Weltweit einmalig? Was du über die Konzernverantwortungs-Initiative wissen musst
Was will die Konzernverantwortungs-Initiative?
Die Initiative verlangt, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Von den Unternehmen wird erwartet, dass sie regelmässige Sorgfaltsprüfungen vornehmen, allenfalls Massnahmen ergreifen und Bericht erstatten. Zudem will die Initiative, dass die Konzerne nicht nur bei ihrem eigenen Fehlverhalten, sondern auch bei Menschenrechtsverletzungen sowie Missachtungen von Umweltstandards ihrer Tochterunternehmen zur Rechenschaft gezogen werden. Des Weiteren sollen neue Haftungsbestimmungen eingeführt werden, dabei wären die Konzerne zivilrechtlich haftbar für Schäden, die durch wirtschaftlich kontrollierbare Firmen im Ausland entstanden sind.
Welche Konzerne sind betroffen?
Die Initiative betrifft grundsätzlich alle Schweizer Unternehmen. KMU-Betriebe bis zu 250 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind von der Initiative ausgenommen, ausser sie wirtschaften in sogenannten Hochrisiko-Sektoren. Dazu zählt etwa der Abbau oder Handel von Rohstoffen wie Gold oder Kupfer sowie der Handel von Diamanten und Tropenholz.
Was würde sich genau ändern?
Menschen, die im Ausland von Schweizer Konzernen geschädigt wurden, können in der Schweiz Klage einreichen. Der Schadenfall wird danach von einem Schweizer Gericht und nach Schweizer Recht beurteilt. In der Regel kommt es im Ausland zu einer Klage und nach dem Recht des betroffenen Landes. Ein Unternehmen haftet nicht, wenn es beweisen kann, dass alle Sorgfaltspflichten eingehalten worden sind. Heute haften Unternehmen nur für selbst verursachte Schäden, nicht aber für ihre Tochterfirmen.
Wer ist für die Konzernverantwortungs-Initiative und warum?
Wer Trinkwasser vergiftet, Menschenrechte missachtet und die Gesundheit der Anwohner schädigt, sollte künftig dafür gerade stehen, finden viele Politiker aus allen Parteien. Gerade in armen Ländern hätte man oft nicht die Möglichkeit, sich zu wehren. Die Befürworter möchten, dass auch Menschen aus Ländern ohne funktionierenden Rechtsstaat in der Schweiz Schadenersatz fordern können.
Parteien
- Grünliberale, SP, BDP, EVP, JCVP, JGLP, SVP Unterwallis
Organisationen und Verbände
- Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Stiftung Konsumentenschutz SKS, Operation Libero, Swissaid, Helvetas, Pro Natura, Amnesty International, Bischofskonferenz, Evangelisch-Reformierte Kirche, Freikirchen
Wer sind die Gegner der Konzern-Initiative und was sind ihre Gegenargumente?
Aus Sicht des Bundesrats und des Parlaments gehen besonders die Haftungsbestimmungen zu weit. Zudem setze die Initiative Unternehmen unter Generalverdacht, was zu einem erhöhten Klagerisiko führe. Konzerne könnten die neue Regulierung umgehen, in dem sie ihre Sitze ins Ausland verlagern, dies gefährde viele Schweizer Arbeitsplätze.
Parteien
- SVP, FDP, CVP
Organisationen und Verbände
- Schweizerischer Arbeitgeberverband, Economiesuisse, Swissholdings, Swissmem, Bankiervereinigung, Science industries
Wie sieht der Gegenvorschlag aus?
Der Gegenvorschlag sieht neue Pflichten zu Berichterstattungen und Sorgfaltsprüfungen vor, jedoch sollen diese international abstimmt werden. Anders als die Initiative verzichtet der Gegenvorschlag auf die Haftungsregeln. Tochterfirmen und Zulieferer würde für ihre Schäden selbst und weiterhin vor Ort haftbar gemacht werden.
Was sagen die Umfragen zur Konzernverantwortungs-Initiative?
Gemäss der ersten SRG-Trendumfrage von Mitte Oktober stösst die Initiative bei der Bevölkerung auf Anklang.
- 63 Prozent der Befragten haben angegeben, dafür oder eher dafür zu stimmen.
- 33 Prozent sprachen sich dagegen oder eher dagegen aus.
- 4 Prozent äusserten sich noch unentschlossen.
Ähnliche Resultate zeigt die Tamedia-Abstimmungsumfrage ebenfalls von Mitte Oktober.
- 57 Prozent der Befragten begrüssten die Initiative.
- 41 Prozent sprachen sich dagegen aus.
- 2 Prozent sind noch unentschlossen.
Gemäss den neuesten Umfragen vom 14. November liegen die Befürworter sehr knapp mit 51 zu 48 Prozent vorne. Die Gegner der konnten im Vergleich zu den Befürwortern stark aufholen.
Warum ist die Initiative zur Konzernverantwortung so besonders?
Die Haftungsregeln wären in dieser Form weltweit einmalig. Aber es gibt bereits in anderen Staaten ähnliche Regelungen. So hat zum Beispiel Frankreich 2017 ein Gesetz zur Sorgfaltsprüfungspflicht erlassen. Dieses verpflichtet französische Unternehmen, auch im Ausland Massnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu ergreifen.