Es bleibt dabei: Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl, welcher sich 2010 mit Waffengewalt gegen die Räumung seines Hauses wehrte, wird verwahrt. Das hat nach dem Regionalgericht in Biel auch das Berner Obergericht entschieden.
Die Beschwerdekammer hat Kneubühls Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil abgewiesen, wie der Berner Oberrichter Jürg Bähler am Donnerstag im Berner Obergericht bekanntgab. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weiterzogen werden.
Alle strafrechtlichen Voraussetzungen für eine Verwahrung seien gegeben, sagte Bähler weiter. Kneubühl habe eine schwere Straftat begangen, die Rückfallgefahr sei laut einem «überzeugenden» Gutachten hoch und eine Verwahrung sei in diesem Fall auch verhältnismässig.
Der Berner Oberrichter wies insbesondere darauf hin, dass Kneubühl bei einer Entlassung aus der Haft ohne Haus und ohne Familie auf behördliche Hilfe angewiesen wäre. Er wolle aber mit den Behörden nichts zu tun haben. Die Wahrscheinlichkeit wäre deshalb gross, dass Kneubühl wieder in eine Situation käme, in der er glaubte, sich wehren zu müssen.
In einer solche Situation wäre erneut mit einer Straftat gegen Leib und Leben zu rechnen. Schliesslich sei nach wie vor unbekannt, wo Kneubühl sein Gewehr versteckt habe. Den neuen Besitzern des elterlichen Hauses habe er angedroht, «den Hals umzudrehen.»
Zur Zwangsräumung von Kneubühls Elternhaus in Biel kam es 2010 nach einem langen Erbschaftsstreit des Rentners mit seiner Schwester. Als die Polizei den Räumungsbefehl durchsetzen wollte, schoss Kneubühl auf Polizisten und verletzte einen von ihnen schwer. Dieser Mann sagte 2013 vor Gericht aus, er arbeite wieder.
2013 wurde Kneubühl wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Gefährdung des Lebens verurteilt. Weil Kneubühl wegen wahnhafter Störungen aber als nicht schuldfähig gilt, ordnete das Gericht eine stationäre psychiatrische Massnahme an. Das Berner Ober- und das Bundesgericht stützten dieses Massnahme.
Doch Kneubühl will sich laut den Berner Behörden nicht therapieren lassen. Deshalb beantragten die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Kantons Bern 2018 wegen Aussichtslosigkeit des Unterfangens die Verwahrung Kneubühls. Nach dem Regionalgericht in Biel im März 2020 stützt nun also auch das Berner Obergericht diesen Antrag.
Kneubühls amtlicher Verteidiger Sascha Schürch sagte am Donnerstag nach der Urteilseröffnung, er gehe davon aus, dass der Bieler Rentner den Beschluss des Berner Obergerichts anfechte. BVD-Vertreter Markus D'Angelo sagte, vorerst bleibe Kneubühl im Regionalgefängnis Thun. Das Urteil sei ja noch nicht rechtskräftig.
Trete die Rechtskraft ein, werde der BVD die Lage erörtern und auch mit Kneubühl sprechen. Der BVD befinde sich in einem Spannungsverhältnis: Einerseits wäre Kneubühl als Verwahrter an sich in einer Massnahmenvollzugsanstalt unterzubringen, nicht in einem Regionalgefängnis wie jenem in Thun.
Anderseits verlange die Fürsorgepflicht, dass der Kanton Bern zu Personen im Justizvollzug schaue. Kneubühl hat in der Vergangenheit mit Hungerstreiks dafür gekämpft, im Regionalgefängnis Thun bleiben zu können. (aeg/sda)
Dabei bräuchte er einfach ärztliche Hilfe.