In einem vierjährigen Pilotprojekt will der Bund die Flüchtlingslehre testen. Es geht dabei darum, dass die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in die Arbeitswelt besser gelingt.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf maximal 54 Millionen Franken über vier Jahre. Man erhofft sich, dass die daraus resultierenden Einsparungen bei den Sozialhilfekosten die Bundesfinanzen langfristig entlasten.
Am Pilotprogramm sollen vorerst bis zu 1000 Personen pro Jahr teilnehmen.
Der Bund schreibt in seinem Kommuniqué:
Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sind häufig sehr motiviert, eine Arbeit anzutreten und bringen in der Regel auch berufliche Erfahrungen aus ihrem Heimatland mit. Diese umfassen jedoch vielfach nicht die notwendigen Kompetenzen, um eine Berufsausbildung zu beginnen oder direkt in den Schweizer Arbeitsmarkt einzutreten.
Damit der berufliche Einstieg gelingt, müssen die meisten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen erst eine Landessprache erlernen. Sie müssen zudem die Schweizer Arbeitskultur praktisch kennenlernen und sich grundlegende berufliche Kompetenzen in einer Branche aneignen.
Vor zwei Wochen hat der Bundesrat bekannt gegeben, wie er sich bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative gegenüber der EU zu verhalten gedenkt. Am Freitag hat er nun beschlossen, welche Begleitmassnahmen er in der Schweiz ergreifen will.
Unter anderem soll die auf Eis gelegte Verschärfung der flankierenden Massnahmen wieder aus der Schublade gezogen werden. Konkrete Entscheide dazu traf der Bundesrat nicht. Er rief die Sozialpartner aber dazu auf, sich rasch auf Massnahmen gegen Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt zu einigen. Eine Botschaft mit Vorschlägen für allenfalls nötige Gesetzesänderungen soll Bundesrat Johann Schneider-Ammann dem Bundesrat bis Mitte März vorlegen.
Mit diesem Vorgehen war die Regierung schon einmal glücklos. Als es gegolten hätte, vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative am 9. Februar 2014 die gewerkschaftlichen Zweifler ins Boot zu holen, kam keine Einigung der Sozialpartner zu Stande. Erst später machte eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft Vorschläge zur Verschärfung der flankierenden Massnahmen.
Diese legte der Bundesrat dann allerdings auf Eis, bis klar war, wie es mit der Umsetzung der Initiative weitergeht. Als einziges konkretes Ergebnis liegt dem Parlament die Erhöhung der Sanktionen bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5000 auf 30'000 Franken vor. Mit dem Entscheid für eine Schutzklausel hat der Bundesrat vor zwei Wochen die Marschrichtung vorgegeben. Nun ist wieder die Arbeitsgruppe gefragt.
Handfester sind die Entscheide des Bundesrats in Bezug auf das Schwarzarbeitsgesetz. Er schlägt vor, den Austausch der verschiedenen an der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Behörden zu verbessern. Das soll auch bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen helfen. Der Bundesrat hofft, dass dank der engeren Zusammenarbeit und einer erweiterten Meldebefugnis auch Verstösse gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge aufgedeckt werden können.
Im Rahmen der Revision will der Bundesrat den Anwendungsbereich des vereinfachten Abrechnungsverfahrens auf das Personal in Privathaushalten einschränken. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass das Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zur Abrechnung von Verwaltungshonoraren zweckentfremdet und wiederholt auch zur Steuerersparnis genutzt worden ist.
Ein weiteres Umsetzungselement ist die Fachkräfteinitiative. Der Bundesrat möchte, dass es damit endlich vorwärtsgeht – ohne aber entsprechende Entscheide zu fällen. Zunächst sollen Arbeitsgruppen prüfen, wo es Lücken bei der Aus- und Weiterbildung gibt. Im Fokus stehen Gesundheits- und technische Berufe sowie das Bau- und das Gastgewerbe, in welchen der Fachkräftemangel besonders gross ist.
An einem Fachkräftegipfel im September 2016 werden die Resultate präsentiert und die Kräfte für das weitere Vorgehen gebündelt werden. Bis dahin soll Schneider-Ammanns Departement abklären, wie die Weiterbildung älterer Arbeitnehmender finanziert werden könnte. Schon im Sommer wollen die zuständigen Departemente aufzeigen, wie die grossen Bundesbetriebe mehr Personal aus- und weiterbilden oder auch einfach mehr inländische Arbeitnehmende einstellen könnten.
Mit dem Ziel, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen, wird auch ein Pilotprogramm für eine Flüchtlingslehre lanciert. Mit einer Art Vorlehre sollen fähige und motivierte anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene frühzeitig sprachlich und fachlich geschult werden. Praxiseinsätze sollen sie mit der Schweizer Arbeitsrealität vertraut machen.
Laut Bundesrat sollen am Pilotprogramm zunächst rund 1000 Personen teilnehmen. Für das gesamte Projekt sollen maximal 54 Millionen Franken ausgegeben werden. Darüber will der Bundesrat erst 2017 entscheiden. Er geht aber davon aus, dass sich die berufliche Integration unter dem Strich auszahlt.
(aeg/sda)