Der 33-jährige Schweizer, der am Dienstagmorgen während einer Hausdurchsuchung zwei Polizisten anschoss, ist tot. Der Mann richtete bei der Festnahme in Rehetobel eine Waffe gegen sich selbst. Einer der beiden angeschossenen Polizisten befindet sich in Lebensgefahr.
Der mutmassliche Täter stand im Verdacht, in Rehetobel eine Indoor-Hanfplantage zu betreiben. Der Mann sei am Dienstagmorgen im Vorfeld einer Hausdurchsuchung auf dem Polizeiposten Heiden auf gefährliche Gegenstände untersucht worden, sagte Graziosa Gairing, Chefin der Ausserrhoder Kriminalpolizei, am Dienstagabend vor den Medien. Der Mann sei kooperativ und geständig gewesen.
In die Hausdurchsuchung sei auch ein Schuppen in Heiden miteinbezogen worden. Zwei Beamte im Alter von 29 und 37 Jahren begleiteten den Mann dorthin. «Beim Schuppen konnte der Mann eine Waffe behändigen und es kam kurz nach 9 Uhr zu einem Schusswechsel zwischen ihm und der Polizei», sagte Gairing.
Dabei wurden die beiden Polizisten schwer verletzt. Sie mussten mit der Rega ins Spital überführt werden. Beide wurden notoperiert. Der Zustand des 29-Jährigen sei äussert kritisch, sagte der Ausserrhoder Polizeikommandant Reto Cavelti. Er erlitt einen Herzsteckschuss. Der zweite Beamte wurde im Bereich der Beine getroffen. Er sei ausser Lebensgefahr. Die Beamten hätten korrekt gehandelt, sagte Cavelti. Der Täter sei äusserst skrupellos vorgegangen.
Verhandlungen mit dem Mann führten zu keinem Resultat. Kurz vor 17 Uhr wurde ein Diensthund gegen den Schützen eingesetzt. Der Mann ergriff eine Handfeuerwaffe und verletzte sich tödlich. Beim Täter sei eine weitere Waffe und Munition gefunden worden, aber kein Sprengstoff.
Beim Schützen handelt sich um einen 33-jährigen Schweizer. Er ist vorbestraft. 2003 habe er versucht, zwei Personen zu erschiessen, sagte der Ausserrhoder Staatsanwalt Bruno Werlen. 2004 wurde der Mann vom Ausserrhoder Kantonsgericht wegen mehrfacher versuchter Tötung, mehrfacher schwerer Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilt. Es wurde eine Massnahme angeordnet.
Der Mann kam bis 2009 in eine Arbeitserziehungsanstalt, wie Werlen sagte. 2012 endete die Probezeit. Er sei aber wieder auffällig geworden. Es bestand der Verdacht auf Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft vermutete, dass der Mann in seinem Wohnhaus eine Indoor-Hanfanlage betreibt. (sda)