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Justiz: Bundesgericht berät über Beschwerde zu Berner Polizeigesetz

Bundesgericht berät über Beschwerde zu Berner Polizeigesetz

23.01.2026, 07:2923.01.2026, 07:29

Das Bundesgericht berät heute über eine Beschwerde der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern gegen das teilrevidierte Polizeigesetz des Kantons. Der Verein kritisiert unter anderem die automatische Fahrzeugfahndung. Das Gesetz ist bereits in Kraft.

KEYPIX - Der Ortspolizist der Stadt Zug, Stefan Odermatt, ist am Freitag, 16. Januar 2026, auf einer moeglichen Tour durch das Stadtzentrum von Zug unterwegs. Im Kanton Zug sind per 1. Januar 2026 sec ...
Die Regierung hielt hingegen fest, es würden hohe Anforderungen an die Auswertung der Daten gestellt.Bild: keystone

Die Organisation bemängelt darüber hinaus die revidierten Bestimmungen zu Körperkameras sowie die mögliche Anordnung von Videoüberwachungen entgegen dem Willen der Gemeinden. Diese Regelungen würden gegen zahlreiche Grundrechte verstossen und seien daher verfassungswidrig.

Im Zusammenhang mit dem Erfassen von Fahrzeugkennzeichen kritisieren die Beschwerdeführer die Aufbewahrungsdauer von bis zu 60 Tagen als übertrieben lang. Sie befürchten, dass eine Grundlage für eine systematische Überwachung geschaffen werde.

Die Regierung hielt hingegen fest, es würden hohe Anforderungen an die Auswertung der Daten gestellt. Sie verwies auch auf die vorgesehenen Auskunftsrechte und die unabhängige Kontrollinstanz, die die Rechte der Registrierten sichere.

Eine Patrouille der Polizei Basel-Landschaft, bei der Fahrzeug und Fuehrerausweis-Ueberpruefung, aufgenommen am 24. April 2013. (KEYSTONE/Christian Beutler)
Sie verwies auch auf die vorgesehenen Auskunftsrechte und die unabhängige Kontrollinstanz. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Gesetz klar verabschiedet

Der bernische Grosse Rat verabschiedete die Teilrevision des Polizeigesetzes im November 2023 mit grosser Mehrheit, wobei Bestimmungen wie die Aufbewahrungsdauer umstritten waren.

Die Beschwerde reichte der Verein der Juristinnen und Juristen zusammen mit linken Parteien und Organisationen wie grundrechte.ch und humanrights.ch ein. Ein Gesuch um aufschiebende Wirkung wies das Bundesgericht ab. So trat das Gesetz am 1. August 2024 in Kraft. (Fall 1C_354/2024) (sda)

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