Mieterinnen und Mieter in der Schweiz können mit einer Senkung der Mietzinsen rechnen: Der Referenzzinssatz zur Berechnung der Mieten sinkt von 2,0 Prozent auf rekordtiefe 1,75 Prozent, wie der Bund am Montag mitteilte.
Gemäss dem Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) sieht das Mietrecht zwar vor, dass ein gesunkener Referenzzinssatz zu sinkenden Mieten führt. Viele Vermieter senkten den Mietzins aber nicht von sich aus. Der Mieterverband empfiehlt, ihnen mit einem Brief Beine zu machen.
Zunächst einmal sollte der oder die Mieterin in ihrem Mietvertrag oder späteren Anpassungen den Hypothekar- oder Referenzzinssatz überprüfen. Von dieser Basis aus lässt sich der Senkungsanspruch errechnen, wie der Mieterverband in einem Merkblatt festhält.
Ergibt sich ein solcher Anspruch, empfiehlt der Mieterverband, schriftlich vom Vermieter die Senkung des Nettomietzinses zu verlangen. Auf der Website des Mieterverbandes findet sich dafür ein Musterbrief. Die Vermieter müssen innert 30 Tagen eine Antwort geben.
Wenn die Vermieterschaft die Senkung nicht oder nur zum Teil weitergeben will, helfen der Mieterverband oder Fachleute im Rahmen einer Rechtsberatung weiter. Stolperfallen können Pauschalen für gestiegene Betriebs- und Unterhaltskosten sein.
Reagiert ein Vermieter innert 30 Tagen nicht, können sich Mieterinnen und Mieter innert 60 Tagen an die Schlichtungsstelle wenden.
Auch wenn die Mietzinssenkung aus ihrer Sicht zu wenig hoch ausfällt, müssen sich die Mieter innert 30 Tagen nach erfolgter Antwort an die Schlichtungsstelle wenden.
Der Hauseigentümerverband (HEV) empfahl seinen Mitgliedern bei der letzten Senkung, ihre Mietzinsen aufgrund des gesunkenen Referenzzinssatzes zu überprüfen. Gegen die Ansprüche könnten die Vermieter 40 Prozent der Teuerung der Konsumentenpreise und allgemeine Kostensteigerungen anrechnen.
Sodann bestehe ein Senkungsanspruch nur, wenn mit dem bestehenden Mietzins ein übersetzter Ertrag resultiere. Allerdings liegt die Beweislast hier gemäss HEV beim Vermieter. Der Verband rät daher, jeden Einzelfall zu überprüfen und die Mieter zu informieren. So liessen sich unnötige Schlichtungsverfahren vermeiden.
Weitere Informationen und einen Mietzinsrechner gibt's auf der Website des Mieterverbandes und beim Hauseigentümerverband.
(dsc/sda)