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Doppelmörder von Spiez erhält lebenslänglich und Verwahrung 

Doppelmörder von Spiez erhält lebenslänglich und Verwahrung 

13.12.2016, 10:1913.12.2016, 10:44

Das Regionalgericht Thun hat am Dienstag einen 48-jährigen Mann wegen eines Doppeltötungsdelikts im Jahr 2013 in Spiez zur höchstmöglichen Strafe verurteilt: lebenslänglich mit anschliessender Verwahrung.

Das erstinstanzliche Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zusammen mit seinem zur Tatzeit minderjährigen Sohn den Leiter eines privaten Kinderheims und dessen Partnerin grausam ermordete. Die Opfer wiesen insgesamt über 100 Messerstiche auf.

Frau als unliebsame Zeugin eliminiert

Der Sohn hatte rund zehn Jahre vor der Tat einige Wochen in dem Kleinheim in Spiez verbracht. Dabei empfand er Bestrafungen als demütigend und ungerecht. Es soll darum gegangen sein, dass er eingenässte Hosen oder Bettwäsche selber habe auswaschen müssen.

Die Vorgänge erzürnten nicht nur den Sohn, sondern vor allem auch dessen Vater. Im Mai 2013, Jahre nach den Vorfällen, tauchten sie in dem Heim auf und metzelten den Heimleiter und dessen damalige Partnerin nieder. Der Angriff galt in erster Linie dem Heimleiter, die Frau wurde als unliebsame Zeugin eliminiert.

Polizei tappte lange im Dunkeln

Die Polizei tappte zunächst lange im Dunkeln, konnte dann aber rund 18 Monate nach der Tat Vater und Sohn verhaften. Beide schwiegen bisher zur Tat. Einzig der Sohn erwähnte gegenüber einer Psychiaterin, allerdings lange nach der Festnahme, er habe den Heimleiter und dessen Freundin allein umgebracht, sein Vater habe mit der Sache nichts zu tun.

Da der Sohn zur Tatzeit minderjährig war, stand er nicht mit dem Vater vor Gericht in Thun. Sein Fall wird noch im laufenden Monat vor dem Jugendgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Vor Jugendgericht ist die Höchststrafe für Verbrechen vier Jahre Freiheitsentzug.

Mit dem Urteil gegen den Vater liegt das Regionalgericht Thun ganz auf der Linie der Staatsanwältin. Die Verteidigung hatte für ihren Mandanten hingegen einen Freispruch verlangt und sich dafür auf die Schilderungen des Sohnes gegenüber der Psychiaterin gestützt. (whr/sda)

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