Militär fordert Geld für Lastwagenprüfung von Zivildienstlern zurück
Sie transportieren Mannschaft, Waffen oder Munition: die Motorfahrer der Schweizer Armee. Rund 1300 von ihnen benötigt die Armee jährlich. Es ist eine beliebte Ausbildung: 2024 absolvierten 334 Personen im Alter von 18 und 19 Jahren den vordienstlichen Jungmotorfahrerkurs.
Wer den Kurs besteht, wird bei der Rekrutierung als Motorfahrer eingeteilt – sofern die medizinischen und geistigen Anforderungen erfüllt sind.
Attraktiv ist die Ausbildung auch wegen ihres Nutzens im zivilen Leben. Motorfahrer erwerben den Führerausweis der Kategorie C oder CE. Damit können sie etwa Lastwagen mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen oder Sattelschlepper lenken – auch im zivilen Berufsleben. Die Kosten der Ausbildung übernimmt die Armee. Privat kostet das mehrere Tausend Franken.
Doch nicht immer profitiert die Armee von der von ihr bezahlten Ausbildung. Laut Bundesrat wechselten allein im Jahr 2023 insgesamt 67 Motorfahrer in den Zivildienst.
Bis zu 12'000 Franken zurückzahlen
Das soll sich ändern. Das Parlament hat im Dezember 2025 das Militärgesetz angepasst. Neu kann die Armee Kosten für zivil anerkannte Ausbildungen zurückfordern. Anfang April hat der Bundesrat die Verordnung dazu verabschiedet. Sie tritt am 1. Juni in Kraft.
Das Gesetz lässt offen, für welche Ausbildungen diese Rückerstattungspflicht gilt. Der Bundesrat beschränkt sie in der Verordnung vorerst auf zwei: die Lastwagenführerausweise C und CE. Bei Bedarf kann die Rückerstattungspflicht künftig auf weitere Ausbildungen ausgedehnt werden.
Wer im Rahmen einer Motorfahrerausbildung den Führerausweis der Kategorie C erhält und seinen Militärdienst vorzeitig abbricht, muss künftig bis zu 7000 Franken zurückzahlen; bei der Kategorie CE bis zu 12'000 Franken. Die Betroffenen werden vor der Zuteilung über die Rückerstattungspflicht informiert.
Pro geleistetem Diensttag reduziert sich die rückzuerstattende Summe um 0,5 Prozent. Nach 200 Diensttagen beträgt sie also 0 Franken. Weil die Ausbildung zu Beginn der Dienstzeit beginnt, schulden Motorfahrer der Armee nach Abschluss des ordentlichen Militärdiensts kein Geld mehr.
Ausnahmen sind vorgesehen, wenn die betroffene Person aus medizinischen Gründen im zivilen Leben keine Lastwagen mehr lenken und somit nicht von der durch die Armee finanzierten Ausbildung profitieren kann. Oder wenn die Zuteilung als Motorfahrer unfreiwillig erfolgt ist. Bei einer unverschuldeten finanziellen Notlage kann zudem auf die Rückerstattung verzichtet werden.
Abfluss von Know-how verhindern
FDP-Nationalrat und Sicherheitspolitiker Heinz Theiler (SZ) hat selbst in der Armee eine Motorfahrerausbildung gemacht. Er begrüsst die neue Regel: «Die Armee finanziert den Motorfahrern eine Ausbildung, die im zivilen Leben grossen Nutzen bringt.» Es sei richtig, wenn diese ihre Militärdienstpflicht ordentlich absolvierten.
Theiler sieht die neue Bestimmung als zielführende Ergänzung zur Änderung des Zivildienstgesetzes, die am 14. Juni zur Abstimmung kommt. Dieses will mit insgesamt sechs Massnahmen die Anzahl Abgänge von Armeeangehörigen in den Zivildienst reduzieren. Die wichtigste Neuerung: die Anzahl der noch zu leistenden Zivildiensttage bei einem Abgang aus der Armee nach der Rekrutenschule wird auf mindestens 150 Diensttage erhöht.
«Es gilt zu verhindern, dass die Armee durch die Abgänge in den Zivildienst Know-how verliert, in das sie Zeit und Geld investiert hat», sagt Theiler. Abgänge von Motorfahrern seien deshalb besonders stossend, weil es stets mehr Interessenten als Ausbildungsplätze gebe: «Wer von der Armee die Ausbildung bezahlen erhält und dann in den Zivildienst wechselt, hat jemandem einen Platz weggenommen, der motiviert gewesen wäre, seinen Militärdienst ordentlich zu Ende zu leisten.»
«Armee begibt sich aufs Glatteis»
Die Solothurner SP-Ständerätin und Sicherheitspolitikerin Franziska Roth sieht die neue Regel hingegen kritisch. Sie hatte in der Debatte in der kleinen Kammer mit einem Antrag erfolglos die Streichung beantragt.
Roth ist überzeugt: «Rechtlich gesehen begibt sich die Armee damit aufs Glatteis». Sie rechnet damit, dass sich betroffene Motorfahrer, die in den Zivildienst wechselten, juristisch gegen die Rückerstattungspflicht wehren werden. «Das Risiko, dass die Armee vor Gericht verliert und damit einen erheblichen Imageschaden erleidet, ist gross», sagt Roth.
Die Möglichkeit, aus Gewissensgründen Zivil- statt Militärdienst zu leisten, sei ein zentrales Grundrecht. «Auch wenn es die Befürworter nicht offen sagen, wird dieses Grundrecht sowohl mit der vorgeschlagenen Änderung des Zivildienstgesetzes als auch mit der Rückerstattungspflicht eingeschränkt und Zivildienstleistende ungerechtfertigterweise schikaniert», kritisiert Roth.
FDP-Nationalrat Heinz Theiler widerspricht: «Die Möglichkeit zum Wechsel in den Zivildienst wird weder abgeschafft noch eingeschränkt.» Die Rückerstattungspflicht und die Erhöhung der Anzahl Diensttage garantierten, dass sich jene, die offensichtlich andere Gründe als einen Gewissenskonflikt hätten, einen Wechsel in den Zivildienst künftig zweimal überlegen. (aargauerzeitung.ch)

