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Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafe für Ex-FCZ-Spieler Daniel Denoon

Anklage fordert Freiheitsstrafe für Ex-FCZ-Spieler Daniel Denoon

04.11.2025, 11:0404.11.2025, 15:25

Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert für den früheren FCZ-Fussballer Daniel Denoon eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Sie wirft ihm gewerbsmässigen Betrug zum Nachteil von Galaxus vor.

Daniel Denoon (FCZ) im Fussball Meisterschaftsspiel der Super League zwischen Zuerich, FCZ, und FC St.Gallen 1879, SG, im Letzigrund, am Sonntag, 9 Februar 2025 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Denoon unterschrieb 2024 einen Vertrag beim FCZ. Bild: keystone

Dem 21-Jährigen werden 37 versuchte und vollendete Delikte vorgeworfen, wie der am Dienstag aufgeschalteten Anklageschrift zu entnehmen ist. Dazu kommen eine Tempo-Überschreitung in einer 30er-Zone und Fahren ohne Fahrausweis.

Rücksendungen manipuliert

Der Beschuldigte ging dabei jeweils ähnlich vor. Laut Anklage bestellte er in der Regel Waren, grösstenteils Smartphones von Apple, im Namen von Bekannten, Verwandten oder erfundenen Personen. Er bestellte die Pakete an deren Adressen, bezahlte sie per Kreditkarte und gab wahrheitswidrig an, dass das Paket nicht angekommen sei. Das Geld wurde ihm erstattet. Ob die anderen Personen informiert waren, geht nicht aus der Anklageschrift hervor.

In den anderen Fällen bestellte er die Sendungen an Pickup-Stores. Vermeintlich retournierte er die Pakete. Doch darin befand sich Abfall, der dem Gewicht des Inhalts entsprach.

Weiter entfernte der 21-Jährige die Strichcodes und manipulierte die Barcodes der Rücksendeetiketten. Später meldete er sich beim Kundendienst des Onlinehändlers und erkundigte sich nach der Rückzahlung seines Geldes, im Wissen, dass die Pakete noch bei der Post lagen.

Aufgrund der Manipulationen an Gewicht und Barcodes erschien für die Mitarbeitenden aus der Ferne alles korrekt und sie überwiesen das Geld, heisst es in der Anklage. Als die Pakete ankamen, konnten die Mitarbeitenden aufgrund der fehlenden Strichcodes keine Kundenzuordnung mehr vornehmen.

Rasant in 30er-Zone unterwegs

Die Staatsanwaltschaft wirft Denoon zudem vor, Ende 2023 in einer 30er-Zone in Zürich mit 56 km/h unterwegs gewesen zu sein. Im April 2025 sei er am Steuer eines Autos erwischt worden, obwohl ihm sein Fahrausweis auf Probe auf unbestimmte Zeit entzogen worden war.

Neben der Freiheitsstrafe, für die eine Probezeit von zwei Jahren gilt, soll Denoon eine Busse von 3000 Franken bezahlen. Auch eine bedingte Geldstrafe von 90 mal 150 Franken wird gefordert.

Der Beschuldigte muss Galaxus den ganzen Betrag von 70'775 Franken zurückzahlen. Auch die Verfahrenskosten von 6000 Franken soll er bezahlen.

Denoon spielt mittlerweile in Italien

Der Prozess findet am 18. November in Bülach ZH statt. Das Verfahren ist abgekürzt, das heisst, der Beschuldigte ist geständig und grundsätzlich mit dem Urteilsvorschlag einverstanden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt dennoch die Unschuldsvermutung.

Der Schweizer spielt seit Sommer 2025 bei Pisa in der italienischen Serie A. Seine Verhaftung im Februar 2025 hatte für grosses Aufsehen gesorgt. Denoon sass knapp zwei Tage in Untersuchungshaft.

FCZ-Präsident Ancillo Canepa sagte später gegenüber dem «Blick», er denke, dass es sich «hier nicht um einen dramatischen Fall» handle. Ein Rausschmiss war für ihn kein Thema, weil keine Gewalt im Spiel war. (nib/sda)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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FJ97
04.11.2025 11:30registriert August 2022
Wäre noch interessant zu wissen, was er denn nun tatsächlich angestellt hat bezüglich des Betrugs.

Denoon ist übrigens nach wie vor beim FCZ unter Vertrag und lediglich ausgeliehen.
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Joe Smith
04.11.2025 12:29registriert November 2017
«Auch eine bedingte Freiheitsstrafe von 90 mal 150 Franken wird gefordert.»
Liest eigentlich niemand den Artikel, bevor er online gestellt wird?
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