Schweiz

Tunesier schnitt Frau Kehle durch, Gericht muss über Bücher

Tunesier schnitt Frau Kehle durch – Freiburger Gericht muss Fall neu beurteilen 

22.11.2016, 12:0022.11.2016, 12:18

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Tunesiers zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren für die brutale Ermordung seiner Ehefrau aufgehoben. Das Kantonsgericht Freiburg muss beim Strafmass nochmals über die Bücher.

Der Mann hatte seine ebenfalls aus Tunesien stammende Ehefrau im April 2010 im Kanton Freiburg grausam getötet. Er stach mit einem Messer 15 Mal auf sie ein, schlug sie mit einer Softairwaffe, mit der er ihr anschliessend Gummischrot ins Gesicht schoss. Zuletzt schnitt er ihr die Kehle durch.

Le batiment du Tribunal Federal, photographie ce mercredi 28 octobre 2015, a Lausanne lors du Recours du Conseil central islamique suisse (CCIS) apres l'interdiction de tenir la conference annuel ...
Das Bundesgericht in Lausanne.Bild: KEYSTONE

Das erstinstanzliche Gericht hatte den Mann, der mit der Ermordeten zwei Töchter hat, wegen Mordes, Vergewaltigung und weiterer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Kantonsgericht reduzierte die Strafe wegen einer leichten Verminderung der Zurechnungsfähigkeit. Diese hatten zwei psychiatrische Experten attestiert. Der 49-Jährige soll gemäss Gutachten an einer paranoiden und narzisstischen Störung leiden.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Täter legten beim Bundesgericht Beschwerde ein.

Lebenslänglich nicht ausgeschlossen 

Das Bundesgericht hat in seinem am Dienstag publizierten Urteil den Entscheid der Vorinstanz aufgehoben. Es hält fest, dass die verminderte Zurechnungsfähigkeit sich auf die Schwere der Schuld auswirke. Sie habe aber nicht zwingend eine Verringerung der Strafe zur Folge.

Das Kantonsgericht muss deshalb das Strafmass neu beurteilen. Die Lausanner Richter unterstreichen, dass eine lebenslängliche Freiheitsstrafe aufgrund der äusserst schwer wiegenden Schuld des Täters nicht ausgeschlossen sei.

Die Beschwerde des Mannes hat das Bundesgericht bezüglich der Vergewaltigung gutgeheissen. Es hält fest, dass die drei Zeugen nur vom Hörensagen berichten konnten. Es fehlten weitere ausreichende Beweise.

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