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Aargauer Regierungsrat ist gegen Ankündigung von Blitzern

Eine Radarfalle fuer Autofahrer am Hirschengraben im Bruchquartier in der Stadt Luzern am Montag, 5. August, 2024. (KEYSTONE/Urs Flueeler).
Derzeit gibt es im Aargau keine gesetzliche Grundlage, welche die Kantonspolizei oder die Gemeinden dazu verpflichtet, über ihre Verkehrskontrollen zu informieren.Bild: KEYSTONE

Aargauer Regierungsrat ist gegen Ankündigung von Blitzern

10.04.2026, 10:2510.04.2026, 10:25

Der Aargauer Regierungsrat will semistationäre Blitzer auch künftig nicht zwingend im Voraus ankündigen lassen. Eine Vorab-Publikation ist laut Regierungsrat fehleranfällig und aufwendig. Die Gemeinden sollen demnach selbst entscheiden, wie sie informieren.

Die Kantonspolizei verfüge über keine eigenen semistationären Radaranlagen, hält der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation aus den Reihen der FDP fest.

Er räumt ein, dass eine systematische Veröffentlichung den Vorteil einer gewissen Transparenz hätte und präventiv wirken könnte. Dazu müssten die Autofahrer die Informationen abrufen oder über Kanäle wie WhatsApp-Gruppen teilen. Diesen Vorteilen stünden jedoch erhebliche Nachteile entgegen.

So sei die Vorab-Publikationen mit erhöhtem administrativem Aufwand verbunden und aufgrund laufender Anpassungen fehleranfällig. Zudem bliebe der praktische Nutzen bescheiden, da die täglich durchgeführten, spontanen mobilen Messungen situativ erfolgten und ohnehin nicht im Voraus publiziert werden könnten.

Gesetzesgrundlage fehlt

Derzeit gibt es im Aargau keine gesetzliche Grundlage, welche die Kantonspolizei oder die Gemeinden dazu verpflichtet, über ihre Verkehrskontrollen zu informieren. Um eine solche Pflicht einzuführen, müsste das Polizeigesetz oder ein anderes kantonales Gesetz angepasst werden, wie es in der Stellungnahme heisst.

Die Überwachung des fliessenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet – ausgenommen Kantonsstrassen ausserorts – ist im Aargau Aufgabe der Gemeinden beziehungsweise der 15 Regionalpolizeien. Die Kantonspolizei ist für die übrigen Strassen zuständig.

Über Temposünder informieren

Wie die Regionalpolizeien mit der Vorab-Information oder den Messresultaten umgehen, liegt laut Regierungsrat in der Autonomie der Gemeinden. Man verfüge über keine Übersicht zur aktuellen Publikationspraxis in den Gemeinden und sehe auch keine Veranlassung, den Gemeinden zusätzliche Vorgaben zu machen.

Die Praxis der Kantonspolizei beschränke sich darauf, im Nachhinein mittels Medienmitteilungen über die Ergebnisse von mobilen Geschwindigkeitskontrollen zu informieren. Diese Vorgehensweise erachtet der Regierungsrat als sinnvoll. (sda)

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