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Militär fordert Geld für Lastwagenprüfung von Zivildienstlern zurück

An Iveco transport vehicle 6x6 lorry of the Swiss Armed Forces, pictured in Hinwil in the Canton of Zurich, Switzerland, on July 17, 2014. (KEYSTONE/GAETAN BALLY)

Ein Iveco Transportfahrzeug 6x6 Last ...
Motorfahrer der Armee dürfen nicht nur Militärlastwagen fahren. Sie dürfen sich auch im zivilen Berufsleben hinters Lastwagensteuer setzen (im Bild: Ein Iveco-Fahrzeug der Armee, aufgenommen in Hinwil am 17. Juli 2014).Bild: KEYSTONE

Militär fordert Geld für Lastwagenprüfung von Zivildienstlern zurück

Motorfahrer erhalten von der Armee eine Ausbildung bezahlt, von der sie im zivilen Leben profitieren. Neu müssen sie in die eigene Tasche greifen, wenn sie ihren Militärdienst nicht zu Ende leisten.
22.04.2026, 21:2222.04.2026, 22:35

Sie transportieren Mannschaft, Waffen oder Munition: die Motorfahrer der Schweizer Armee. Rund 1300 von ihnen benötigt die Armee jährlich. Es ist eine beliebte Ausbildung: 2024 absolvierten 334 Personen im Alter von 18 und 19 Jahren den vordienstlichen Jungmotorfahrerkurs.

Wer den Kurs besteht, wird bei der Rekrutierung als Motorfahrer eingeteilt – sofern die medizinischen und geistigen Anforderungen erfüllt sind.

Attraktiv ist die Ausbildung auch wegen ihres Nutzens im zivilen Leben. Motorfahrer erwerben den Führerausweis der Kategorie C oder CE. Damit können sie etwa Lastwagen mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen oder Sattelschlepper lenken – auch im zivilen Berufsleben. Die Kosten der Ausbildung übernimmt die Armee. Privat kostet das mehrere Tausend Franken.

Doch nicht immer profitiert die Armee von der von ihr bezahlten Ausbildung. Laut Bundesrat wechselten allein im Jahr 2023 insgesamt 67 Motorfahrer in den Zivildienst.

Bis zu 12'000 Franken zurückzahlen

Das soll sich ändern. Das Parlament hat im Dezember 2025 das Militärgesetz angepasst. Neu kann die Armee Kosten für zivil anerkannte Ausbildungen zurückfordern. Anfang April hat der Bundesrat die Verordnung dazu verabschiedet. Sie tritt am 1. Juni in Kraft.

ZUM ZIVILDIENST TAETIGKEITSBEREICH “SCHULWESEN” STELLEN WIR IHNEN HEUTE, MITTWOCH, 25. JANUAR 2017, FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG --- An alternative civilian service employee pictured helping  ...
Wer in den Zivildienst wechselt soll neu die Ausbildungskosten für Lastwagenführerausweise zurückzahlen müssen.Bild: KEYSTONE

Das Gesetz lässt offen, für welche Ausbildungen diese Rückerstattungspflicht gilt. Der Bundesrat beschränkt sie in der Verordnung vorerst auf zwei: die Lastwagenführerausweise C und CE. Bei Bedarf kann die Rückerstattungspflicht künftig auf weitere Ausbildungen ausgedehnt werden.

Wer im Rahmen einer Motorfahrerausbildung den Führerausweis der Kategorie C erhält und seinen Militärdienst vorzeitig abbricht, muss künftig bis zu 7000 Franken zurückzahlen; bei der Kategorie CE bis zu 12'000 Franken. Die Betroffenen werden vor der Zuteilung über die Rückerstattungspflicht informiert.

Pro geleistetem Diensttag reduziert sich die rückzuerstattende Summe um 0,5 Prozent. Nach 200 Diensttagen beträgt sie also 0 Franken. Weil die Ausbildung zu Beginn der Dienstzeit beginnt, schulden Motorfahrer der Armee nach Abschluss des ordentlichen Militärdiensts kein Geld mehr.

Ausnahmen sind vorgesehen, wenn die betroffene Person aus medizinischen Gründen im zivilen Leben keine Lastwagen mehr lenken und somit nicht von der durch die Armee finanzierten Ausbildung profitieren kann. Oder wenn die Zuteilung als Motorfahrer unfreiwillig erfolgt ist. Bei einer unverschuldeten finanziellen Notlage kann zudem auf die Rückerstattung verzichtet werden.

Abfluss von Know-how verhindern

FDP-Nationalrat und Sicherheitspolitiker Heinz Theiler (SZ) hat selbst in der Armee eine Motorfahrerausbildung gemacht. Er begrüsst die neue Regel: «Die Armee finanziert den Motorfahrern eine Ausbildung, die im zivilen Leben grossen Nutzen bringt.» Es sei richtig, wenn diese ihre Militärdienstpflicht ordentlich absolvierten.

