Die Sozialpartner und die Kantone haben sich beim Lohnschutz auf Massnahmen im Inland geeinigt. Von ihrer Verständigung, die unter Leitung von Wirtschaftsminister Guy Parmelin erzielt worden ist, hat der Bundesrat am Mittwoch Kenntnis genommen.
Im Dezember 2024 einigten sich Brüssel und Bern materiell über neue Verträge, um die künftigen Beziehungen zu regeln. Dass das Schweizer Lohnschutzniveau mit innenpolitischen Massnahmen abgesichert werden muss, zeichnete sich schon während der exploratorischen Gespräche mit der EU ab, wie der Bundesrat schrieb.
«Hinter der Verständigung über die inländischen Massnahmen zum Schweizer Lohnschutz steckte viel Arbeit»: Das sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin am Mittwoch in Bern vor den Medien. Der Lohnschutz im Inland sei der Landesregierung sehr wichtig.
Der Bundesrat habe mit Zufriedenheit Kenntnis genommen von der Verständigung über innenpolitische Massnahmen zur Sicherung des Schweizer Lohnschutzniveaus, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin am Mittwoch vor den Medien. Zuvor hatte sich der Bundesrat über die Verständigung informieren lassen.
Auch wenn die Massnahmen nun vorlägen, müssten die intensiven Diskussionen in den nächsten Wochen weitergeführt werden, sagte Parmelin weiter.
Mit der «gemeinsamen Verständigung» der Sozialpartner und Kantone ist das Lohnschutzniveau in der Schweiz gewahrt. Dieser Ansicht ist Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Die Massnahmen richten sich an Entsendebetriebe aus der EU, heimische Betriebe sind nicht betroffen.
Die am Montag gefundene Verständigung sei auf den Handlungsbedarf aufgrund der Konzessionen zugunsten der EU ausgerichtet. Für die einheimischen Betriebe würden keine neuen Vorschriften nötig, sagte Guy Parmelin, der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), am Mittwoch vor den Medien in Bern.
Nach dieser ersten Etappe folge bis Ende März die zweite mit der detaillierten Ausgestaltung der Massnahmen durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Es gebe noch weitere Massnahmen. Bei den fraglichen Punkten wie der Spesenregelung werde der Bundesrat den gesetzlichen Spielraum voll ausschöpfen, sagte Seco-Direktorin Helene Budliger Artieda.
Sozialpartner, Kantone und Bundesrat seien sich einig, dass es zusätzlich zum aussenpolitischen Verhandlungsergebnis innenpolitische Massnahmen für den Lohnschutz brauche. Mit Brüssel einigte sich Bern auf ein dreistufiges Absicherungskonzept für den Lohnschutz.
Um Massnahmen im Inland für den Lohnschutz festzulegen, führte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) seit Dezember 2022 Gespräche mit den Sozialpartnern und den Kantonen. Nach über 60 Gesprächen kam laut Bundesrat die «Gemeinsame Verständigung» der Dachverbände der Sozialpartner und der Kantone zustande.
Die Massnahmen im Inland lassen sich in drei Kategorien einteilen. Zur ersten gehören Massnahmen dort, wo mit Brüssel keine Einigung erzielt werden konnte. Darunter fällt etwa die Spesenregelung für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmer. Um hier eine Lösung zu finden, soll der innenpolitische Spielraum maximal ausgenutzt werden.
Zu einer zweiten Kategorie gehören Massnahmen für die direkte Kompensation von Zugeständnissen an die EU, etwa die von acht Kalendertagen auf vier Arbeitstage verkürzte Voranmeldefrist für entsandte Betriebe.
Massnahmen, die mit Befürchtungen aufräumen sollen, dass die Dienstleistungssperre als Sanktionsmöglichkeit im Entsendegesetz unter Druck kommen könnte, bilden den dritten Block. Diese Sperre ist laut Bundesrat eine wichtige Massnahme. 2023 wurde sie über 600-mal verhängt. Betroffen sind ausländische Unternehmen.
Der Bundesrat hält es indes für nötig, für den Lohnschutz noch weitere Massnahmen zu ergreifen. Diese sollen die sozialpartnerschaftlichen Strukturen beim Lohnschutz und die schon heute allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) gewährleisten. Betriebe im Inland, die einem solchen GAV unterstellt werden sollen, sollen mehr Rechtsschutz erhalten.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat am Mittwoch den Auftrag erhalten, die detaillierte Ausgestaltung aller Massnahmen bis Ende März 2025 mit den Sozialpartnern und den Kantonen zu finalisieren. (rbu/sda)
Der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), Pierre-Yves Maillard, begrüsst die neuen Massnahmen zum Lohnschutz als ersten Schritt. Die konkrete Arbeit müsse jedoch noch gemacht werden.
Der Bundesrat habe nun offiziell anerkannt, dass die neuen Verträge mit der Europäischen Union den Lohnschutz in der Schweiz schwächten, sagte der Waadtländer SP-Ständerat am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Bisher habe die Landesregierung das Problem mit grosser Distanz behandelt.
Der eingeschlagene Weg sei «einen Versuch wert», so Maillard. Vom eigentlichen Ziel sei man aber noch weit entfernt.
In einer Medienmitteilung schrieb der SGB, der Orientierungsbeschluss des Bundesrates korrigiere einen Teil der Verschlechterungen beim Lohnschutz. Das sei grundsätzlich positiv. Allerdings gebe es noch bedeutenden Handlungsbedarf.
Zudem verwies der SGB auf weitere offene Fragen beim Europadossier. Der der Service Public beim Strom und bei der Bahn müsse gewährleistet sein, schrieb er. (sda)