«Jetzt Partner-Fahrer werden – sei dein eigener Chef». So wirbt Uber auf ihrer Webseite für neue Fahrer. Doch was verlockend klingt, ist in Wahrheit nicht zum Vorteil der Arbeiter. Wer als Uber-Fahrer oder Uber-Eats-Lieferfahrer arbeitet, ist nur ein «Partner» und gilt als Selbstständiger. Dieses System beruht darauf, dass Uber seine Fahrer nicht als Angestellte anerkennt, sie nicht gegen Unfälle und krankheitsbedingten Lohnausfall versichert und keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt.
Doch Uber ist nicht die einzige Firma, welche auf die sogenannte Plattform-Beschäftigung setzt. Auch Unternehmen wie Mila, Batmaid, Gigme oder Coople vergeben solche Arbeit. Die Gewerkschaft Unia schlägt nun Alarm und warnte am Dienstag bei einer Medienkonferenz vor einer «Uberisierung» des Arbeitsmarkts.
Wegen dieses Beschäftigungstyps würden den Schweizer Sozialversicherungen Millionen entgehen. Die Gewerkschaft schätzt, dass beispielsweise Uber den verschiedenen Sozialversicherungen jährlich rund 20 Millionen Franken an Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen «schuldet». Für die sechs Jahre, die Uber in der Schweiz aktiv ist, summiere sich dieser Betrag auf deutlich über 100 Millionen Franken. Seit dem Start von Uber in der Schweiz 2013 hätte Uber laut Unia zudem seine Fahrer um bis zu einer halben Milliarde Franken «betrogen».
«Wir können nicht dulden, dass Tausende Arbeitnehmer für zu tiefe Löhne, ohne Ferien, ohne obligatorische Unfallversicherung, ohne Arbeitslosenversicherung, ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und ohne Anspruch auf Altersvorsorge arbeiten müssen», sagt Vania Alleva, Präsidentin der Unia. Deshalb fordern sie die Behörden auf, zu handeln. Sie sollten überprüfen, ob das Arbeitsverhältnis wirklich der Selbstständigkeit entspricht. Denn dies könne rechtlich angezweifelt und geprüft werden.
So geschehen in Lausanne. Im Mai 2019 hat das Arbeitsgericht einem ehemaligen Uber-Fahrer Recht gegeben. Das Gericht anerkannte ihn als Angestellten von Uber und nicht als Selbstständigen. Das bedeutet, dass die betroffenen Fahrer durch das Arbeitsrecht geschützt sind und der Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig ist. Der Kanton Genf verbietet gar Anfang November 2019 den Uber-Fahrdienst, bis Uber seinen Pflichten als Arbeitgeber nachkommt.
Unia fordert kantonale Arbeitsämter auf, festzustellen, dass ein Betrieb dem Arbeitsgesetz untersteht. Die kantonalen Kontrollorgane sollten zudem prüfen, ob sozialversicherungsrechtliche Schwarzarbeit vorliege. Die AHV-Ausgleichskassen müssten die Erfassung der Beitragspflichten überprüfen und das Seco sei insbesondere gefordert, die Koordination der Bemühungen der Kantone zu intensivieren. «Es braucht jetzt klare Signale der Behörden, dass das Wildwest-Modell von Uber und Konsorten nicht mehr toleriert wird», sagt Alleva.
Dass man als selbstständiger Arbeiter sich selber um die berufliche Vorsorge, die Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung kümmern muss, ist nichts Neues. Doch anders als bei anderen Berufen handle es sich bei gewissen Plattform-Arbeiten um sehr niederschwellige Arbeit, sagt Professor Kurt Pärli von der Universität Basel. Er hat im Auftrag der Unia die Studie «Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen der Sharing Economy» publiziert. «Im Vergleich zu Ärzten oder Rechtsanwälten sind es Arbeiter, die nicht genug Geld haben, um sich selbstständig und freiwillig zu versichern», sagt Pärli.
Auch Politiker erkennen die zunehmende Bedeutung der Plattform-Arbeit. Deshalb hat die FDP vor zwei Jahren ein Postulat eingerecht und verlangt, dass ein neuer Status für Selbstständige in Plattform-Beschäftigung überprüft wird. Dieser soll einen angemessenen Sozialversicherungsschutz bieten, welcher aber unter dem Niveau für Angestellte liegt. Der Berner Nationalrat und Präsident der GLP, Jürg Grossen, will mit einer parlamentarischen Initiative verhindern, «dass Selbstständige entgegen ihrem Willen von Vollzugsbehörden als Angestellte klassifiziert werden.» Er will einen Artikel im Sozialversicherungsrecht ergänzen, der die Unterscheidung zwischen Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden neu definiert. Für die Unia-Präsidentin sind das «politische Irrwege», die bei der Einstufung durch die Sozialversicherungen zu extremer Rechtsunsicherheit führen würden und es Arbeitgebern erleichtern, sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Hauptsache billig. Kenne viele die auf Uber schwören und der Meinung dass Taxi zu teuer sind.
Also der AHV kann da überhaupt kein Geld fehlen. Das Problem ist, dass Uber seine Personalkosten senkt (Lohn minus Sozialabgaben) und trotzdem den Fahrern nicht bessere Stundenlöhne zahlt. Denn das ist eigentlich der Deal: Selbständigkeit gibt höhere Löhne, dafür sorgt der AN selbst für die Sozialversicherungen.
Beim Prinzip Uber hat der AN aber weniger in der Tasche, weil Uber einfach das Netto zum Brutto macht.
DAS ist das asoziale, nicht dass irgendwo Sozialbeiträge fehlen.