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Auswertung zeigt: Viele Vermieter fordern überrissene Zinserhöhungen

Mehrfamilienhaeuser in der Stadt Zuerich, aufgenommen am Montag, 6. Maerz 2023. Die Wohnungen in Z
Insbesondere in Zürich fallen viele Mieterhöhungen offenbar zu hoch aus.Bild: keystone

Auswertung zeigt: Viele Vermieter fordern überrissene Zinserhöhungen

Nach der Anpassung des Referenzzinssatzes dürfen Vermieter in der Schweiz die Mieten erhöhen. Allerdings gehen dabei nicht alle fair vor und schlagen teilweise überrissene Mieterhöhungen an.
18.06.2023, 09:0218.06.2023, 12:18
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Mit der Erhöhung des Referenzzinssatzes per 1. Juni, zum ersten Mal seit seiner Einführung im Jahr 2008, dürfen Vermieterinnen und Vermieter in der Schweiz mehr Geld von den Bewohnenden ihrer Immobilien verlangen. Dabei scheinen einige Vermieter aber ein wenig mehr für sich herausschlagen zu wollen, als dies der neue Zinssatz rechtfertigen würde, wie die «SonntagsZeitung» schreibt.

Denn die Anfragen beim Mietzinsrechner des Mieterverbands sind deutlich angestiegen, wie Ulla Blume, Geschäftsleiterin der Deutschschweizer Sektion des Mieterverbands, gegenüber der «SonntagsZeitung» bestätigt:

«Seit dem 5. Juni ist die Nutzung stark angestiegen. Das wird vermutlich auch noch eine Weile anhalten.»

Und eine Auswertung der Anfragen zeigt bereits heute: Beinahe die Hälfte aller im Mietzinsrechner analysierten Mieten werden als zu hoch eingestuft. 45 Prozent fallen laut der Berechnung zu hoch aus. Beim Zürcher Mietverband sind es gar 48 Prozent, zudem bezeichnet der Sprecher der Zürcher Sektion, Walter Angst, viele Fälle gar als «überrissen».

Damit du weisst, wie du dich gegen zu hohe Mieterhöhungen wehren kannst:

Dass es bereits wenige Tage nach der Erhöhung des Referenzzinssatzes zu einem derartigen Anstieg der Anfragen beim Mietzinsrechner kommt, dürfte damit zusammenhängen, dass viele der Erhöhungen auf den nächstmöglichen offiziellen Kündigungstermin, den 1. Oktober, fallen. Dieser ist in vielen Vertragsverhältnissen auch der Stichtag, an dem eine Mietzinserhöhung in Kraft treten darf.

Damit die Vermieter die Zinserhöhung noch auf den 1. Oktober vornehmen können, muss die Information bei den Mieterinnen und Mietern aufgrund der gesetzlichen Fristen bis am 20. Juni eintreffen. Weil viele Vermieter keine Zeit verlieren möchten, haben sie die Zinserhöhungen also so rasch wie möglich angekündigt, um die Erhöhung noch auf den 1. Oktober des aktuellen Jahres zu veranlassen.

Mieterinnen und Mieter haben nach der Information über die Erhöhung des Zinses die Möglichkeit, innert 30 Tage dagegen vorzugehen, wenn sie die Erhöhung als zu hoch erachten. Die Erhöhung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozent gibt Vermietern grundsätzlich das Recht, die bestehende Miete um drei Prozent zu erhöhen. (con)

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104 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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JoG87
18.06.2023 09:12registriert Juni 2021
Gibt es eine Möglichkeit, den Vermieter, bei ungerechtfertigter Erhöhung, auf Nötigung oder so was zu verklagen? Weil offensichtlich probieren sehr viele Vermieter, eine Erhöhung durchzudrücken, die illegal ist. Das ganz hat aber keine Konsequenzen!
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baBIELon
18.06.2023 10:07registriert August 2016
Ich empfehle allen welche eine Mieterhöhung erhalten den im "ursprünglichen" Mietvertrag festgelegten Refsatz zu überprüfen! Die meisten Vermieter sind in den letzten Jahren als der Refsatz gesunken ist nicht entgegen gekommen und haben diesen auch nicht angepasst. Somit ist eventuell sogar noch ein Refsatz von 1.75% drin, wie bei meiner alten WG.. Dann könnt ihr dem Vermieter ohne schlechtes Gewissen den Mittelfinger zeigen und ihn darauf hinweisen, dass er gar keine Erhöhung geltend machen kann!
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ToniTurbo
18.06.2023 12:57registriert Juli 2020
Bin selber Vermieter dreier Mehrfamilienhäuser. Wir haben traditionell schon eher tiefe Mieten trotz Stadtlage und haben sie auch seit über 5 Jahren nicht erhöht. Und ich tue das auch jetzt nicht. Solange ich die Preiserhöhungen noch privat abfedern kann, muss ich das nicht in dieser schwierigen Situation an die Mieter weitergeben. Das kann dann vielleicht in 2-3 Jahren mal geschehen, wenn sich alles wieder entspannt/eingependelt hat. Wenn es dann überhaupt noch nötig ist.
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