Bern soll die erste Stadt der Schweiz sein, die sich Vorschriften zur Parteienfinanzierung gibt. Der Stadtrat hat die Transparenzvorlage am Donnerstag mit 46 zu 17 Stimmen verabschiedet. Das letzte Wort hat das Volk.
Unumstritten sind die neuen Spielregeln nicht. Im Parlament warben SVP und FDP ebenso für Rückweisung wie die Freie Fraktion der Linksaussen-Parteien GaP, AL und PdA. Die Beweggründe waren unterschiedlich.
Die Bürgerlichen machten geltend, die Vorlage sei unausgegoren und biete etliche Schlupflöcher, um die Regeln zu umgehen - und das trotz des beträchtlichen bürokratischen Aufwandes, der sich bereits abzeichne. Transparenz werde so nicht erreicht. Weiter sei fraglich, ob die Bestimmungen mit übergeordnetem Recht vereinbar seien.
Luzius Theiler (GaP) beantragte ebenfalls Rückweisung. Zwar sei die Offenlegung von Partei- und Kampagnenspenden begrüssenswert, doch müsse die Stadt zugleich endlich ihrer Verpflichtung nachkommen und eine finanzielle Unterstützung der Parteien einführen. Auch Komitees seien für Unterschriftensammlungen finanziell zu entschädigen.
Die Ratsmehrheit verteidigte die Vorlage. Sie sei grundsätzlich gut ausgearbeitet und geeignet, das Vertrauen in die Politik zu stärken. Wer nichts zu verheimlichen habe, könne guten Gewissens für die Vorlage stimmen. Die Rückweisungsanträge scheiterten alle deutlich.
Die Teilrevision des Reglements über die politischen Rechte verpflichtet die im Stadtrat vertretenen Parteien, jährlich ihre Finanzierung offenzulegen. Sie müssen den Behörden insbesondere verraten, woher sie das Geld für Abstimmungskämpfe und Wahlkampagnen haben.
Wer für einen Sitz im Stadtrat, im Gemeinderat oder für das Stadtpräsidium kandidiert, muss sein Wahlkampf-Budget ebenfalls offenlegen. Auch Abstimmungs- und Wahlkomitees werden in die Pflicht genommen.
Die Informationen werden von der Stadt geprüft und laufend im Internet veröffentlicht. Bei Widerhandlungen sind Bussen bis zu 5000 Franken möglich.
Nach der zweiten Lesung im Stadtrat ist die Vorlage nun reif fürs Volk, das voraussichtlich am 9. Februar entscheidet. Sagen die Stimmberechtigten Ja, werden die neuen Regeln schon bei den Gemeindewahlen Ende 2020 gelten.
Transparenz bei der Parteienfinanzierung ist schweizweit ein Dauerbrenner. Im Bundeshaus ist dazu eine eidgenössische Initiative hängig, die Kantone Tessin, Genf, Neuenburg und Schwyz kennen bereits Vorschriften. Im Kanton Freiburg ist der Staatsrat daran, die 2018 angenommene Initiative umzusetzen. (cma/sda)