Die Post erreicht die Redaktion von CH Media aus dem Untersuchungs- und Strafgefängnis Stans. Der Absender: Babukar Ndour (Name geändert) aus dem Senegal, im Strafvollzug wegen illegalen Aufenthalts. Auf einem kleinen Zettel der handschriftliche Vermerk: Bitte um Kontaktaufnahme. Der Brief enthält einen Stapel amtlicher Dokumente. Daraus geht hervor: Am 14. September dieses Jahres wurde Ndour zum sechsten Mal von der Schweiz nach Italien ausgeschafft. Zehn Tage später reiste er mit dem Zug zurück von Mailand nach Chiasso – um hier einen Reisepass zu machen, wie er später den Behörden sagte. Seine finanziellen Verhältnisse? 100 Schweizer Franken und 50 Euro, in Italien habe er geputzt.
Ndour, gemäss den Dokumenten entweder 32 oder 26 Jahre alt, ist ein sogenannter Dublin-Fall. Mit den Dublin-Regeln will die EU sogenanntes «Asylshopping» verhindern. Asylsuchende sollen nur in einem Dublin-Staat ein Gesuch stellen dürfen. Die Dublin-Regeln besagen deshalb, dass jener Staat für ein Asylgesuch zuständig ist, in das ein Schutzsuchender zuerst einreist. Die Schweiz ist seit 2008 Vertragsstaat. Ndour reichte gemäss seinen beigelegten Unterlagen erstmals im Februar 2016 ein Asylgesuch in Italien ein. Ergo ist Rom zuständig für ihn.
Am 17. Oktober 2019 deponierte Ndour erstmals in der Schweiz ein Gesuch. Gut einen Monat später trat das Staatssekretariat für Migration (SEM) nicht darauf ein – weil Ndour ein Dublin-Fall ist. Seither ist ein munteres Asylpingpong zwischen Rom und Bern im Gang: Ndour kehrt immer wieder in die Schweiz zurück – und wird immer wieder nach Italien zurückgeschickt. Am 14. Oktober erliess das SEM erneut eine Wegweisungsverfügung. Ndour soll zum siebten Mal nach Italien zurückgeschickt werden. Der siebte Ballwechsel im Asylpingpong quasi. Zuständig für den Vollzug ist das Migrationsamt des Kantons Luzern.
Sechsmal hin- und herpendeln zwischen zwei Dublin-Staaten? Das ist sehr aussergewöhnlich, bestätigen mehrere Personen, die im Asylbereich arbeiten. In der Regel würden die Asylsuchenden beim zweiten Zwischenhalt in der Schweiz realisieren, dass ein erneutes Asylgesuch aussichtslos sei. Gemäss SEM-Sprecher Lukas Rieder stellten im vergangenen Jahr bloss 49 Personen in der Schweiz ein sogenanntes Mehrfachgesuch, nachdem sie bereits einmal im Dublin-Verfahren in den zuständigen Staat überstellt worden waren.
Ndour ist kein «Böser». Gemeingefährliche und renitente Personen sind in Stans keine untergebracht. Das Gefängnis vollzieht für die Kantone Nidwalden und Uri Untersuchungshaften, kurze Freiheitsstrafen bis sechs Monate, Ersatzfreiheitsstrafen für nicht bezahlte Bussen sowie kürzere Administrativhaften im Ausländerbereich.
Im schlichten Besuchsraum – ein Tisch, zwei Stühle, orange Wände – empfängt Ndour CH Media zum Gespräch, das wir auf Französisch führen. Wird er von Verfolgung in seinem Heimatstaat berichten? Fragen, weshalb ihm die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition kein Asyl gewährt? Zu solchen Stichworten sagt er: nichts. Was hält er vom Dublin-System, kennt er es überhaupt? Dazu sagt Ndour: auch nichts. Er hat ein Hauptanliegen, das publik gemacht werden soll: Die Schweiz soll ihm Identitätspapiere besorgen. Damit er hier einen Arbeitsvertrag unterzeichnen kann. Damit er nicht immer wieder im Gefängnis landet wegen fehlender Papiere.
Wobei: Im Gefängnis, sagt er, gefalle es ihm eigentlich gut. Er könne arbeiten und ein bisschen Geld verdienen. Aber klar: Er würde das lieber in Freiheit tun. Klar ist jedoch auch: Er hat praktisch null Chancen auf einen geregelten Aufenthalt in der Schweiz. Vielmehr prüft das SEM ein Einreiseverbot, das erst im Dezember 2024 enden würde. Ausserdem gilt Senegal als sogenannt «sicheres Herkunftsland». Das heisst: Die Behörden gehen davon aus, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist. Massgebliche Kriterien für «sichere Herkunftsländer» sind etwa die Einhaltung der Menschenrechte und die politische Stabilität.
In Einzelfällen erhalten indes auch Personen aus sicheren Herkunftsländern Asyl. In diesem Jahr anerkannte die Schweiz bis Ende Oktober vier Menschen aus Senegal als Flüchtlinge. Aus dem westafrikanischen Land stellten bis Ende Oktober bloss 22 Personen ein Asylgesuch.
Bloss: Wie ist es möglich, dass eine einzelne Person während Monaten von einem Dublin-Staat zum anderen hin- und hergeschoben wird? Weshalb schickt nicht Italien Ndour zurück nach Senegal? Hapert es mit dem Dublin-System? «Dieser Einzelfall zeigt eher auf, dass Italien seinen Verpflichtungen aufgrund der Dublin-Verordnung nachkommt und Personen gemäss Zuständigkeit jeweils wieder aufnimmt», sagt SEM-Sprecher Rieder.
Allerdings: Wenn ausgeschaffte Asylsuchende zurück im zuständigen Dublin-Staat sind, hat die Schweiz keinen Einfluss mehr darauf, wie sich diese dort verhalten. In der Regel dürfen sie sich frei bewegen – und auch wieder einen Zug in Richtung Schweiz besteigen. Oder anders formuliert: Solange Italien den Mann nicht in seine Heimat zurückführt, ist es möglich, dass er sein Glück immer wieder in der Schweiz versucht.
Wie gut Babukar Ndour die Asylregeln kennt, bleibt offen. Im Gespräch macht er Aussagen, die nicht mit den Angaben in den offiziellen Dokumenten übereinstimmen. Er stamme gar nicht aus dem Senegal, sagt er zum Beispiel. Und er sei erst vor wenigen Monaten erstmals in die Schweiz gereist. Er sei auf sich allein gestellt, ihm helfe niemand. Die Schweiz sei gut, er möchte hier arbeiten. Er sagt:
Die Schutzquote aus dem ostafrikanischen Land beträgt 89,1 Prozent. Anders als Senegal ist Eritrea kein sicheres Herkunftsland. (aargauerzeitung.ch)
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