nachbarn.
Der stellvertretende Kommandant verlangt nochmals einen Klärungsversuch, 15 bis 20 Minuten. Könne die Situation nicht bereinigt werden, müsse eingegriffen werden.
Inzwischen ist ein Freund des 30-jährigen Serben eingetroffen. Dieser regt einen Vermittlungsversuch durch ihn selbst an. Doch die Polizei will ihn nicht in die Wohnung lassen.
Der Serbe ruft den Polizisten vom Balkon zu, dass er mit seiner Frau sprechen will. Das wird ihm nicht ermöglicht. Gruppenleiter G. hat sich während des Einsatzes nie mit der Ehefrau unterhalten und sie in die Entscheidungsfindung einbezogen.
21:40 Uhr: Argus-Gruppenleiter G. funkt dem Polizisten P.: «Wir wären bereit. Unser Dispositiv steht. Wenn du das OK gibst, würden wir zugreifen, wenn er sich auf dem Balkon befindet. Antworten.» P. meldet zurück: «Ihr habt das OK für den Zugriff.»
21:45 Uhr: Sechs Mann der Sondereinheit Argus stürmen die Wohnung in Vollmontur und ohne Vorwarnung oder vorgängige Ankündigung.
Hier werden die Polizisten angeklagt... ich finde keines von beiden richtig. In der Schweiz will man ja nicht Polizist werden, weil man ja nur falsche Entscheidungen treffen kann, die dann zur Anklage führen!