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Fast-Crash in Zug: Patrouille Suisse trainierte ohne Flugbewilligung

epa10824013 Swiss Air Force aerobatic team Patrouille Suisse on Northrop F-5E Tiger II fighters perform during the Air Show Radom 2023 International Air Show at the airport in Radom, Poland, 27 August ...
Die Patrouille Suisse bei einer Flugshow. (Symbolbild)Bild: keystone

Fast-Crash bei der Patrouille Suisse – Flugzeuge hatten gar keine Bewilligung

21.09.2023, 14:3021.09.2023, 16:51
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Am 15. Juni streiften sich zwei Jets der Patrouille Suisse im Rahmen eines Trainingsflugs für das Eidgenössische Jodlerfest. Der Vorfall ereignete sich im Grenzgebiet zwischen Baar und Zug. Man kann von Glück reden, dass es nicht zu einer Katastrophe kam. Und jetzt enthüllte der Beobachter: Die Flugzeuge hätten gar nicht fliegen dürfen.

So habe die Patrouille Suisse von der Stadt Zug gar keine Bewilligung erhalten. «Es ist weder ein Gesuch der Armee eingegangen, noch hat die Stadt Zug eine Bewilligung erteilt», wird Stadtpräsident André Wicki im «Beobachter» zitiert.

Ein Armeesprecher hatte zuvor auf Anfrage des Magazins behauptet, das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS sei im Besitz einer schriftlichen Zustimmung der Stadt Zug. Konfrontiert mit Wickis Aussage, krebste er allerdings zurück: «Unsere Abklärungen haben ergeben, dass im Falle des Jodlerfests in Zug die explizite Bewilligung nicht vorlag.»

Die Folge eines Missverständnisses

Das Ganze ist offenbar die Folge eines Missverständnisses. Die Armee habe einen Versicherungsnachweis und eine Lärmpublikation erhalten und sei darum davon ausgegangen, dass das Training und der Flug bewilligt seien. Peter Merz, Chef Luftwaffe der Armee, räumt gegenüber dem «Beobachter» ein:

«Wir haben nicht kontrolliert, ob das OK des Eidgenössischen Jodlerfests eine explizite Bewilligung für die Flugvorführung der Patrouille Suisse eingeholt hatte.»

Er fügt hinzu: «Aufgrund der Tatsache, dass das OK jedoch ein Bewilligungsgesuch für den Anlass inklusive Programm an die Stadt Zug gestellt hatte und dieses bewilligt wurde, konnten wir davon ausgehen, dass diese Bewilligung implizit auch für die Flugvorführung der Patrouille Suisse gilt.»

Im Artikel äussert sich Bernhard Rütsche, Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern, zum Thema. Die Vorführungen hätten im Widerspruch zu den Weisungen des VBS gestanden, sagt er. Es sei jeweils eine spezifische Bewilligung für eine solche Flugvorführung nötig. Die geplante Flugshow und die damit verbundenen Trainings hätten also gar nicht durchgeführt werden dürfen.

Die Militärjustiz untersucht den Fall, wobei noch unklar ist, wann ein abschliessender Bericht vorliegt.

Nach dem Unfall entschied die Luftwaffe, den Flugbetrieb der Patrouille Suisse zu sistieren. Die Flugvorführung am Jodlerfest wurde abgesagt. In der Folge wurden auch die geplanten Flugshows am kantonalen Schwingfest in Tramelan (Bern) und am 175-Jahr-Jubiläum der Offiziersgesellschaft in Langenthal (ebenfalls Bern) abgesagt. Am Basel Tattoo Mitte Juli flog die Patrouille Suisse dann wieder. (rh/rbu)

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quelle: keystone / urs flueeler
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88 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bär51
21.09.2023 15:34registriert Juni 2019
Die Flugstaffeln sollten abgeschafft werden. Sie haben keinen Sinn, sind riskant (siehe auch Todesfall in Italien diese Woche) und sie sind klimaschädlich.
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Kei Luscht
21.09.2023 12:35registriert Dezember 2015
Diese durch Steuern finanzierten Kunstflugstaffeln sind doch ein Witz... ökologischer, finanzieller und sicherheitstechnischer Sicht. Aufhören damit, oder privatisieren.
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