Das BAKOM schlägt im Entwurf für die Konzession ab 2018 vor, dass für einen Internetzugang keine Telefonleitung mehr nötig sein soll. Im Preis für ein Festnetzabonnement müssen gemäss Entwurf künftig sämtliche Anrufe ins schweizerische Fest- und Mobilfunknetz inbegriffen sein.
Der Abopreis soll höchstens 27.20 Franken pro Monat betragen. Für das Gesamtangebot Telefon/Internet soll sich der Höchstpreis auf 58.75 Franken pro Monat belaufen. Ein reiner Internetzugang soll mit 44.85 Franken pro Monat zu Buche schlagen.
Ralf Beyeler, Telecom-Experte vom Internet-Vergleichsdienst comparis.ch, kommentiert den Vorschlag des Bundes: «Ich bin vom Vorschlag überrascht. Dass der Bundesrat die Swisscom zwingt, einen Festnetz-Anschluss mit Flatrate anzubieten, ist seltsam. Für die Kunden rechnet sich eine solche Flatrate allerdings schnell, insbesondere auch bei Anrufen in die Handynetze. Wer zum Beispiel jede Woche einen 3-Minuten-Anruf auf ein Handy führt, bezahlt weniger als bisher.»
Zudem soll die garantierte Übertragungsrate für das Herunterladen im Internet soll 3000 Kilobite pro Sekunde (Kbit/s) betragen, für das Heraufladen der Daten 300 Kbit/s. Seit Anfang Jahr ist die Mindestübertragungsrate auf 2000/200 Kbit/s festgesetzt.
Die Erhöhung der Rate garantiere die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben für die gesamte Bevölkerung in allen Landesteilen, schreibt das BAKOM im am Dienstag veröffentlichten Entwurf für die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV).
Diese Übertragungsrate entspreche der voraussichtlichen Evolution und sei ausreichend, um sämtliche Grundversorgungsdienste in guter Qualität zu gewährleisten. Die Rate entspricht gemäss BAKOM einem «Spitzenwert» im europäischen Vergleich der Grundversorgung. Die Swisscom verfügt bis Ende 2017 über die Konzession für diese Grundversorgung.
Das BAKOM will, dass der Konzessionär der Grundversorgung in Zukunft die traditionellen Analog- und Digitalanschlüsse (ISDN) nicht mehr anbieten muss. Ein multifunktionaler Breitbandanschluss soll diese Anschlusstypen ersetzen.
Der Breitbandanschluss wird auf dem Internet-Protokoll (IP) basieren. Die Entwicklung der Technologien und Fernmeldedienste fördere die Umstellung der Telekommunikationsnetze auf die IP-Technologie, erläutert das Bundesamt für Kommunikation.
Verschiedene Dienste sollen per 2018 aus dem Grundversorgungsumfang gestrichen werden. So gehören gemäss BAKOM das Sperren abgehender Verbindungen und die Telefaxverbindungen nicht mehr zur Grundversorgung. Auch die Auflage, dass in jeder Gemeinde mindestens eine öffentliche Sprechstelle (Publifon) betrieben werden muss, soll der Vergangenheit angehören.
Die Vernehmlassung zum Revisionsentwurf dauert bis zum 1. Dezember. Nachdem der Bundesrat die Verordnung über die Fernmeldedienste verabschiedet hat, kann die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) das Verfahren zur Vergabe der Konzession vorbereiten. (whr/sda)