Heinz Theiler, FDP-SZ, spricht waehrend der Fruehjahrssession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 11. Maerz 2025 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Bild: keystone

Theiler sieht die neue Bestimmung als zielführende Ergänzung zur Änderung des Zivildienstgesetzes, die am 14. Juni zur Abstimmung kommt. Dieses will mit insgesamt sechs Massnahmen die Anzahl Abgänge von Armeeangehörigen in den Zivildienst reduzieren. Die wichtigste Neuerung: die Anzahl der noch zu leistenden Zivildiensttage bei einem Abgang aus der Armee nach der Rekrutenschule wird auf mindestens 150 Diensttage erhöht.

«Es gilt zu verhindern, dass die Armee durch die Abgänge in den Zivildienst Know-how verliert, in das sie Zeit und Geld investiert hat», sagt Theiler. Abgänge von Motorfahrern seien deshalb besonders stossend, weil es stets mehr Interessenten als Ausbildungsplätze gebe: «Wer von der Armee die Ausbildung bezahlen erhält und dann in den Zivildienst wechselt, hat jemandem einen Platz weggenommen, der motiviert gewesen wäre, seinen Militärdienst ordentlich zu Ende zu leisten.»

«Armee begibt sich aufs Glatteis»

Die Solothurner SP-Ständerätin und Sicherheitspolitikerin Franziska Roth sieht die neue Regel hingegen kritisch. Sie hatte in der Debatte in der kleinen Kammer mit einem Antrag erfolglos die Streichung beantragt.

Roth ist überzeugt: «Rechtlich gesehen begibt sich die Armee damit aufs Glatteis». Sie rechnet damit, dass sich betroffene Motorfahrer, die in den Zivildienst wechselten, juristisch gegen die Rückerstattungspflicht wehren werden. «Das Risiko, dass die Armee vor Gericht verliert und damit einen erheblichen Imageschaden erleidet, ist gross», sagt Roth.

«Risiko einer Niederlage für die Armee vor Gericht ist gross»: SP-Ständerätin Franziska Roth (Lenzburg, 2. April 2026).
«Risiko einer Niederlage für die Armee vor Gericht ist gross»: SP-Ständerätin Franziska Roth (Lenzburg, 2. April 2026).Bild: CH Media

Die Möglichkeit, aus Gewissensgründen Zivil- statt Militärdienst zu leisten, sei ein zentrales Grundrecht. «Auch wenn es die Befürworter nicht offen sagen, wird dieses Grundrecht sowohl mit der vorgeschlagenen Änderung des Zivildienstgesetzes als auch mit der Rückerstattungspflicht eingeschränkt und Zivildienstleistende ungerechtfertigterweise schikaniert», kritisiert Roth.

FDP-Nationalrat Heinz Theiler widerspricht: «Die Möglichkeit zum Wechsel in den Zivildienst wird weder abgeschafft noch eingeschränkt.» Die Rückerstattungspflicht und die Erhöhung der Anzahl Diensttage garantierten, dass sich jene, die offensichtlich andere Gründe als einen Gewissenskonflikt hätten, einen Wechsel in den Zivildienst künftig zweimal überlegen. (aargauerzeitung.ch)

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108 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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7immi
22.04.2026 21:42registriert April 2014
Das ist korrekt. Die Ausbildung wird bezahlt, damit man nachher in der Armee fährt. Macht man dies nicht, muss man zurückzahlen. Ist bei einem Arbeitgeber nicht anders...
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Fred_64
22.04.2026 21:51registriert Dezember 2021
Dann kommt diese Regel hoffentlich auch bei den Berufsmilitärs zur Anwendung, welche zu früh gehen.
Teure Uni- und Auslandausbildungen machen, dann etwas Profimilitär machen und anschliessend gut bezahlte Sicherheitsjobs im Privatsektor annehmen.
Aber eben, die Zivildienstler sind ja Nestbeschmutzer und die Berufsmilitärs sind gute Kollegen und in den richtigen Parteien.
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Swiss Traveller
23.04.2026 02:41registriert Juni 2025
'Die Betroffenen werden vor der Zuteilung über die Rückerstattungspflicht informiert.' - Damit ist doch eigentlich alles gesagt. Kennt jeder, der sich zB berufsbegleitend weiterbildet und vom Arbeitgeber finanziell unterstützt wird und im Gegenzug eine Verpflichtingsklausel hat. Das sind mündige volljährige Personen, welche bereits Kredite aufnehmen und Autos kaufen/leasen können. Was soll jetzt daran unklar, unlauter oder unfair sein? Man schliesst freiwillig einen Vertrag ab und der gilt dann. Oder weinen die dann auch, wenn die Autofirma auf die Einhaltung des Leasing-Vertrags besteht?
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