Mit der Erhöhung des Referenzzinssatzes per 1. Juni, zum ersten Mal seit seiner Einführung im Jahr 2008, dürfen Vermieterinnen und Vermieter in der Schweiz mehr Geld von den Bewohnenden ihrer Immobilien verlangen. Dabei scheinen einige Vermieter aber ein wenig mehr für sich herausschlagen zu wollen, als dies der neue Zinssatz rechtfertigen würde, wie die «SonntagsZeitung» schreibt.
Denn die Anfragen beim Mietzinsrechner des Mieterverbands sind deutlich angestiegen, wie Ulla Blume, Geschäftsleiterin der Deutschschweizer Sektion des Mieterverbands, gegenüber der «SonntagsZeitung» bestätigt:
Und eine Auswertung der Anfragen zeigt bereits heute: Beinahe die Hälfte aller im Mietzinsrechner analysierten Mieten werden als zu hoch eingestuft. 45 Prozent fallen laut der Berechnung zu hoch aus. Beim Zürcher Mietverband sind es gar 48 Prozent, zudem bezeichnet der Sprecher der Zürcher Sektion, Walter Angst, viele Fälle gar als «überrissen».
Damit du weisst, wie du dich gegen zu hohe Mieterhöhungen wehren kannst:
Dass es bereits wenige Tage nach der Erhöhung des Referenzzinssatzes zu einem derartigen Anstieg der Anfragen beim Mietzinsrechner kommt, dürfte damit zusammenhängen, dass viele der Erhöhungen auf den nächstmöglichen offiziellen Kündigungstermin, den 1. Oktober, fallen. Dieser ist in vielen Vertragsverhältnissen auch der Stichtag, an dem eine Mietzinserhöhung in Kraft treten darf.
Damit die Vermieter die Zinserhöhung noch auf den 1. Oktober vornehmen können, muss die Information bei den Mieterinnen und Mietern aufgrund der gesetzlichen Fristen bis am 20. Juni eintreffen. Weil viele Vermieter keine Zeit verlieren möchten, haben sie die Zinserhöhungen also so rasch wie möglich angekündigt, um die Erhöhung noch auf den 1. Oktober des aktuellen Jahres zu veranlassen.
Mieterinnen und Mieter haben nach der Information über die Erhöhung des Zinses die Möglichkeit, innert 30 Tage dagegen vorzugehen, wenn sie die Erhöhung als zu hoch erachten. Die Erhöhung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozent gibt Vermietern grundsätzlich das Recht, die bestehende Miete um drei Prozent zu erhöhen. (con)