Er war’s, Christoph Blocher höchstselbst. Im Dezember 2014 verwendete der SVP-Doyen in der «Sonntags-Zeitung» erstmals den Begriff Kündigungsinitiative – und erweiterte so das Schweizer Politvokabular.
Kurze Zeit später, im Januar 2015, antwortete Blocher auf die Frage der «Aargauer Zeitung,» wie er bei einer weichen Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative reagieren würde: «Dann lancieren wir sofort eine Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit.» Und noch im Dezember 2016 sprach SVP-Präsident Albert Rösti in einem Editorial davon, dass die Partei eine «Kündigungsinitiative zur Personenfreizügigkeit» vorlegen werde.
Heute will die SVP mit dem K-Wort nichts mehr zu tun haben. Zwar verlangt ihre Initiative, die nun am 27. September an die Urne kommt, in letzter Konsequenz genau dies: die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU.
Konkret wird der Bundesrat beauftragt, auf dem Verhandlungsweg die Personenfreizügigkeit spätestens in zwölf Monaten ausser Kraft zu setzen. Klappt dies nicht, muss er das Abkommen innert eines weiteren Monats kündigen. Doch ihre Vorlage taufte die SVP unverfänglich auf den Namen Begrenzungsinitiative.
Derweil sprechen die Gegner der Initiative konsequent von Kündigungsinitiative. Schliesslich führe der offizielle SVP-Titel in die Irre, findet FDP-Ständerat Andrea Caroni. «Der Initiativtext erwähnt nämlich keinerlei Begrenzung.»
Vielmehr läuft dieser laut den Gegnern eben gerade darauf hinaus, das Freizügigkeitsabkommen zu kündigen, womit die sogenannte Guillotine-Klausel ausgelöst würde – und damit die Kündigung des ganzen bilateralen Pakets.
Schon Anfang Jahr schimpfte SVP-Chef Albert Rösti über die Initiativgegner. «Sie versuchen, uns das Wort im Mund herumzudrehen, und reden die ganze Zeit von der Kündigungs-Initiative», sagte er an einer Delegiertenversammlung. Mit dieser «Lüge» wolle er aufräumen. Erst dann nämlich, wenn Verhandlungen nichts gebracht haben, sähe die Initiative «als letztes Mittel die Kündigung der Personenfreizügigkeit vor», so Rösti.
Neuerdings portiert er sogar den Vorschlag, die Schweiz könnte sich ja mit Brüssel darauf einigen, das Freizügigkeitsabkommen einfach zu sistieren. So würde die Guillotine-Klausel elegant ausgehebelt.
Es gehört zu den Eigenheiten dieses Abstimmungskampfs, dass sich SVP-Exponenten über die Verwendung ihrer einstigen Wortschöpfung ärgern. Nicht gelten lassen wollen sie etwa die Aussage von Gewerbeverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler, Verhandlungen im Eiltempo seien illusorisch und die Vorlage «in Tat und Wahrheit eine Kündigungsinitiative».
«Wahr ist», entgegnet das Initiativkomitee in einem als «Faktencheck» titulierten Onlinebeitrag: «Verhandlungen mit der EU werden nur schon deshalb möglich sein, weil die EU grosses Interesse daran hat, Verträge wie das Verkehrsabkommen aufrechtzuerhalten.»
Dass sich die SVP das K-Wort abgeschworen hat, obwohl sie mit ihrer Initiative inhaltlich aufs Ganze geht, lässt sich mit den Mechanismen des Politmarketings erklären. «Zu negativ und eintönig» klinge nun mal das Wort «Kündigung», räumt ein SVP-Nationalrat hinter vorgehaltener Hand ein. Im Abstimmungskampf will die Partei lieber die Zuwanderung und ihre Folgen thematisieren, nicht das drohende, weitreichende Ende des bilateralen Wegs. Problembewirtschaftung, lautet das Stichwort.
Masseneinwanderungsinitiative oder Durchsetzungsinitiative: Das Muster ist immer dasselbe. Griffige Substantive definieren ein vermeintliches Problem und präsentieren, zumindest implizit, gleich noch eine Lösung dafür. Immer wieder werfen die Nein-Lager in Abstimmungskämpfen den jeweiligen Initianten vor, sie würden mit einem irreführenden Titel operieren. Neu ist indessen, dass sich ein gegnerisches Komitee den einstigen Kampfbegriff der Initianten zu Nutze macht.
Stets ohne Erfolg gekrönt waren Forderungen, gegen den «Etikettenschwindel» vorzugehen. Zwar prüft die Bundeskanzlei vor dem Start einer Unterschriftensammlung jeweils die formellen Anforderungen. Laut Gesetz darf der Titel einer Initiative jedoch nur dann geändert werden, falls er «irreführend ist, kommerzielle oder persönliche Werbung enthält oder zu Verwechslungen Anlass gibt». In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist das aber bloss zweimal vorgekommen. Die Bundeskanzlei will nur schon den Anschein der politischen Einflussnahme verhindern.
Realistische Alternativen haben sie bis jetzt noch nicht aufgezeigt. Irgendwie typisch.....kein Plan.
Wir stimmen über die Kündigung der Bilateralen ab.