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Digitec verkauft Kameras für 35 statt 1299 Franken – und krebst zurück

Tagesangebot Digitec Kamera für 35 Franken
Digitec Galaxus ist beim Verkauf eines Tagesangebots von Kameras ein Fehler unterlaufen.Bild: screenshot

Digitec verkauft Kameras für 35 statt 1299 Franken – und krebst zurück

Der Onlinehändler Digitec verkauft versehentlich 1299 Kameras für 35 Franken, dabei handelt es sich jedoch um eine Verwechslung.
06.08.2025, 09:4906.08.2025, 15:42
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In der Nacht auf Dienstag veröffentlichte Digitec Galaxus ein Tagesangebot zu limitiertem Preis. Dies tut der Onlinehändler täglich um Mitternacht. In der Nacht auf Dienstag waren plötzlich Kameras des Modells Canon EOS inklusive Objektiv zu einem Preis von 35 Franken erhältlich.

Normalerweise kostet dieses Modell inklusive des Kamera-Objektivs über 1000 Franken. Entsprechend war das Angebot von knapp 1300 Kameras nach wenigen Minuten ausverkauft. Der Kauf und die Bezahlung der Kamera funktionierten problemlos, die Käufer des Angebots hatten auch bereits eine Bestätigungsmail für ihren Kauf erhalten.

Tagesangebot Digitec Kamera für 35 Franken
Normalerweise kostet die Kamera inklusive des Objektivs auf Digitec 2149 Franken.Bild: screenshot

Doch die Kunden des Onlinehändlers haben sich zu früh über das Schnäppchen gefreut. Denn Digitec Galaxus ist bei der Aktion ein Fehler unterlaufen. Auf Anfrage des SRF sagt Digitec: «Statt 35 Kameras zu je 1299 Franken haben wir 1299 Stück zu je 35 Franken verkauft.» Laut Digitec würden die Bestellungen storniert werden und die betroffenen Kunden informiert.

Das gilt rechtlich

Im Schweizer Gesetz ist ein solcher Fall nicht klar geregelt. Jedoch gilt laut Gesetz, dass Preise in Flyern oder auch im Internet nicht als Angebot, sondern als «Aufforderung zur Offertstellung» gelten. Das bedeutet, dass der Kunde beim Kauf dem Verkäufer ein Kaufangebot macht.

Erst, wenn der Käufer diesem zustimmt, kommt der Kaufvertrag zustande. Und auch dann kann der Verkäufer sich noch gegen diesen wehren, wenn ein offensichtlicher Fehler von seiner Seite vorliegt. Gesetzlich handelt es sich dann um einen Erklärungsirrtum.

Digitec Galaxus erklärt, dass sie die Aktion gerne erneut durchführen würden, diesmal zum richtigen Preis. Wann dies sein wird, ist bisher nicht klar. (nib)

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95 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Inelaferi
06.08.2025 09:49registriert August 2019
Ist ja offensichtlich, dass hier eine Falschdeklaration vorliegt. Ergo darf meiner Meinung nach Dicitec die Bestellungen stornieren.
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flegenheimer
06.08.2025 09:50registriert August 2023
Ein guter Tag für deren Customer Service Team 🙂
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Chanti10
06.08.2025 10:32registriert Juli 2023
"Jedoch gilt laut Gesetz, dass Preise in Flyern oder auch im Internet, aber nicht als Angebot, sondern als «Aufforderung zur Offertstellung» gelten."

Nein. Gesetzlich ist das Angebot im E-Shop mit den Regalen im Laden zu vergleichen. Das Hinzufügen zum Warenkorb sowie der Bezahlvorgang gelten als stille Annahme unter Abwesenden. Wie die Self-Checkout-Kassen.
Hier greift eindeutig nur der offensichtliche Fehler. Der ist dafür unbestreitbar und legitim. Da kann man als Kunde nicht motzen und höchstens um einen Gutschein im Wert von 35.- als Entschuldigung für die Irreführung bitten.
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