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Anklage gegen fünf Berner Polizisten nach tödlichem Einsatz

Anklage gegen fünf Berner Polizisten nach tödlichem Einsatz

19.07.2024, 09:19
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Der tödliche Polizei-Einsatz in Adelboden BE im Mai 2020 wird zum Gerichtsfall. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen fünf Angehörige der Kantonspolizei Bern erhoben.

In einem Wohnhaus in Lengnau ist am Mittwoch die Leiche eines Mannes gefunden worden. Die Polizei geht von einem Verbrechen aus.
Fünf Angehörige der Berner Kantonspolizei müssen sich vor Gericht verantworten.Bild: sda

Beim Einsatz war ein 44-jähriger Schweizer ums Leben gekommen. Der Polizist, der die Schüsse abgab, wird sich vor dem Regionalgericht Oberland wegen vorsätzlicher Tötung und Amtsmissbrauch verantworten müssen. Vier seiner Vorgesetzten sind wegen fahrlässiger Tötung und Amtsmissbrauch angeklagt.

Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Christof Scheurer bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht von «Berner Zeitung» und «Bund». Der Termin der Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.

Die Polizei hatte am 21. Mai 2020 die Meldung erhalten, dass sich ein Mann in einer Wohnung in Adelboden auffällig verhalte und geäussert habe, sich etwas anzutun. Die Sondereinheit Enzian wurde aufgeboten.

Der Mann wurde im abgeschlossenen Schlafzimmer lokalisiert, wie aus Gerichtsdokumenten im Internet hervorgeht. Die Polizei brach die Türe auf. Nach übereinstimmenden Aussagen stand der Mann mit erhobener Waffe im Raum. Ein Polizist gab darauf fünf Schüsse ab. Zum Tod führte gemäss den Rechtsmedizinern ein Kopfsteckschuss.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den Schützen und zwei weitere Polizisten im Juli 2021 eingestellt. Dagegen wehrten sich zwei Brüder des Verstorbenen und dessen Mutter.

Ihre Beschwerden gegen die Einstellung des Verfahrens hiess das Obergericht teilweise gut. Die Staatsanwaltschaft nahm darauf ihre Ermittlungen wieder auf und weitete sie auf zwei Entscheidungsträger der obersten Einsatzebene aus. (saw/sda)

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Doplagus
19.07.2024 09:50registriert Dezember 2019
Auf der einen Seite sehr gut, dass solch ein Fall vor Gericht landet.

Auf der anderen Seite hoffe ich doch sehr, dass die Polizisten freigesprochen werden. So weit man das hier erkennen kann, ging eine konkrete Bedrohung durch eine Schusswaffe von dem anderen aus, was einen Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt.
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Bernhard Kuenzi
19.07.2024 09:56registriert Januar 2014
Ich glaube, als Polizist, würde ich die Waffe nur zur Deko verwenden.
Sobald er sie zieht oder einsetzt, ist sein normales Leben vorbei. Er muss innert Sekundenbruchteilen entscheiden was er tun soll, der Staatsanwalt hat dann Jahre, im ruhigen Büro, auf dem bequemen Stuhl, Zeit zu überlegen, wie man auch hätte reagieren können. Wenn der mit angelegter Waffe angetroffen wurde, hat der Polizist genau das Richtige getan. Überlegen könnte man sich nur, ob man überhaupt ausrückt, wenn einer Selbstmord begehen will, oder ihn einfach machen lässt..
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